kann man als privater verkäufer von auto e-mail kaufverträgen zurücktreten

7 Antworten

Du scheinst auf einen unseriösen Händler hereingefallen zu sein. Wenn sich gleich ein Anwalt meldet.

Da der Wagen deiner Frau gehört, können sie dich also nicht zwingen, den Wagen zu verkaufen. Aber du hast wissentlich falschen Angaben gemacht. Daher wirst du wohl Schadenersatzpflichtig sein. Wahrscheinlich ist es besser, wenn ihr verkauft. Aber, das kommt auch stark auf den Wert des Wagen und den vereinbarten Kaufpreis an, wäre es besser, wenn ihr euch vielleicht auch von einem Anwalt beraten lasst.

tomluma 
Beitragsersteller
 25.08.2013, 11:12

danke für die antwort !

Mamamaya2013  15.11.2015, 15:21
@tomluma

Hallo

unser Fall ist ähnlich und ich wollte gern mal wissen wie es bei Ihnen ausgegangen ist

mfg

vierfarbeimer  15.11.2015, 17:21
@Mamamaya2013

Ich glaube der Fragesteller ist damals ziemlich schnell eingeknickt, wie man an seinem Kommentar an Peppie85 lesen kann und hat den Deal ohne weiteren Widerstand abgewickelt.

Ich glaube jedoch auch, dass diese Zusatzvereinbarung unzulässig ist und gegen geltendes Recht verstößt.

Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt einschalten oder zur Verbraucherzentrale gehen. Meiner Meinung nach hat man bei jedem Vertrag ein Rücktrittsrecht und außerdem bist du ja nicht Eigentümer des Autos. Deine Frau ist der Eigentümer und im Grunde kann nur sie das Eigentum auf den neuen Besitzer übertragen. Da ihr jedoch verheiratet seid, muss der Käufer allerdings auch davon ausgehen, das du als Ehemann mit ihrem Einverständnis handelst. Aber genau kann dir das nur ein Experte sagen. Lass dich auf alle Fälle nicht verrückt machen oder unter Druck setzen. Druck die Mails aus und geh damit zum Anwalt oder zum Verbraucherschutz.

Rechtsauskünfte dürfen konkret nicht gegeben werden, aber check mal ab, ob der Händler das schon öfters gemacht hat. Dann liegt evtl. vorsätzlicher Betrug vor und demtreiben des Händler-Winkeladvokat Duos wird Einhalt geboten.

Und lass dich zu nichts Unüberlegten verleiten - wollen tun viele was, ob sie es bekommen steht auf einem anderen Blatt!

ich würde an deiner stelle meinerseits sofort einen anwalt einschalten...

ich zweifele die gültigkeit des vertrages gleich auf mehrfache weise an. das fängt schon mal damit an, dass das fahrzeug der ehefrau gehört. war sie nicht mit dem verkauf zu den konditionen einverständen sollte er anfechtbar sein...

der "vertrag" den der verkäufer hier vorgelegt hat, scheint wohl auch gegen diverse regeln zu verstoßen und damit unwirksam zu sein...

ich hab schon fälle erlebt, wo ein kanakistanischer (die türkischen mitbürger mögen mir den ausdruck verzeiehen) autoschieber zum Abholtermin bei einem AUSGEMACHTEN Festpreis nicht genug geld mitgebracht hat. getreu dem motto "mehr habe ich nicht dabei. als dann gedroht wurde, den deal platzen zu lassen und ihn ohne beute heim zu schicken - simsallabim, war doch genügend geld da...

lg, Anna

tomluma 
Beitragsersteller
 25.08.2013, 11:11

danke für die antwort.angeblich hat er das auto auch schon weiterverkauft und will dann ca.1000,- euro schotenersatz. also ich bin mir noch nicht sicher aber ich werde ihn das auto vieleicht geben müssen am mittwoch.das mit der extra anwalt rechnung ist halt ober frech und sehr ärgerlich. mfg tomluma

Nimm dir einen Anwalt. Da stimmt vieles nicht in diesem merkwürdigen Vertrag. Das ist Abzocke bei ahnungslosen Leuten . Lass dich nicht einschüchtern. Merkwürdig auch, dass er gleich mit dem Anwalt droht.