Schaden am Fahrzeug auf einem angemieteten Stellplatz
In der Nacht vom Freitag zum Samstag haben irgendwelche Kaoten mein Auto zerstört. Das Glasdach vollkommen demoliert. Das Auto, da es geregnet hat, war innen naß. Gestohlen wurde, so ich es für´s erste überblicken konnte, nichts. Es stand auf unserem angemieteten Stellplatz. Abgesehen davon, dass die Versicherung den Schaden (mit SB) trägt, werde ich in den Prozente sicherlich angehoben. Kann man den Vermieter in die Pflicht nehmen? Ich zahle monatlich 30 Euro miete und es ist bereits der Zweite Schaden durch Vandalismus in diesem Jahr. Danke für all Eure Antworten.
14 Antworten
Du zahlst die Parkplatzmiete für die Bereitstellung des Parkplatzes. Das heißt aber nicht, dass dein Vermieter dafür zuständig ist, das deinem Auto nichts passiert.
Du kannst den Vermieter nicht in die Pflicht nehmen.
Theoretisch muss der Verursacher für den Schaden aufkommen. Praktisch ist es aber kaum möglich, den Verursacher zu finden und ihm die Tat zu beweisen, wenn es keine Zeugen gibt - daher ist es am Ende leider so, dass der Geschädigte die Kosten übernimmt oder dessen Versicherung (was meist mit einer Hochstufung verbunden ist).
Dass der Parkplatz privat ist und einen privaten Eigentümer hat spielt keine Rolle.
du kannst den vermeiter fragen ob er einen wachschutz für deinen parkplatz beauftragen kann. dafür kann er dir dann aber die kosten in rechnung stellen. das wpürd da nicht bei 30 euro im monat bleiben dann.
Du kannst den Vermieter des Parkplatzes nicht dafür verantwortlich machen. Ihm trifft da wirklich keinerlei Schuld.
Hierbei handelt es sich um einen Teilkasko-Schaden und in desem Bereich der Kfz-Versicherung gibt es keine Schadensfreiheitsklassen (SF- Klassen), daher gibt es auch keine Hochstufung!
Deinen Vermieter kannst du nicht in die Pflicht nehmen, da du ja keinen bewachten Stellplatz gemietet hast, oder? Außerdem trifft ihn ja keine Schuld an den Taten Dritter!