Hallo zusammen,
ich benötige an dieser Stelle die Hilfe von Menschen mit Hintergrundwissen zur Rechtslage im Straßenverkehr.
Folgendes ist mir am heilig' Abend passiert:
als Abbieger an einer Kreuzung habe ich Grün bekommen und bin auch erst bei Grün angefahren. Während des Abbiegevorgangs nach Links (kein extra Grünlicht für Linksabbieger: Gegenverkehr HAT generell ROT) knallte mir mit voller Wucht und völlig unerwartet ein NEF, also ein Notarzteinsatzfahrzeug in die Front meines Kombis. Die komplette Stoßstange wurde weggerissen, meine Airbags gingen auf... beide Fahrzeuge standen demoliert auf der Kreuzung. Das NEF kam OHNE Martinshorn angerast und völlig ohne Sorgfalt, selbst runterzubremsen und die Kreuzung VORSICHTIG zu überfahren. Laut Aussage der Beifahrerin des NEF's, gab es ca. 100m vor der roten Ampel eine Einsatzabsage und der Fahrer schaltete das Martinshorn ab, fuhr aber (lt. Aussage d. Beifahrerin) weiter mit ca. 120kmh über die rote Ampel, welche ich in dieser Sekunde befuhr.
Ich hatte keine laute Musik oä. an und hätte ein Martinshorn wahrgenommen - so wäre es nicht zu einem Unfall gekommen. Durch die massiv überhöhte Geschwindigkeit und das fehlende Horn, konnte ich kaum reagieren. Ich erinnere mich, noch gebremst zu haben, da knallte es aber schon. Da das NEF auf der rechten Spur fuhr und ich nach links abbog, war eine weitgehende Einsicht in die Kreuzung auch erst mit Befahren dieser möglich. Zusätzlich kam das Fahrzeug ja mit ca.120km/h angerast, sprich es trat unmittelbar aus dem, für mich toten Winkel, hervor.
Mehrere Zeugen boten mir umgehend ihre Hilfe an, da auch diese wahrgenommen haben, dass das Martinshorn NICHT angeschaltet war.
Da ich für das KFZ und den gerade neu verbauten Motor noch große Beträge offen habe, stellt sich mir die Frage nach der Schuldzuordnung. Ich persönliche sehe keine Teilschuld bei mir - für mich liegt die Schuld zu 100% bei dem Fahrer des NEF's. Der Fahrer sowie die Beifahrerin (welche die eigentliche Notärztin ist), sahen es genau so. Die Polizeit wollte keine klare Aussage tätigen, jedoch teilte mir der Beamte mit, die Gegenseite, also der Fahrer des NEF's. stände auf der linken Seite in der Unfallaufnahme und dort stünde normalerweise der "Schuldige". Auch ist bei diesem ein Bußgeld vermerkt, was mir vermittelt, dass es seitens NEF-Fahrer defintiv ein Vergehen gab.
Wie seht ihr die Schuldfrage? Kann man mir eine Teilschuld zuordnen? Ich befuhr bei Grüner Ampel eine Kreuzung, hörte kein Martinshorn und schon knallte es. Wie hätte ich anders reagieren sollen? Bei Grünlicht fährt doch keiner bis zur Sichtlinie und bleibt dort erst mal stehen, in der Erwartung, dass ein Rettungswagen angeballert kommt. Dafür hat dieser ja sein Martinshorn - in diesem Fall wäre ich besonders sorgfältig gewesen und hätte erst mal geschaut, ob da was kommt. So konnte ich nicht reagieren.
Ich hoffe auf kompetente Antworten - und hoffe darauf, dass ihr einen besseren heilig Abend hattet.
Danke.