Vermieter behält Geld von der Haftpflichtversicherung ein, obwohl Schaden repariert und von mir bezahlt wurde?

6 Antworten

dass er "die Wohnung nun doch langfristig verkaufen wolle".

Wollen darf man viel im Leben, was noch lange nichts heißt, solange die Wohnung nicht direkt zum Verkauf annonciert wurde und selbst dann könnte es auch bedeuten, man will mal sehen, was bei einem Verkauf möglich wäre.

Deswegen zum Anwalt zu rennen, ist schon fragwürdig, aber Du hast natürlich das Recht, den evtl. vorgetäuschten Eigenbedarf aufklären zu wollen.

Seit Wochen habe ich weder Licht in seiner Wohnung gesehen, noch wurden die Fenster bewegt (immer in der gleichen Stellung, Rolladen immer
hoch), Ich bin davon überzeugt, dass er nicht WIRKLICH dort wohnt.

Aber Du kannst es nicht beweisen und es geht Dich eigentlich auch nichts an, denn worin besteht Dein Schaden? Ein Umzug im gleichen Haus, dass Du jetzt mehr miete bezahlst?

Für die Rückzahlung der Kaution hat der Vermieter 6 Monate Zeit ab dem Auszug. Den Schadensersatz der Versicherung muss er Dir auszahlen, wenn Du die Reparatur bezahlt hast.

Wenn Du schon einen Rechtsanwalt im Spiel hast, soll er nun genau das verlangen und ggf. ein Mahnverfahren einleiten.


und musste den Handwerker bar bezahlen.

Wieso das? Barzahlungen sind völlig unüblich oder hast du den Schaden mit Schwarzarbeit reparieren lassen? Hast du wenigstens eine Rechnung und Quittung vom Handwerker erhalten? Meines Wissens MÜSSEN Handwerker sogar per Überweisung bezahlt werden, aber hier kann ich mich täuschen.

Du hast einen Rechtsanwalt. Wende dich bitte an ihn. Er wird wissen, was zu tun ist.

Der Rechtsanwalt kann den Vermieter mit Fristsetzung auffordern, dir dein Geld zu bezahlen. Tut der Vermieter es nicht, kannst du ihn auf Zahlung verklagen bzw. einen Mahnbescheid erwirken.

Wenn der Vermieter nur pro forma in die Wohnung eingezogen ist, dort gar nicht wohnt und du das nachweisen kannst, ist er für alle Schäden, die dir durch die Eigenbedarfskündigung entstanden sind, haftbar.

filaki 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 07:32

Danke erst einmal für die superschnelle Antwort. Ja, ich habe den Schaden durch eine Fachfirma beheben lassen und selbstverständlich auch eine Quittung für meine Barzahlung. Der Handwerker bestand darauf, weil ihm mein Vermieter "nicht ganz geheuer" war (keine Adresse, E-Mails wurden von Internet-Cafes beantwortet). 

Was den vorgetäuschten Eigenbedarf angeht: Ich habe meine ehemaligen Nachbarn gebeten, die Lage zu beobachten und von allen Seiten gehört, dass er so gut wie nie da ist... Dies zu beweisen, dürfte allerdings schwierig sein.

Mignon5  21.11.2017, 07:36
@filaki

Sehr gerne!

Trotzdem ist die Barzahlung völlig unüblich. Wenn der Handwerker weiß, dass du die Rechnung bezahlst, dann kann ihm dein Vermieter gleichgültig sein. Aber nun denn, es ist so geschehen, wie es ist.

Ja, es ist schwierig, den Eigenbedarf nachzuweisen. Aber wie "anonymous1" schon schrieb, kontrolliere beispielsweise Wasser- und Elektrizitätszähler, wenn du Zugang hast.

filaki 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 08:09
@Mignon5

Das ist eine tolle Idee. Ich versuche, an den Stromkasten heranzukommen (der ist im Hausflur). Da wäre ich NIE drauf gekommen. Lieben Dank!

Mignon5  21.11.2017, 08:12
@filaki

Viel Erfolg!

bwhoch2  21.11.2017, 09:15
@filaki

Quittung ok, aber es bedarf auch einer ordentlichen Rechnung. Der Fachhandwerker weiß, was damit gemeint ist.

bwhoch2  21.11.2017, 09:16
@filaki

Ist man als Bewohner einer Wohnung verpflichtet, Strom und Wasser in einer bestimmten Mindestmenge zu verbrauchen? Indiz, vielleicht, aber bestimmt kein Beweis.

Mignon5  21.11.2017, 09:40
@bwhoch2

Es kann die Summe von mehreren Kleinigkeiten sein, die einem Richter die Glaubwürdigkeit des Vorgetragenen "beweisen" können. Außerdem gibt es sicherlich Durchschnittswerte von Strom und Wasser pro Person oder Quadratmeter, die man zugrundelegen kann.

Wichtig wäre zudem noch die Frage, ob der Vermieter seinen Teil der Nebenkosten in der Nebenkostenabrechnung mit aufführt, denn den kann er nicht auf alle anderen Mieter umlegen, wenn er eine Wohnung selbst bewohnt.

Mahne den Vermieter mit Einschreiben/Rückschein schriftlich an und setze ihm eine Frist von einer Woche zur Zahlung der Kaution und des Haftpflichtbetrages. Erkläre in dem Schreiben, dass Du die Reparaturen bar bezahlt hast und dass der ihm überwiesene Betrag von der Versicherung Dir zustehen würde. Gleiches gilt für die Kaution. Es bestünde kein Grund die Kaution einzubehalten, da das Übergabeprotokoll bestätigt, dass alles in Ordnung war. Drohe am Ende des Schreibens damit, dass Du die Angelegenheit einem Anwalt übergeben wirst, sollte der Betrag xy nicht in der vorgegebenen Frist auf Deinem Konto sein.

Sollte der Betrag nicht überwiesen werden, dann schreibst Du ihn nochmals an. Setzt ihm nochmals eine Frist. Passiert dann immer noch nichts, dann musst Du Dir tatsächlich einen Anwalt nehmen.

bwhoch2  21.11.2017, 09:13

Völlig an der Praxis vorbei.

1. hat der Vermieter vermutlich noch viel Zeit um die Kaution zurück zu zahlen. 6 Monate darf er sich Zeit lassen.

2. Erklären, dass man was bar bezahlt hat? Die Reparatur? Was aber, wenn es gar keine Rechnung gibt? Dann steht das Geld wieder der Versicherung zu.

3. Mit Anwalt drohen, wenn schon ein Anwalt eingeschaltet war? (Ehrlich, mit einem Anwalt kann man mir schon lange nicht mehr drohen.)

Und der letzte Satz erklärt endgültig die Hilflosigkeit bei diesem Rat.

also ich bin auch ein vermieter. bei reperaturen, muss der vermieter die kosten übernehmen, wenn der mieter nicht schuld ist. sprich wenn sie mit absicht eine scheibe einschlagen, haften sie dafür. wenn ein rohr bricht, haftet der vermieter. der vermieter muss die kosten dafür übernehmen. eigenbedarf melden viele vermieter an, da du erst danach die miete erhöhen kannst. einfach mal zum anwalt und melden, der staat kann das kontrollieren und dann gibts richtig ärger! + zahlung! man kann es ja über den wasserverbrauch, strom etc. sehen. wie gesagt, ich würde mir die quittung von der fachfirma holen lassen wo drauf steht was gemacht wurde und damit zum anwalt. der wird dir aber sowieso erst einmal sagen, dass du ihm eine zahlungsaufforderung zukommen lassen sollst, danach musst du warten ( etwa 2 wochen ), sollte er immernoch nicht zahlen versendest du eine schriftliche abmahnung. danach würde ich den anwalt nochmals einschalten, da er die kosten dann übernehmen muss - davor nicht! ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

... das mag verstehen wer will und eine PH zahlt nur dann an fremde Personen, wenn der VN dies so wünscht. Warum bitte wurde das denn so von Dir bestimmt?

Hier bei uns haben wir abzurechnen die Mietsicherheit spätestens nach drei Monaten und den Scheck haben wir an die Mieter rauszurücken, denn es ist deren Versicherung, nicht unsere, so jedefalls meine persönlichen "Urteile" vom AG und LG.

Was ich gar nicht verstehe: Wenn der Vermieter so ein Rüpel ist, wieso wird dann bei ihm eine andere Wohnung angemietet, dann verrechne doch alles mit der Miete!

filaki 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 08:15

Da der Vermieter der "Geschädigte" war, hat die Haftpflichtversicherung mir nur 2 Optionen gestellt. Entweder die Handwerkerrechnung wird an die Versicherung eingereicht und bezahlt oder der Vermieter erhält das Geld. Leider durfte ich das nicht entscheiden, weil ich ja der "Schädiger" war. Der Vermieter (als Geschädigter) hat sich natürlich für das Bargeld entschieden..... 

Und dass ich den Handwerker bar bezahlt habe, habe ich ja schon begründet. Der hätte mich sonst mitten in der Arbeit stehen lassen, weil er meinem Vermieter nicht über den Weg getraut hat und Angst hatte, er müsse am Ende seinem Geld hinterherlaufen. Was sich ja jetzt auch bestätigt hat, nur dass eben nun ICH meinem Geld hinterherlaufen muss-

schleudermaxe  21.11.2017, 08:23
@filaki

... dann solltest Du deinen Berater/Makler auf den Topf setzen, denn die Urteile heir bei uns (gegen uns Vermieter) sind klar und deutlich. Der Mieter bekommt den Scheck, es ist seine Versicherung, und der bezahlt den Geschädigten.

Ich fürchte, es muss eine Klage her auf Zahlung (Herausgabe Scheck und Abrechnung/Herausgabe Mietsicherheit und Übernahme der Kosten für den Umzug) incl. Übernahme evtl. der höherer Miete.

Viel Glück.

bwhoch2  21.11.2017, 09:11
@schleudermaxe

Und dass ich den Handwerker bar bezahlt habe, habe ich ja schon begründet.

Dazu braucht er aber eine Rechnung und ich vermute mal, dass die Reparatur ohne Rechnung ausgeführt wurde.