Einfahrt bis Haustüre für alle Mieter möglich?
Hallo Gemeinde
Ich hoffe mir kann hier geholfen werden.
Wir haben bei uns eine Einfahrt zu einer Garage welche vom Mieter des EG genutzt wird. Die Stellplätze für die Mieter vom ersten und zweiten OG befinden sich auf der vorderen Seite des Hauses. Nun ist es so, daß der Mieter des EG ein Fahrzeug direkt vor der Garage stehen hat und das zweite Fahrzeug sofort am Anfang der Einfahrt stehen hat sodas wir mit unserem Fahrzeug nicht bis zur Haustür zum be/entladen fahren können. In der Garage vom Mieter steht kein Fahrzeug aber Platz dafür ist in der Garage vorhanden wenn diese mal aufgeräumt wäre. Somit würde eins in der Garage stehen und eins könnte er direkt vor der Garage abstellen und die Einfahrt wäre bis zur Haustür frei.
Muss der Mieter eigentlich die Einfahrt bis zur Haustür für alle Mieter befahrbar lassen.
Gruß Chris
10 Antworten
Natürlich darf ein Mieter nicht die Zufahrt für andere blockieren.
Eine Garage, die nicht aufgeräumt ist, so dass kein Fahrzeug hinein kann ist zweckentfremdet. Darauf kann man auch den Vermieter einmal hinweisen.
Die Frage ist ob die Sachen die in der Garage gegen die Brandschutzverordnung verstoßen.
Zudem kann man den Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen, dass der Mieter der Garage vor der Garage parkt. ( Er hat die Garage gemietet und nicht den Platz davor).
So, wie Du das beschreibst, hat der EG-Bewohner jederzeit das Recht zu seiner Garage zu fahren oder von der Garage weg.
Steht aber jemand zum Ein-/Ausladen von der Haustür, geht das nicht. Deshalb nehme ich stark an, dass es anderen, als den EG-Bewohnern gar nicht erlaubt ist, bis vor die Haustür zu fahren. Alles andere wäre großer Unfug und Basis für ständigen Streit.
Das ist völlig unabhängig davon, ab die Garage mit Gerümpel vollgemüllt ist und deswegen keine Autos mehr drin abgestellt werden können oder nicht. Es ist Sache des Eigentümers bzw. der Verwaltung, das mit dem EG-Bewohner zu regeln und hat eben nichts mit dem Zufahrtsrecht für andere Mieter bis vor die Haustür zu tun.
.... wie, aufräumen?
Dann bitte doch einfach mal aus Brandschutzgründen und mit Hinweis auf das Baurecht die Damen und Herren vom Ordnungsamt zur Kontrollen.
Bei uns folgt dann der Bußgeldbescheid über meist 500 EUR und danach wird wieder so geparkt/abgestellt, damit alle zufriden sind.
Und warum der Vermieter sich nicht kümmert, kann ich aus der Frage nicht ersehen.
Nein, das muss er nicht. Wenn Sie einen Stellplatz für Ihr Fahrzeug haben, so muss nur die Zufahrt zu diesem Stellplatz frei bleiben.
Ein Anrecht Ihr Fahrzeug bis zur Haustüre zu fahren, haben Sie nicht.
Zu besprechen mit dem Vermieter wäre aber ob der Anfang der Einfahrt als Stellplatz gilt und ob der Mieter diese für länger nutzen darf.