Kann der Vermieter unterschiedliche Stellplatzmieten verlangen?
Bei uns im Haus, so habe ich kürzlich erfahren, zahlen die Mieter unterschiedliche Stellplatzmieten. Die einen z.B. 15,00 €, die anderen 20,00 €. Bei einer Wohnung sehe ich das ja noch ein, die ist unterschiedlich abgewohnt, das die Mieten verschieden sind aber bei einem Stellplatz? Der bleibt doch immer gleich!!!!!
10 Antworten
Stellplatzpreise sind Marktpreise. Wenn es Leute gibt, wie Du, die bereit sind, einen Monatsvertrag für einen Stellplatz in drei- bis vierfacher Höhe des Marktpreises zu akzeptieren, dann ist die Parkplatznot in der Umgebung wohl so groß, dass dieser Preis als Marktpreis durch geht.
Ist der Stellplatz im Mietvertrag der Wohnung enthalten und nur mit separatem Preis ausgewiesen, könntest Du versuchen, mit dem Vermieter zu reden, ob er den Platz nicht anderweitig vermieten will und Du suchst Dir auch einen anderen. Natürlich nur gegen Reduzierung um die Stellplatzmiete.
Dann ist natürlich die Frage, ob nicht Dein Vermieter bei nächster Gelegenheit die Wohnungsmiete kräftig erhöhen wird, wenn er für den dann freien Stellplatz z. B. künftig nur noch 30 oder 40 € bekommt.
Wie sieht es aus? Könntest Du woanders einen Stellplatz anmieten und dafür Deinen weiter vermieten, um auf diese Weise die Kosten zu reduzieren? Wieviel würdest Du dann verlangen?
Selbstverständlich kann der Vermieter unterschiedlich hohe Mieten verlangen, auch bei Stellplätzen.
Da gilt die Vertragsfreiheit.
Ja, ist deren Eigentum.
Aber eventuell ist der Weg zur Ausfahrt oder zum Treppenhaus unterschiedlich lang?
der Vermieter kann verlangen was er will