Hundehaftpflicht Versicherung zahlt Schaden nicht, auch nach 2x Widerspruch. Wer weiß Rat?

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Ich legte direkt Widerspruch ein

Totaler Mumpitz.

Eine Versicherung ist keine Behörde oder ein Gericht. Wenn die sagen, dass sie nicht zahlen, musst du dich an den Ombudsmann wenden oder klagen.

Daraufhin lehnte die Versicherung die Regulierung erneut ab, mit dem
Hinweis, ich habe erst nach der Ablehnung ergänzende Angaben gemacht und
beruft sich auf die Eindeutigkeit meines ersten Schreibens. Meine
ergänzenden Angaben würden nicht überzeugen.

Das halte ich für hahnebüchen, zeigt aber auch, warum man nie eine Schadenmeldung ohne die Hilfe seines Maklers oder Vertreters machen sollte, wobei ein Vertreter natürlich rechtlich auf der Seite der Versicherung stünde.

Dennoch rate ich dir, dich alsbald an den Ombudsmann zu wenden und ihm den Fall vorzutragen. Dessen Entscheidung ist für die Versicherung (nicht für dich) bindend und unangreifbar, wenn der Schadenwert 10.000,- € nicht übersteigt.

Nur ein Schreiben zu akzeptieren halte ich für Willkür. Rate dir aber ferner folgendes:

  • Sollte der Ombudsmann zu deinen Gunsten entscheiden kündige die Versicherung und such dir eine neue, am besten unter Zuhilfenahme eines Maklerkollegens.
  • Entscheidet er gegen dich überleg dir gut ob du weiter vorgehst, ob du in einem streitigen Verfahren siegreich wärst ist ungewiss, auch würdest du das Prozesskostenrisiko tragen.
hyfi01  24.09.2017, 12:45

Der Ombudsmann wird bei dem in der Frage geschilderten Verlauf aber wahrscheinlich nur feststellen, dass sich die Versicherung völlig vertragskonform verhalten hat, nämlich dafür sorgt, dass der Fragesteller den Schaden nicht bezahlen muss. Hier gibt es eigentlich nur das sehr häufig vorkommende Problem, dass dem Kunden das Leistungsversprechen der Haftpflichtversicherung nicht vollumfänglich verständlich ist. Wobei das für den durchschnittlichen Nichtjuristen auch wirklich schwer zu verstehen ist.

@Super49,

ein Tier muss artgerecht untergebracht werden.

Da genügt es nicht es in einem fremden Haus einfach in ein Zimmer ein zu sperren, wo es alles beschädigen kann.

Und auf Grund dieser Schadensschilderung zahlt der Versicherer nicht!

Ich schrieb der Hundehaftpflichtversicherung (bin schon viele Jahre dort), dass ich meinen Hund wegen gesundheitlicher Probleme bei diesem Freund untergebracht hatte und der Hund an diesem Tag einen Schrank zerkratzte.

Einen Schadensbericht sollte man immer wahrheitsgemäß unterschreiben.

Und wenn man dann keine Erstattung bekommt, kann man nicht plötzlich den Sachverhalt anders schildern - denn dies glaubt dir dann niemand.

Hake es ab, unter dem Begriff eigener Fehler.

Möglich wäre natürlich noch, dass der Versicherer dir deine Tierhalterhaftpflichtversicherung kündigt.

Gruß Apolon

Super49 
Beitragsersteller
 13.09.2017, 17:33

ja, du hast Recht, es war mein eigener Fehler. Den Schaden muss ich wohl dann selbst  begleichen.

Ich weiss, dass sich das alles blöd anhört und ich könnte mir selbst in den Hintern beissen. War aber echt so, dass mein Sohn den Hund mitnahm und dort übernachtete. Der Hund, ein wirklich lieber Labrador, hat den Schrank auch nicht 'mutwillig zerkratzt'. Zuhause ist noch nie was passiert. Keine Ahnung, was der Hund nachts träumte😉 Auf jedenfall hat der Schrank (Holz) dort wo er lag, Kratzer, die vorher nicht da waren. Artgerecht untergebracht war er. Er schlief bei meinem Sohn im Wohnzimmer, der auch dort übernachtete. 

Apolon  14.09.2017, 12:18
@Super49

Ein Tipp für die Zukunft:

lasse dir bei Schadensmeldungen immer von deinem Versicherungsvermittler helfen, denn dieser wird dafür bezahlt.

Und er kann dir Tipps geben, wie man es am besten ausfüllt.

Ein Beispiel dazu:

Ein Kunde hat mir vor Jahren mal eine Schadensmeldung zugeschickt, die er alleine ausgefüllt hat darin stand, mein Sohn hat in unserem Haus eine Fensterscheibe zerschossen.

Als ich nachfragte, ob das Haus tatsächlich ihm gehören würde, bzw. wessen Wohnung dies wäre, bekam ich die Antwort. Nein - mit unser Haus meinte er in dem Haus in dem er wohnte, außerdem war es die Wohnung des Nachbarn.

Hätte ich seine Schadensmeldung weitergeschickt, wäre nichts bezahlt worden.

Mit viel Glück kann dir hier nur ein Anwalt raus helfen. Hast du eine Rechtsschutz? Wenn ja dann lasse dich von einem beraten, wenn nein zahl den Schaden aus eigener Tasche.

Versicherungen.. man hat sie, damit sie im Schadensfall möglichst versuchen, nicht zu zahlen.

Deine erste Angabe war wirklich missverständlich.. trotzdem würde ich das nciht auf sich beruhen lassen und einen Ombudsmann einschalten.

Es kostet nichts und ist doch defnitiv den Versuch wert.

Super49 
Beitragsersteller
 13.09.2017, 17:41

Ja, ich bin ein Depp, dass ich es so formuliert hatte. Wollte den Schaden nur schnell melden, um die Sache vom Tisch zu haben. Leider hätte ich noch schreiben sollen, dass mein Sohn der Hüter war. War wirklich missverständlich, habe es aber auch erst gemerkt, als die Ablehnung kam. 


Ich schrieb, dass es eine Vermutung seitens der Versicherung wäre, der Freund wäre der Betreuuer und dass ich nie geschrieben habe, er wäre es gewesen.

Natürlich hast du das genau so geschrieben:

dass ich meinen Hund wegen gesundheitlicher Probleme bei diesem Freund untergebracht hatte


Wenn ein derart wichtiger Punkt der Schadenmeldung hinterher geändert wird, wird die Versicherung natürlich stutzig. 


Ist aber auch nicht weiter relevant, es ist nicht deine Aufgabe dich darum zu kümmern, dass der Schaden reguliert wird. Denn Aufgabe der Haftpflicht ist auch (und erstrangig) die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Wenn der Geschädigte wirklich das Geld haben will, muss er dich auf Schadenersatz verklagen. Deine Haftpflicht wird dich dann vor Gericht gegen diese Ansprüche verteidigen und wenn dann rauskommt, dass es doch so war dass der Freund nicht der Hüter war, dann wird auch die Haftpflicht regulieren.

Dir wird nicht der Versicherungsschutz verweigert, sondern es wird die Haftung bestritten. Das passiert grundsätzlich zu deinen Gunsten. 

Super49 
Beitragsersteller
 13.09.2017, 12:19

Ja, das stimmt. Mein erstes Schreiben konnte tatsächlich missverstanden werden. Daher habe ich Widerspruch eingelegt und es deutlicher geschrieben. 

NamenSindSchwer  13.09.2017, 12:31
@Super49

Ja, das passiert und sicherlich verhält sich die Versicherung hier etwas pingelig. 

Aber die Aufgabe der Haftpflicht ist es nicht Schäden zu regulieren weil ihr Kunde darum bittet. Sondern die Haftung des Kunden zu prüfen und dann begründete Ansprüche zu regulieren und unbegründete abzuwehren. 

Und wenn du eine Auskunft gibst wonach du nicht haftest, MUSS die Haftpflicht halt diesen Anspruch abwehren. Natürlich ist das für dich doof, weil du natürlich nicht willst dass der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleibt nur weil das Gesetz das sagt. Und du möchtest natürlich, dass der Schaden reguliert wird. Aber das weiß die Versicherung natürlich auch. Und wenn du die Schilderung dann so umformulierst, dass auf einmal doch Haftung besteht und reguliert werden müsste nach dem Motto "So war es aber wirklich. Ganzganz ehrlich ich schwörs!", dann ist es halt ein wenig "verdächtig". 

Der Hauptpunkt ist aber halt wirklich, dass dir "eigentlich" keinerlei Schaden entstanden ist. Die Versicherung tut genau das wofür sie abgeschlossen wurde: sie bietet Versicherungsschutz gegen die Ansprüche von Dritten. 

schleudermaxe  13.09.2017, 16:09
@NamenSindSchwer

.... aber das will er/sie doch gar nicht hören. Siehe ggf. bei mir.

Super49 
Beitragsersteller
 13.09.2017, 17:22
@schleudermaxe

schleudermaxe, was soll das denn? Ich habe freundlich um einen Rat gebeten. Den habe ich auch bekommen. Wieso schreibst du, das wolle ich nicht hören? Ich weiss, dass ich bei meinem ersten Schreiben einen Fehler gemacht habe, nehme auch Kritik an. 

Jedoch lasse ich mir von dir keine Lüge, bzw. Versicherungsbetrug unterstellen. Der Ton macht die Musik.

Ich möchte dich bitten, keine weiteren Kommentare mehr zu meiner Frage zu hinterlassen, da deine Antworten mir keine Hikfe sind und mich beleidigen..