TG Stellplatz verpflichtend und nicht nutzbar?
Folgendes Szenario:
- Haus aus den 90er. Unterer Stellplatz in einer Duplex-Garage wird verpflichtend für 50€/Monat mitvermietet.
- Auto passt nicht rein, obwohl es ein handelsübliches Modell ist (Hatchback, kein Combi oder SUV).
- Stellplatz hat eine Maximalhöhe von 1.5m - da passt es nicht, auch wenn ich die Antenne abschrauben würde. Das Auto hat zwar 1.48m + Haifischflossenantenne 8cm. Außerdem kann ich doch nicht jedes Mal die Antenne abmontieren.
- Bei der Besichtigung wurde ich nur gefragt, ob ich einen SUV fahre. Im Vertrag wird die Maximalhöhe nicht erwähnt, es ist lediglich von "Garage" die Rede, ohne weitere Limitierungen.
- Untervermieten wäre als Option möglich, allerdings finde ich seit 2 Monaten niemanden, genau aus dem genannten Grund. Möglich wären vielleicht kleinere Modelle, aber diese parken anscheinend lieber auf der Straße.
- Mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen, allerdings wird es von ihm auf die leichte Schulter genommen ... "Sie können ja mit einem Nachbar tauschen". Das Ding ist - niemand möchte tauschen, wozu auch? Da passt doch kaum ein modernes Auto rein.
Ist das ein Minderungsgrund im Bereich Miete? Wie viel? Kann ich den Stellplatz kündigen? Mir wurde vom Vermieter und auch auf GuteFrage gesagt, dass es nur gemeinsam mit der Wohnung gekündigt werden kann (weil 1 Mietvertrag). Okay, aber was bringt mir der Stellplatz, wenn ich den nicht nutzen kann und auch nicht untervermietet bekomme?
Im Endeffekt brauche ich einen Stellplatz und möchte den auch nutzen. Die Wohnung möchte ich nicht kündigen. Aber ich brauche keinen Stellplatz für 50€, den weder ich noch meine Freunde oder sonst jemand nutzen kann.
2 Antworten
Rechtlich kann ich dir da leider auf die Schnelle nicht helfen.
Auch wenn es an sich doof ist, aber es ist vielleicht der einfachste Weg – häng doch einen Zettel ins Treppenhaus oder an die Haustür, ob jemand für einen Tausch des Stellplatzes bereit ist gegen eine Ablösesumme. Wenn du 150 € oder so bietest, ist das zwar Geld, aber auch nicht mehr, als wenn du die nächsten drei Monate für einen Stellplatz bezahlst, den du nicht nutzen kannst.
Edit: Was mir noch so einfällt dazu, da bin ich aber kein Fachmann – ich meine mich dunkel zu erinnern, dass ich schon mal gehört hätte, dass ein solcher Stellplatz schon einzeln zu kündigen sein müsste, wenn er mit einem Betrag im Mietvertrag einzeln ausgewiesen ist. Möglicherweise gilt das dann als einzelner Vertrag oder Untervertrag? Vielleicht weiß das hier jemand noch differenzierter. Oder du könntest zu dem Thema selbst noch mal googeln, von wegen „Garage einzeln kündigen“ oder so. Da gibt es unter Garantie was zu lesen.
Ansonsten würde ich mal recherchieren, ob es eine Art Standard-Höhe für Stellplätze gibt, die mindestens erfüllt sein muss. Wenn sie das bei dir nicht ist, hättest du da ja was zum einhaken, wenn du auf diese Problematik in Sachen Nutzung nicht hingewiesen worden bist.
So, hab gerade auch noch mal ein bisschen nachgelesen. Wenn es ein einheitlicher Mietvertrag ist, ist es tatsächlich schwierig oder auch nicht möglich die Garage einzeln zu kündigen. Ob das ausweisen von 50 € für den Stellplatz jetzt als Hinweis gewertet werden kann, dass es eben ein eigenständiger Vertrag ist, kann ich dir nicht sagen. Zumindest war folgendes zu lesen, dass gegen einen einheitlichen Mietvertrag sprechen würde, dir also eine einzelne Kündigung ermöglichen könnte:
Gegen einen einheitlichen Mietvertrag spricht es aber, wenn im Mietvertrag über die Garage von den Regelungen des Wohnraummietvertrages abweichende Bestimmungen über die Vertragslaufzeit und die Kündigung aufgenommen werden, befanden die Richter des Bundesgerichtshofs.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Kann-die-Garage-separat-gekuendigt-werden-article13525586.html
Auf diesen Aspekt hin müsstest du dann den Mietvertrag selbst noch mal durch schauen.
Sofern der Stellplatz Gegenstand des Wohnungsmietvertrages ist, können Sie nur den Mietvertrag insgesamt kündigen.
Sie haben den Stellplatz gemietet wie gesehen.
Es bleibt Ihnen unbenommen ein bescheideneres Fahrzeug einzustellen.
So lustig ist Ihre Feststellung nun auch wieder nicht:
FerrariTestarossa (1984–1991)
Maße: L × B × H 4486 × 1976 × 1130 mm
512 TR (1991–1994)
Maße: 4480 × 1976 × 1135 mm
@schelm1
Golf VII 4199 x 1786 x 1480
Golf VII 4260 x 1800 x 1490
Audi A3 4495 x 1816 x 1449
Fabia 4108 x 1780 x 1479
+ jedes Auto hat eine Antenne (Haifischflosse ca. 7 cm, normale Antenne +10-15cm) + etwas Puffer wäre auch nicht schlecht
Wie soll es bei einer Maximalhöhe von 1,5m funktionieren?
Von vorne herein nicht die unpassende Abstellmöglichkeit mit anmieten!
Das ist doch Schwachsinn (auch wenn es rechtlich stimmen kann). Man geht doch davon aus, dass diese verdammten Stellplätze konform sind und dass da ein normales Auto reinpasst. Sonst müsste man darauf m. M. n. hingewiesen werden: "Vorsicht! Das was sie da mieten - da passt nur ein Clio rein!". So gesehen ist das eine reine Falle, die von Vermieter verschwiegen wurde.
Außerdem wie "nicht mit anmieten"? Ich habe doch oben geschrieben, dass es verpflichtend war - ein Teil des Mietvertrages. Du musst es anmieten, sonst kriegst Du die Wohnung nicht.
Knapp mag sein aber nicht unmöglich; dies ebensowenig wie alternative Fahrzeuge, die passen!
Ohne Antenne oder wie? Steht doch oben >1500 ...
Maßgebend ist die Größe des von Ihnen in bekannten Abmessungen angemieteten Stellplatzes und nicht irgend ein Fahrzeug das da nun nicht reinpasst!
Hahaha natürlich! 1.5m Höhe ist doch viel zu klein für heutige Zeiten. Verstehen Sie, dass kaum ein Fahrzeug da reinpassen würde? Vermieter müsste es zumindest mal erwähnen oder wie sehen Sie es? So ein Parkplatz nutzt keinem was und ist eine reine Falle. 1,5m Höhe ist doch ein normales bescheidenes Auto!