Standgebühren nach Beschlagnahmung
Hallo liebe GF-Gemeinde )
ich habe mal wieder eine Frage. Folgender Fall:
Ein Autohändler erwirbt ein Fahrzeug in Belgien. Verkauft es hier in DE. Als der Käufer das Fahrzeug in DE anmelden will, kommt die KriPo und beschlagnahmt das Fahrzeug. Es folgt ein langes Ermittlungsverfahren über 188 Tage. Dann darf der Händler (der dem Käufer natürlich sofort nach der Beschlagnahmung den Kaufpreis erstattete) das Fahrzeug wieder haben, da das nicht wirklich gestohlen war, sondern vielmehr ein Betrugsversuch des belgischen Verkäufers darstellte. Ich meine woher hat man sonst 2 Fahrzeugschlüssen, die kompletten Fahrzeugpapiere, einen Kopie vom Pass des belgischen Verkäufers, der im Fahreugbrief eingetragen war usw.
Die Frage ist nun wer zahlt die Abschleppkosten und die Standgebühren? Das sind sage und schreibe 1900 €. Das ist echt viel Geld. Auch für einen Händler.
Ich muss dazu sagen, als das Fahrzeug beschlagnahmt wurde, hat der Händler an die Polizei am gleichen Tag einen Brief geschrieben und mitgeteilt, dass das Fahrzeug an seinem Stellplatz für die Dauer des Ermittlungsverfahrens verweilen darf. Und etwaige Standkosten nicht bezahlt werden.
Würde mich freuen, wenn jemand da bescheid weis.
Liebe Grüße und schönes Wochenende wünsche ich.
LG Marina
3 Antworten
Das Fahrzeug stand auf einem Autohof einer anderen Firma. Dort hat es die Polizei hingebracht. Der Händler musste aber zahlen BEVOR er das Auto ausgehändigt bekam.
Also er hat schon bezahlt, sonst hätte er das Auto nicht vom Hofbetreiber bekommen.
Soweit ich weis, stellt die Bezahlung einer Rechnung ein Anerkenntnis der Forderung dar!?
wenn ein Fahrzeug beschlagnahmt wird bringt es die Polizei mit Sicherheit nicht auf dem Stellplatz einer an diesem Fall beteiligten Person unter.
Und das er gesagt hat das er die Standkosten nicht übernimmt ist absolut nebensächlich.
Es wird schon festgestellt werden wer zahlen muss.
Normalerweise zahlt der der bestellt, also die Polizei wenn sie das Fahrzeug abschleppen lässt und sicherstellt.
Da ja der Händler nicht schuld war , bleibt dies auf den Kosten sitzen, od. muss den Anzeigerstatter wenn möglich in Regress nehmen.
Sieht die Polizei es anders und stellt den Händler dies in Rechnung sollte Widerspruch erhoben werden und sollte dem nicht abgeholfen werden der Fall vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden.