Warum bezahlt eine Private Haftpflichtversicherung meinen Schaden nicht Scheinwerfer beschädigt?
Und zwar mir ist ein Schaden passiert letztes Jahr ich habe meine Winterreifen aus der Scheune geräumt damit ich sie zum Reifenhändler zum montieren bringen kann dabei habe ich immer 2 Felgenräder getragen zum Auto beim 2. Mal als ich gelaufen bin ist mir leider die Felge irgendwie aus der Hand gerutscht u. Leider auf dass Auto meines Nachbar und die Felge landete am Scheinwerfer und dann war dass Glas vom Scheinwerfer am Auto kaputt. Ich habe nun den Schaden der R+V gemeldet bei der habe ich meine Privat Haftpflicht aber die lehnen ab den Schaden zu bezahlen. Ich kann es nicht verstehen ich zahle ca. 170€ im Jahr Haftpflicht und jetzt übernehmen die es nicht mal. Der Scheinwerfer hat ca mit Einbau um die 1000€ gekostet. Warum bezahlt die Versicherung dass nicht ich habe gedacht wenn einem ein Schaden versentlich passiert und man fremdes Eigentum beschädigt wird es bezahlt?? Denn wenn es nicht so wäre für was habe ich dann die Versicherung?
Vielen Dank
12 Antworten
Teile uns doch mal den Ablehnungsgrund mit...
Am wahrscheinlichsten: der Schaden ist beim Betrieb deines Kfz entstanden (Be- und Entladen) und daher nicht über die Privathaftpflicht gedeckt. Wobei ein gescheiter und moderner Tarif sowas mitversichert. Bei absurd hohen 170€ pro Jahr sollte man eigentlich erwarten, dass das mit drin ist.
Deine Kfz Haftpflicht reguliert den Schaden auf jeden Fall, allerdings wird dann dein SFR zurückgestuft und die Prämie steigt.
Was sagt denn der Versicherungsvermittler dazu, der die Privathaftpflicht betreut?
Ich hatte mal einen ganz ähnlichen Fall. Hatte damals das Gefühl, dass die Schadensregulierung mit einem Standard-Schreiben, in welchem gar nicht genauer auf meine Schilderung des Schadenshergangs eingegangen wurde, abgelehnt wird. Habe dann einen Rechtsanwalt beauftragt, welcher der Versicherung erklärt hat, was man unter dem Gebrauch eines Fahrzeugs zu verstehen hat - woraufhin diese den Schaden anstandslos ohne weitere Rückfragen in voller Höhe übernommen hat.
Ich weiß jetzt nicht, was im Einzelnen in deinen Versicherungsbedingungen steht, könnte mir aber vorstellen, dass du mit einem Anwaltsschreiben bessere Chancen auf Schadensregulierung hast denn als Privatmensch.
weil diesen Schaden keine private Haftpflicht bezahlt - wegen der Benzinklausel https://www.verti.de/blog/benzinklausel-bedeutung.jsp
Die Benzinklausel greift hier anscheinend nicht. Siehe Link:
Schaden durch Gegenstand vor Beladen des Fahrzeuges: Da das Beladen noch nicht stattgefunden hatte, ist der Schaden nicht durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstanden. (Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil von 1993, Az. 3 S 263/92).
Das nennt man "Be- und Entladeschäden". Diese sind durch die KFZ-Haftpflicht gedeckt. Genau mit dieser Begründung hat deine private Haftpflicht die Deckung verweigert. Findest du in den Bedingungen unter "Benzinklausel"
"Einfach so" hat die R+V sicher nicht abgelehnt. Da bekommst du schon eine Begründung
Gute neure Policen im Premium-Segment haben die Be- und Entladeschäden auch in der Privathaftpflicht.
Angesichts dessen was der Fragesteller zahlt, ist das Fehlen dieser Deckung schon ziemlich erbärmlich seitens des Versicherers.
ich zahle ca. 170€ im Jahr Haftpflicht
Familie mit Kindern und Premium-Schutz? o.O
Mit welchem Grund wurde abgelehnt? Be- und Entladeschaden, Benzinklausel?
Vielen Dank für ihre Antwort. Dass steht in dem Link: Sie schließt die Haftpflicht eines Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs für Schäden aus, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. So nun ist es so Mein Auto war ca. 50m weggestanden und völlig unbeteiligt ich habe es nur zum beladen genutzt. Ich kann es leider auch keiner KFZ Versicherung melden weil dass Auto von mir damals abgemeldet war und ich die Reifen beladen habe und es zur Werkstatt mit den Reifen gebracht habe um dass Auto zum tüv bereit machen