Schäden in Arztpraxis durch Kind der Versicherung melden?
Hallo zusammen ,
es geht sich um folgendes . Meine Frau war am 23.1 mit unserer 3 jähriger Tochter beim HNO Arzt . Auf einen klapprigen Tisch stand ein medizinisches Gerät (lupenlaryngoskop). Meine Tochter hat im Vorbeigehen mit dem Rücken diesen Tisch leicht gestreift und das Gerät ist vom Tisch gefallen . Der Arzt sagte sofort das dieses Gerät sehr teuer ist aber das es ja ihre Schuld war da sie es ja dort stehen gelassen haben. Nun heute am 17.2 kam ein Brief von der Arztpraxis vom Chefarzt der möchte das wir das unserer Haftpflicht melden .
Wir haben eine Haftpflichtversicherung aber der Sachverhalt wird voll falsch dargestellt da meine Tochter damit weder gespielt hat noch es fallen gelassen hat . Und der behandelnde Arzt sagte wäre ja ihre eigene Schuld gewesen und nach mehreren Wochen kommt jetzt der Brief erst ??
Mein gedanke ist das der Arzt und die Arzthelferin gesagt haben das meine Tochter damit gespielt hat und es demnach 2:1 steht meine Frau war dort alleine .
Sollte ich das meiner Versicherung melden oder dagegen angehen ?
10 Antworten
Eurer Haftpflichtversicherung solltet ihr das selbstverständlich melden.
Diese wird euch dann vor der ungerechtfertigten Forderung bewahren und frei stellen.
Ein Kind kann gar nicht haftbar gemacht werden. Und deine Frau konnte auch nicht vorher sehen, dass dort ein teures Gerät auf einem wackligen Tisch steht. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist also nicht erkennbar.
Selbst wenn es so wäre, dass ein dreijähriges Kind mit einem solchen Gerät "gespielt" hatte, wäre es Sache des Personals gewesen, das zu verhindern.
Kinder unter 7 haften nicht.
Thema durch.
Wenn ihr eine Haftpflicht habt, die Schäden deliktunfähiger Kinder abgesichert hat, solltet ihr diese einschalten. Die prüfen dann, zahlen oder wehren ab.
Habt ihr keine mit entsprechendem Einschluss verprügelt bitte den Menschen, der euch besagte Versicherung verkauft hat und macht euch auf die Suche nach einem anderen Arzt.
Ich sehe hier auch keine Aufsichtspflichtverletzung eurerseits, ergo hat der Arzt rein rechtlich keinerlei Ansprüche gegen euch.
Dann kontaktiere deinen Versicherungsvermittler und schildere ihm den Sachverhalt, wie er sich zugetragen hat.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist auch da, um Schäden abzuwehren.
Ich kann aus dieser Schilderung keine Haftung erkennen und auch die Aufsichtspflicht der Mutter wurde nicht verletzt.
Bedeutet, der Schaden wird nicht gezahlt.
Wenn deine Privathaftpflicht den Schaden nicht zahlt, bedeutet dies auch gleichzeitig, dass ihr nicht zahlen müsst.
Alle weiterer Schriftwechsel in dieser Sache, einfach an deinen Versicherer weiter geben.
Wenn es sein muss, klärt deine Privathaftpflichtversicherung dies dann auch vor Gericht ab.
Hallo, sei froh dass Ihr eine Versicherung habt.
Und ja, melde es sobald wie möglich.
ihr bekommt sowieso einen Fragebogen zugeschickt, macht doert nur wahre Angaben. Die Versicherung wird dann vermutlich nicht zahlen, wenn das teure Ding fahrlässig auf einem klapprigen Tisch stand. Und der Arzt kann nur gegen die Versicherung vorgehen. Das ist das Wesen und genau der Zweck dieser Versicherung.
Viel Erfolg
danke ! Mich ärgert es nur das erst gesagt wird es wäre ihre eigene Schuld und plötzlich so und mit lügen ihrerseits
Sollte ich das meiner Versicherung melden
Natürlich
oder dagegen angehen
Genau das macht deine Versicherung ja dann für dich, dafür ist sie schließlich da.
Das Kind selbst haftet grundsätzlich nicht und die Mutter würde nur haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte, was hier praktisch ausgeschlossen ist. Die Chancen den Schaden ersetzt zu bekommen gehen für den Arzt gegen Null. Das muss er aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn ihr eine Haftpflicht habt in der Schäden durch deliktunfähige Kinder als Baustein gedeckt sind und ihr ausdrücklich darum bittet, dass reguliert wird, nur dann würde eure Haftpflicht dem Arzt auch etwas zahlen. Ansonsten wird sie seine Ansprüche ablehnen, zur Not vor Gericht.
Wieso hat der Arzt eigentlich keine "Elektronik-Pauschal-Versicherung"? Diese würde hier genau passen.
In einer Arztpraxis gibt es schließlich eine Menge gefährdeter Hardware
danke ! Mich ärgert es nur das erst gesagt wird es wäre ihre eigene Schuld und plötzlich so und mit lügen ihrerseits ! Dann melde ich das natürlich . Hoffe das man uns dann nichts mehr kann
U.a. lt Fragestellung:
Das Gerät stand auf einem klapprigen Tisch und wurde beim Vorbeigehen leicht mit dem Rücken gestreift, wodurch es vom Tisch herunterfiel.
Sorry, aber wenn derart teure Geräte
. lediglich auf einem klapprigen Tisch stehen
. und selbst beim leichten Vorbeigehen bzw. Vorbeistreifen derart leicht zu Fall gebracht werden können:
trägt der Arzt eine erhebliche Mitschuld am Schadensereignis. Solch teuren Geräte (lt. schneller Webrecherche rd. 5.200 Euro) lagert man allein deshalb gänzlich woanders und sichert sie gegen auch entsprechend gegen Stürze.
Das Kind hätte angeblich mit dem teuren Gerät vorher gespielt...usw...
Selbst WENN dies so stimmen würde:
Es ist und bleibt ein teures Gerät, was dem Arzt hinreichend bekannt ist. Sichert es es trotz des hohen Wertes nicht entsprechend (was ja wohl nicht so war) handelt er zumindest fahrlässig und trägt so eine Mitschuld am Schadensereignis.
Eine anders lautende Meldung an die Haftpflichtversicherung wäre eindeutig ein Betrugsversuch.
Danke für deine Antwort ! Habe gestern noch meinen Versicherungsvermittler kontaktiert wir telefonieren am Montag . Meine Sorge ist nur da meine Frau alleine ist das sie einfach behaupten die kleine hätte damit gespielt . Der Schaden wird nicht gezahlt und wir werden dafür zur Haftung gezogen .