Glastür kaputt zahlt die Haftpflicht?
Hallo, ich war bei einem Freund und hab in Wut die Glastür zu stark zu geworfen. Ich wollte sie nicht kaputt machen also kein Vorsatz und habe auch garnicht drüber nachgedacht. Ich denke mal höchstens Fahrlässig kann man das nennen. Jetzt ist eine der Scheiben kaputt gegangen. Kann man sowas bei der Haftpflicht geltend machen?
Gruß
9 Antworten
Ja, wenn denn der Anspruchsteller keine Glasversicherung hat. Dann geht die vor. Viel Glück und bedenke, es wird nur der Schaden ersetzt und das bedeutet nicht immer komplette Kostenübernahme für den Austausch durch die PH. Zudem wird meist der Grund für die Anwesenheit abgefragt..
Trotzdem ist es Vorsatz eine Tür einfach zuzuschmettern. Ein erwachsener Mensch sollte wissen, dass dabei etwas kaputt gehen kann. Als Schadensbearbeiter würde ich ablehnen, Dann kannst du ja Deckungsklage erheben.
Du hast es "billigend in Kauf genommen", dass die Scheibe kaputt geht. Das ist genau so wie Vorsatz.
Wie gesagt, kannst du ja Deckungsklage erheben.
Zum einen trifft nur die Haftpflicht Aussagen über Zahlung oder Nichtzahlung im Schadensfall.
Zum anderen wird bei der Beschreibung des Vorgehens schon fast Vorsatz ins Spiel kommen, denn die Tür ist Dir ja nicht irgendwie aus der Hand gerutscht oder durch Zugluft zugefallen, sondern Du hast sie absichtlich zugeworfen. Und wer eine Glastür absichtlich zuwirft, nimmt als erwachsener Mensch in Kauf, dass sie kaputt gehen kann.
Zum dritten solltest Du mal lernen, Wut und Aggression zu beherrschen. Nur weil einem was nicht passt oder man ärgerlich über was ist, schmeist man nicht mit Sachen oder Türen mit Wucht zu. Lernt Euch mal zu beherrschen wie Erwachsene ;-)
wenn das bei einem laden passiert und das eine Galstür war also mir ist der trifft aus der Hand gerutscht übernimmt das die Versicherung bin bei huk und bin erst 14 Jahre
Wenn der Mieter eine Glasversicherung hat, sollte er es dort melden. Denn die zahlt im vollen Umfang.
Deine Haftpflicht zahlt den Zeitwert, und entscheidet ob es Vorsatz war, oder nicht.
Wenn du kein Bösköpfchen gewesen bist dann die private Haftpflicht Versicherung melden.
Wenn ich mal Vorsatz bei google Nachfrage steht bei wiki: " Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat"
Kla ich weiß das wenn man die zu hart zu macht geht die kaputt. Aber ich wollte es ja nicht deshalb kann man ja nicht wirklich von Vorsatz sprechen.