TG Stellplatz verpflichtend und nicht nutzbar?
Folgendes Szenario:
- Haus aus den 90er. Unterer Stellplatz in einer Duplex-Garage wird verpflichtend für 50€/Monat mitvermietet.
- Auto passt nicht rein, obwohl es ein handelsübliches Modell ist (Hatchback, kein Combi oder SUV).
- Stellplatz hat eine Maximalhöhe von 1.5m - da passt es nicht, auch wenn ich die Antenne abschrauben würde. Das Auto hat zwar 1.48m + Haifischflossenantenne 8cm. Außerdem kann ich doch nicht jedes Mal die Antenne abmontieren.
- Bei der Besichtigung wurde ich nur gefragt, ob ich einen SUV fahre. Im Vertrag wird die Maximalhöhe nicht erwähnt, es ist lediglich von "Garage" die Rede, ohne weitere Limitierungen.
- Untervermieten wäre als Option möglich, allerdings finde ich seit 2 Monaten niemanden, genau aus dem genannten Grund. Möglich wären vielleicht kleinere Modelle, aber diese parken anscheinend lieber auf der Straße.
- Mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen, allerdings wird es von ihm auf die leichte Schulter genommen ... "Sie können ja mit einem Nachbar tauschen". Das Ding ist - niemand möchte tauschen, wozu auch? Da passt doch kaum ein modernes Auto rein.
Ist das ein Minderungsgrund im Bereich Miete? Wie viel? Kann ich den Stellplatz kündigen? Mir wurde vom Vermieter und auch auf GuteFrage gesagt, dass es nur gemeinsam mit der Wohnung gekündigt werden kann (weil 1 Mietvertrag). Okay, aber was bringt mir der Stellplatz, wenn ich den nicht nutzen kann und auch nicht untervermietet bekomme?
Im Endeffekt brauche ich einen Stellplatz und möchte den auch nutzen. Die Wohnung möchte ich nicht kündigen. Aber ich brauche keinen Stellplatz für 50€, den weder ich noch meine Freunde oder sonst jemand nutzen kann.
2 Antworten
Rechtlich kann ich dir da leider auf die Schnelle nicht helfen.
Auch wenn es an sich doof ist, aber es ist vielleicht der einfachste Weg – häng doch einen Zettel ins Treppenhaus oder an die Haustür, ob jemand für einen Tausch des Stellplatzes bereit ist gegen eine Ablösesumme. Wenn du 150 € oder so bietest, ist das zwar Geld, aber auch nicht mehr, als wenn du die nächsten drei Monate für einen Stellplatz bezahlst, den du nicht nutzen kannst.
Edit: Was mir noch so einfällt dazu, da bin ich aber kein Fachmann – ich meine mich dunkel zu erinnern, dass ich schon mal gehört hätte, dass ein solcher Stellplatz schon einzeln zu kündigen sein müsste, wenn er mit einem Betrag im Mietvertrag einzeln ausgewiesen ist. Möglicherweise gilt das dann als einzelner Vertrag oder Untervertrag? Vielleicht weiß das hier jemand noch differenzierter. Oder du könntest zu dem Thema selbst noch mal googeln, von wegen „Garage einzeln kündigen“ oder so. Da gibt es unter Garantie was zu lesen.
Ansonsten würde ich mal recherchieren, ob es eine Art Standard-Höhe für Stellplätze gibt, die mindestens erfüllt sein muss. Wenn sie das bei dir nicht ist, hättest du da ja was zum einhaken, wenn du auf diese Problematik in Sachen Nutzung nicht hingewiesen worden bist.
Sofern der Stellplatz Gegenstand des Wohnungsmietvertrages ist, können Sie nur den Mietvertrag insgesamt kündigen.
Sie haben den Stellplatz gemietet wie gesehen.
Es bleibt Ihnen unbenommen ein bescheideneres Fahrzeug einzustellen.