Lagerhalle schwarz vermietet - welche strafrechtlichen Folgen haben Vermieter und Mieter im Falle einer Anklage zu erwarten?

Renick  08.11.2021, 20:11

Ist mit "schwarz" gemeint, dass für die Halle keine Nutzungserlaubnis besteht, oder dass die Einnahmen nicht versteuert werden?

Katze446 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 21:23

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob es für diese Halle eine Nutzungserlaubnis gibt. Aber die Miete ist nicht versteuert, soweit ich weiß. Es sei denn, der Vermieter hat das geändert

6 Antworten

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Für Mieter hat es keine Folgen. Er ist nicht verantwortlich für das Fehlverhalten des Vermieters. Für den Vermieter wäre es Steuerhinterziehung, was mit 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Eine Abweichung vom Flächennutzungplan kann auch strafrechtlich relevant werden, wenn sich der Mieter dabei körperlich verletzt.

Katze446 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 19:22

Was ist ein Flächennutzungsplan? Der angegebene Zweck des Gebäudes wie z.B. Lagerung, Gewerbe oder ähnliches?

Gerechtigkeit2  09.11.2021, 05:46
@Katze446

Einfach jede Nutzung ist darin festgelegt.

wenn der Vermieter das als Einkommen angibt, keine

sowas nennt sich Steuerhinterziehung.

ein Gewerbetreibender wird sich nicht darauf einlassen

Katze446 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 19:24

Keine Angst, mir gehört der Schuppen nicht. Ich weiß nur davon

Woher Haben Sie beweisbare Kenntnis von der Steuererklärung des Vermieters und deren Inhalt?

Mit Falschbeschuldigungen sollte Sie sehr vorsichtig sein:

Bei falschen Beschuldigungen könnten Seis ich als Täter nach diversen Paragraphen des StGB strafbar machen.

So kann eine Strafbarkeit wegen des Vortäuschens einer Straftat nach § 145d StGB in Betracht kommen. Sagt ein Zeuge vor Gericht vorsätzlich falsch aus so kann er sich der falschen uneidlichen Aussage ge. § 153 StGB strafbar machen. Wer vor Gericht unter Eid falsche Angaben macht macht sich des Meineides nach § 154 StGB strafbar. Gibt ein Zeuge eine falsche eidesstattliche Versicherung ab, so macht er sich unter Umständen nach § 156 StGB strafbar.

Zudem steht die Strafbarkeit wegen übler Nachrede und Verleumdung §§ 186, 188 StGB im Raum.

Katze446 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 10:34

Ist gut, danke dir. Ich hatte eh nicht vor, jemanden anzuzeigen. Mich hat nur interessiert, was passiert, wenn es rauskommt. Und wie du sagst, genau weiß ich es ja gar nicht. Hat mir nur der Mieter erzählt. Aber das ist egal, ist nicht meine Sache.

Der Mieter: warum sollte er angeklagt werden? Eine Halle zu mieten ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Was der Mieter mit/in der Halle macht, ist eine andere Frage.

Der Vermieter ist evtl. dran, weil er die Mieteinnahmen nicht ordnungsgemäß als Einkommen versteuert.