TG Stellplatz verpflichtend und nicht nutzbar?

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Rechtlich kann ich dir da leider auf die Schnelle nicht helfen.

Auch wenn es an sich doof ist, aber es ist vielleicht der einfachste Weg – häng doch einen Zettel ins Treppenhaus oder an die Haustür, ob jemand für einen Tausch des Stellplatzes bereit ist gegen eine Ablösesumme. Wenn du 150 € oder so bietest, ist das zwar Geld, aber auch nicht mehr, als wenn du die nächsten drei Monate für einen Stellplatz bezahlst, den du nicht nutzen kannst.

Edit: Was mir noch so einfällt dazu, da bin ich aber kein Fachmann – ich meine mich dunkel zu erinnern, dass ich schon mal gehört hätte, dass ein solcher Stellplatz schon einzeln zu kündigen sein müsste, wenn er mit einem Betrag im Mietvertrag einzeln ausgewiesen ist. Möglicherweise gilt das dann als einzelner Vertrag oder Untervertrag? Vielleicht weiß das hier jemand noch differenzierter. Oder du könntest zu dem Thema selbst noch mal googeln, von wegen „Garage einzeln kündigen“ oder so. Da gibt es unter Garantie was zu lesen.

Ansonsten würde ich mal recherchieren, ob es eine Art Standard-Höhe für Stellplätze gibt, die mindestens erfüllt sein muss. Wenn sie das bei dir nicht ist, hättest du da ja was zum einhaken, wenn du auf diese Problematik in Sachen Nutzung nicht hingewiesen worden bist.

Sofern der Stellplatz Gegenstand des Wohnungsmietvertrages ist, können Sie nur den Mietvertrag insgesamt kündigen.

Sie haben den Stellplatz gemietet wie gesehen.

Es bleibt Ihnen unbenommen ein bescheideneres Fahrzeug einzustellen.