Haftpflichtschaden - Rotwein auf Sofa
Ich habe am Samstag versehentlich mein Rotweinglas auf das Sofa meines Nachbars fallen lassen. Gestern war ich es sofort der Versicherung melden. Allerdings will die Versicherung nur eine Reinigung zahlen. Mein Nachbar ist damit garnicht einverstanden, da es ein dunkelgelbes Sofa ist und da Rotweinflecken ja bekanntlich wohl nicht ganz vollständig entfernt werden können. Er hat es erst im Dezember 2008 gekauft. Muss die Versicherung ihm den Zeitwert ersetzen wenn er das verlangt? (Ich würde das persönlich auch wollen, wenn mein Sofa so "versaut" worden wäre)
10 Antworten
Wenn der Fleck mit einer Reinigung raus geht, ist der Schaden ja behoben.
Ansonsten zahlt die Vers. bei einem Haftpflichtschaden den Zeitwert. Da das Sofa noch relativ neu ist, dürfte das nur einen geringen oder gar keinen Abzug geben.
Dies jedoch erst, wenn die Reinigung erfolglos verlief.
Gute Antwort von Adore. DH!
Zu ergänzen wäre noch, dass wenn eine Reparatur des Sofas in Betracht kommt, der Besitzer sich auch damit zufrieden geben muss.
Andernfalls stinkt die Sache nach Versicherungsbetrug.
.den Schaden zahlen ja wir versicherte. Und erfahrungsgemäß wurde bisher zuviel Vers.Betrug gemacht.Wenn der ein Sofa mit solchen Farben kauft- muss er unweigerlich mit Flecken rechnen.. wieso soll für diesen Faible die Allgemeinheit zahlen. Also: Begutachtung vor Ort
Also muss er es erstmal reinigen lassen und dann schauen ob die Reinigung erfolgreich war?!
Ja. Warte mal ab. Vielleicht ist es mit einer Reinigung wirklich getan.
Ich würde mir da erst mal die Reinigung bezahlen lassen - und wenn der Fleck dann nicht richtig weg ist, anschließend doch ein neues Sofa...
Schön dokumentieren - auch die Ursprungsfarbe...
Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Schadenminderung. Die Versicherungen arbeiten nicht nach Willkür sondern nach geltendem Recht. Man muss sich also immer Fragen: Wie weit würde der Gesetzgeber mich in die Haftung nehmen wenn es keine Versicherung aber eine Klage gebe.
Dabei steht zunächst die Funktion im Vordergrund. Diese ist nicht beeinträchtigt.
Darüber hinaus dann kann eine Reinigung, bzw. ein Neubezug empfohlen werden.
Die Haftpflichtversicherung erstattet, im Gegensatz zur Hausrat, den Zeitwert. Bei einer neuen Couch wie dieser und dem geschilderten Schaden würde ich die Versicherung darauf hinweisen das der Betroffene nicht mit einer Reinigung einverstanden ist und sicherlich auch der Schaden nicht vollständig beseitigt werden kann. Die Reinigung würde auch eine Imprägnierung nach sich ziehen damit die Funktion nicht beeinträchtigt ist. Das zusammen wäre dann sicherlich teurer als ein Neubezug.
erstmal muss du das angebot annehmen die Reinigung nur wenn dann noch immer zu sehen ist dass keine Besserung des Fleckes eintritt bekommst den Zeitwert sonst würde das jeder tun um einen zuschuss für ein neues sofa zu erhalten ;-)
die haftpflicht ist dazu da den entstanhenden schaden zu ersetzten! du hast das sofa nicht kaputt gemacht! sondern es "beschmutzt" wenn sich der fleck durch eine professionelle reinigung entfernen lässt! dann ist doch alles oki! wenn nicht kann/st er/du nach der reinigung immernoch ansprüche geltend machen! tip: lasst die versicherung sich um eine reinigungsfirma kümmern so habt ihr weniger ärger wenn der fleck nicht ganz rausgeht! lg malli
würde ich auch so sehen