Steht mir bei einem Handy -Haftpflichtschaden auch soetwas wie Nutzungsausfall und Unkostenpauschale zu?

3 Antworten

Natürlich kann man eine Kostenpauschale verlangen.
Doch man sollte sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, das Versicherer solche Forderungen erst mal zurückweisen.

Und das mit RECHT !

Denn nur in den wenigsten Fällen wird eine Kostenpauschale fällig.
Siehe BGH-Urteil  08.Mai 2012 (IV ZR37/11)   

LeseHexe1982 
Beitragsersteller
 02.10.2015, 17:16

Danke sehr!
Also ich hatte ja nun auch reichlich Korrespondenz, würde für 25€ nun aber nicht gerade den Rechtsweg beschreiten.
( 25€ halte ich im übrigen auch bei Kfz Haftpflichtschäden für überzogen) es ging mir nur um Grundsätzliches
Danke sehr!

Das muss ja eine "gute" Freundin sein, wenn du über solche Dinge nachdenkst (angeblich hat sie es ja "versehentlich vom Tisch gestoßen"). "Nutzungsausfall" und "Unkostenpauschale" gibt es, wie du bereits erwähnt hast, eigentlich nur im Kfz-Bereich. Und einen "Nutzungsausfall" könntest du höchstens geltend machen, wenn du BEWEISEN kannst, daß du z.B. beruflich auf das Handy angewiesen bist. Und das sind die wenigstens bzw. wird es schwer sein, daß zu beweisen. Denn die Haftpflichtversicherung wird sicherlich nicht gleich mit einem Bündel Scheine winken, wenn du denen mit den o.g. Begriffen kommst. 

LeseHexe1982 
Beitragsersteller
 02.10.2015, 16:59

Nein die wollten es begutachten. Stand ausdrücklich drin.

LeseHexe1982 
Beitragsersteller
 02.10.2015, 15:45

Das hat doch nichts mit "gute" Freundin zu tun.
Es ist nunmal passiert und dafür ist man ja versichert. Also ich finde es jetzt nicht moralisch verwerflich.
Wieso sind denn hier alle so feindselig?
Nein beruflich bin ich nicht darauf angewiesen, ich frage auch eigentlich nur weil die Versicherung das so elend lange hingezogen hat und ich das Handy während der ganzen Zeit natürlich nicht reparieren lassen durfte ( was ich nachvollziehen kann)
Trotzdem danke

schleudermaxe  02.10.2015, 16:19
@LeseHexe1982

... aber wer hat Dir denn verboten das Ding reparieren zu lassen? Du bist doch der Bestimmer!

KarlKoch2323  02.10.2015, 16:21
@schleudermaxe

Richtig. Du hättest auch einfach Beweisfotos machen können und es reparieren lassen können. Und die Rechnung dann bei der Versicherung einreichen bzw. das Geld direkt von deiner Freundin holen können und diese hätte dann die Rechnung bei ihrer Versicherung eingereicht. 

Apolon  02.10.2015, 18:24
@KarlKoch2323

bzw. das Geld direkt von deiner Freundin holen können und diese hätte dann die Rechnung bei ihrer Versicherung eingereicht. 

Weshalb sollte sich die Freundin auf so etwas einlassen, ohne zu wissen, ob die Versicherung die volle Reparatur-Kosten zahlt.

Bitte beachten, über die Privathaftpflicht ist nur der Zeitwert abgedeckt.

NEIN!!

Nutzungsausfall für Smartphones ist ja ein unfassbar naiver Gedanke und UNkostenpauschalen gibt es nicht.


LeseHexe1982 
Beitragsersteller
 02.10.2015, 15:41

Wieso ist der Gedanke naiv?
Es war ja nicht nutzbar?
Ja ich weiß UNkosten gibt es nicht , das wollte ich aber jetzt hier nicht grundsätzlich ausdiskutieren. Trotzdem danke

FreierBerater  02.10.2015, 17:42
@LeseHexe1982

Die Antwort bleibt trotzdem NEIN!