Kostenpflichtiger PKW-Stellplatz - Welche Pflichten hat mein Vermieter?
Hallo Leute,
ich wohne in einer Mietwohnung in einem kleinen Mehrfamilienhaus. Zusätzlich zur Miete zahle ich monatlich 20€ für einen PKW-Stellplatz auf dem Hof hinter dem Haus. Nun habe ich mit dem Stellplatz zwei Probleme:
Im Winter beräumt der Hausmeister mit einer Schneefräse den gesamten Hof, jedoch nicht die gemieteten Stellplätze
Nachdem ich mich heute ins Auto setzte, musste ich feststellen, dass auf meiner Windschutzscheibe und auf der Motorhaube zahlreiche kleine Ameisen krabbelten. Diese Sache muss ich noch etwas beobachten, aber ich gehe stark davon aus, dass in der Nähe oder unter meinem Stellplatz ein Ameisennest ist und es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Insekten in den Innenraum meines Wagens vordringen oder evtl. Schäden an der Elektrik des Autos verursachen.
Ist der Vermieter in einem der beiden, oder gar in beiden, Fällen verpflichtet, etwas zu unternehmen oder bin ich für die Beräumung des Stellplatzes und das Bekämpfen der Ameisen selbst zuständig? Falls ja - wie werde ich die Insekten effektiv los?
10 Antworten
Aus §535 Abs. 1:
... Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. ...
ergibt sich, dass der Vermieter den Stellplatz zwar nicht vollständig schneefrei zu halten aber zumindest soweit zu räumen hat, dass der Platz normal benutzt werden kann. Bei dem ziemlich happigen Preis würde ich sogar einen blitzeblank gefegten Platz erwarten.
Für das Bekämpfen von Ameisen ist sicher der Eigentümer des Grundstücks zuständig, aber ich bezweifle,dass man ihn dazu zwingen kann.
Öhm, ich hoffe, Du hast auch das Umfeld im Blick? In Stadtlage dürften da ansonsten 40 Euro das Minimum sein, egal wieviel Du selbst zahlst...
So unterschiedlich sind scheinbar die regionalen Auffassungen ;) Ich selber finde den Preis nicht unbedingt übertrieben, aber wenn man bedenkt, dass ich auch im gesamten Wohngebiet kostenlos an der Straße parken könnte und ohne meine Anmietung der Stellplatz ungenutzt durch einen "Poller" geschmückt würde, kann man vllt. doch von einem happigen Preis sprechen. Als Vermieter würde ich von meinen Mietern keinen Beitrag verlangen, damit sie die, sonst ungenutzte, Fläche auf dem Hof beparken dürfen.
Hier im Osten ist übrigens quasi jeder, mit dem ich drüber gesprochen habe, der selben Meinung.
Das ist auch weder eine Frage des Preises noch der Meinung der Leute im Osten, sondern lediglich eine Frage der mietvertraglichen Rechte und Pflichten...
Und da ist der Vermieter zur Instandhaltung der Mietsache selbst verpflichtet, aber nicht zu deren Säuberung...
Sonst könnte ich mir ja ein Auto mieten und vom Vermieter verlangen, dass er jeden Tag vom Auto, das vor meinem Haus steht, den Schnee und/oder die Ameisen beseitigt. Und dass das absurd ist, sollte jedem klar sein...
Ich bin von der Beschreibung ausgegangen. Wenn es da eine Wohnungsanlage mit Hof gibt, gehe ich nicht unbedingt von Innenstadt aus. In den meisten übrigen Stadtteilen bekommt man für maximal 50€ einen Tiefgaragenplatz ohne Schnee und ohne Ameisen.
Danach würde sich auch ergeben, dass ein Mieter die Wohnung vermüllen lassen kann, und der Vermieter den Müll dann räumen muss. Reinigung der Mietsache ist noch immer Mieterpflicht, das dürfte kaum haltbar sein...
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich
Aber auch nicht alles, was ein Vergleich ist, hinkt...
Dein Vermieter muss deinen gemieteten Stellplatz nicht vom Schnee befreien. Er muss aber dafür sorgen, dass die Zufahrt dorthin gewährleistet ist. Das ist wie mit der Bürgersteigreinigung und Hauszugang im Winter. Wenn dich die Ameisen stören, musst du sie halt beseitigen. Allerdings würde ich als Vermieter das schon freiwillig erledigen, da es ja sicher nicht nur deinen Stellplatz betrifft. 20,- Euro ist ein sehr guter Preis.
Der Vermieter muss lediglich für den freien Zugang zum Stellplatz sorgen - er muss ja auch nicht Deine Wohnung sauber machen. Die Sachlage ist ja hier ähnlich.
Wenn tatsächlich in der Nähe ein größerer Ameisenbau ist, sollten die Mieter die Beseitigung verlangen. Die Kosten können allerdings über die NK-Abrechnung auf alle Mieter umgelegt werden.
Ob Du für die Schneeräumung auf Deinem Stellplatz verantwortlich bist oder der Vermieter, sollte im Mietvertrag stehen. Mit Ameisen muss man einfach leben....oder ein entsprechendes Spray verwenden, dann ist Ruhe.
Euer Stellplatz ist Eure Sache, so wie Eure Wohnung auch...
Das ist zumindest fraglich, immerhin handelt es sich hier um einen reinen Stellplatz, bei dem dies normal und zu akzeptieren ist...
tschuldige, wo lebst du???? ist doch billich.
Außerdem ist es hier wie woanders auch- ein Blick in den Vertrag hilft. Normalerweise wird der Stellplatz zur Nutzung überlassen. Schneeräumen - macht morgens warm und man friet nicht im kalten Auto - ist bei uns vertraglich nicht vereinbart.