Schäden in Arztpraxis durch Kind der Versicherung melden?

10 Antworten

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Eurer Haftpflichtversicherung solltet ihr das selbstverständlich melden.

Diese wird euch dann vor der ungerechtfertigten Forderung bewahren und frei stellen.

Ein Kind kann gar nicht haftbar gemacht werden. Und deine Frau konnte auch nicht vorher sehen, dass dort ein teures Gerät auf einem wackligen Tisch steht. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist also nicht erkennbar.

DerHans  18.02.2018, 11:59

Selbst wenn es so wäre, dass ein dreijähriges Kind mit einem solchen Gerät "gespielt" hatte, wäre es Sache des Personals gewesen, das zu verhindern.

Kinder unter 7 haften nicht.

Thema durch.

Wenn ihr eine Haftpflicht habt, die Schäden deliktunfähiger Kinder abgesichert hat, solltet ihr diese einschalten. Die prüfen dann, zahlen oder wehren ab.

Habt ihr keine mit entsprechendem Einschluss verprügelt bitte den Menschen, der euch besagte Versicherung verkauft hat und macht euch auf die Suche nach einem anderen Arzt.

Ich sehe hier auch keine Aufsichtspflichtverletzung eurerseits, ergo hat der Arzt rein rechtlich keinerlei Ansprüche gegen euch.

Dann kontaktiere deinen Versicherungsvermittler und schildere ihm den Sachverhalt, wie er sich zugetragen hat.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist auch da, um Schäden abzuwehren.

Ich kann aus dieser Schilderung keine Haftung erkennen und auch die Aufsichtspflicht der Mutter wurde nicht verletzt.

Bedeutet, der Schaden wird nicht gezahlt.

Bigsexey12 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 08:52

Danke für deine Antwort ! Habe gestern noch meinen Versicherungsvermittler kontaktiert wir telefonieren am Montag . Meine Sorge ist nur da meine Frau alleine ist das sie einfach behaupten die kleine hätte damit gespielt . Der Schaden wird nicht gezahlt und wir werden dafür zur Haftung gezogen .

Apolon  18.02.2018, 12:44
@Bigsexey12

Wenn deine Privathaftpflicht den Schaden nicht zahlt, bedeutet dies auch gleichzeitig, dass ihr nicht zahlen müsst.

Alle weiterer Schriftwechsel in dieser Sache, einfach an deinen Versicherer weiter geben.

Wenn es sein muss, klärt deine Privathaftpflichtversicherung dies dann auch vor Gericht ab.

Hallo, sei froh dass Ihr eine Versicherung habt.

Und ja, melde es sobald wie möglich.

ihr bekommt sowieso einen Fragebogen zugeschickt, macht doert nur wahre Angaben. Die Versicherung wird dann vermutlich nicht zahlen, wenn das teure Ding fahrlässig auf einem klapprigen Tisch stand. Und der Arzt kann nur gegen die Versicherung vorgehen. Das ist das Wesen und genau der Zweck dieser Versicherung.

Viel Erfolg

Bigsexey12 
Beitragsersteller
 17.02.2018, 20:53

danke ! Mich ärgert es nur das erst gesagt wird es wäre ihre eigene Schuld und plötzlich so und mit lügen ihrerseits

Sollte ich das meiner Versicherung melden

Natürlich

oder dagegen angehen

Genau das macht deine Versicherung ja dann für dich, dafür ist sie schließlich da.

Das Kind selbst haftet grundsätzlich nicht und die Mutter würde nur haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte, was hier praktisch ausgeschlossen ist. Die Chancen den Schaden ersetzt zu bekommen gehen für den Arzt gegen Null. Das muss er aus eigener Tasche bezahlen.

Wenn ihr eine Haftpflicht habt in der Schäden durch deliktunfähige Kinder als Baustein gedeckt sind und ihr ausdrücklich darum bittet, dass reguliert wird, nur dann würde eure Haftpflicht dem Arzt auch etwas zahlen. Ansonsten wird sie seine Ansprüche ablehnen, zur Not vor Gericht.

DerHans  18.02.2018, 14:28

Wieso hat der Arzt eigentlich keine "Elektronik-Pauschal-Versicherung"? Diese würde hier genau passen.

In einer Arztpraxis gibt es schließlich eine Menge gefährdeter Hardware

Bigsexey12 
Beitragsersteller
 17.02.2018, 20:55

danke ! Mich ärgert es nur das erst gesagt wird es wäre ihre eigene Schuld und plötzlich so und mit lügen ihrerseits ! Dann melde ich das natürlich . Hoffe das man uns dann nichts mehr kann

verreisterNutzer  17.02.2018, 21:28
@Bigsexey12

U.a. lt Fragestellung:

Das Gerät stand auf einem klapprigen Tisch und wurde beim Vorbeigehen leicht mit dem Rücken gestreift, wodurch es vom Tisch herunterfiel.

Sorry, aber wenn derart teure Geräte

. lediglich auf einem klapprigen Tisch stehen

. und selbst beim leichten Vorbeigehen bzw. Vorbeistreifen derart leicht zu Fall gebracht werden können:

trägt der Arzt eine erhebliche Mitschuld am Schadensereignis. Solch teuren Geräte (lt. schneller Webrecherche rd. 5.200 Euro) lagert man allein deshalb gänzlich woanders und sichert sie gegen auch entsprechend gegen Stürze.

Das Kind hätte angeblich mit dem teuren Gerät vorher gespielt...usw...

Selbst WENN dies so stimmen würde:

Es ist und bleibt ein teures Gerät, was dem Arzt hinreichend bekannt ist. Sichert es es trotz des hohen Wertes nicht entsprechend (was ja wohl nicht so war) handelt er zumindest fahrlässig und trägt so eine Mitschuld am Schadensereignis.

DerHans  18.02.2018, 11:55
@verreisterNutzer

Eine anders lautende Meldung an die Haftpflichtversicherung wäre eindeutig ein Betrugsversuch.