Autohaus kauft KfZ vom anderen Autohaus und verkauft es dann im Kundenauftrag! Wie geht das?

3 Antworten

Wenn das Autohaus ein Fahrzeug von einem anderen Autohaus erwirbt, dann käme es meines Erachtens darauf an, in welcher Form der Käufer dann auftritt. Ebenfalls auch als Autohaus, also Gewerblich oder aber ein Mitarbeiter kauft das Fahrzeug als Privatperson.

In diesem Falle könnte dann das Autohaus A, dass Fahrzeug von diesem Mitarbeiter im Kundenauftrag verkaufen. Somit wäre dann das Autohaus A aus den Pflichten eines Gewerblichen Verkäufers raus. Also so würde ich zumindest diese ganze Angelegenheit sehen. Etwas anderes könnte ich mir da nicht erklären. Das Autohäuser unter sich die Fahrzeuge hin und her Verkaufen, ist übrigens recht häufig der Fall.

Wer steht als Vertragspartner im Kaufvertrag ? Nur darauf kommt es an. Wenn nur ein Vertrag mit einer Privatperson vermittelt wird, drückt man sich damit von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflicht, was zumindest rechtlich bedenklich wäre, wenn die Person nicht der eigentliche Vorbesitzer ist und die Vertragsgestaltung demnach nur der Gewährleistungsvermeidung dient. Aber makeln oder vermitteln ist ansonsten ein völlig normaler Vorgang, Ebay macht auch nichts anderes. 

Der letzte Halter (der in den KfZ Papieren steht) muss nicht der Eigentümer sein, da kann es durchaus sein, dass 2 Autohäuser zwischendrin Eigentümer waren. 

Üblich ist es bei Geschäften bei denen das Autohaus einen Wagen von privat angeklauft hat, dass man keine Mehrwertsteuer ausweist, sondern die Versteuerungsart "Differenzbesteuert" wählt .. 

Das Autohaus A kauft ein Kfz von einem gewerblichen Händler B und tritt vertraglich als Käufer auf. Danach verkauft Autohaus A das KfZ mit dem Vermerk "im Kundenauftrag".

Für mich macht der Vermerk keinen Sinn, denn wenn sie das Auto von B erworben hat, verkauft sie das Fahrzeug als Eigentümerin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Würde sie nach außen eine Vertretung anzeigen eben mit dem Hinweis "im Kundenauftrag", dann zeigt sie ein Vertretungsverhältnis an und verkauft im fremden Namen aber auf eigene Rechnung, immerhin gehört A ja das Fahrzeug. Komischer Sachverhalt.

Nun kommt unbescholtener Bürger C und kauft von Autohaus A das KfZ.

A verkauft das von B erworbene Auto im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, denn es gehört ja A. Das wäre ok für mich.

Im "privaten" Kaufvertrag tritt nun eine Person anstelle des Verkäufers, welche weder im KFZ Schein noch sonst irgendwo erwähnt wird.

Das Fahrzeug gehört also durch den Erwerb von B eigentlich A, jetzt tritt aber für A irgendeine Person X als Verkäufer im Kaufvertrag mit C auf, obwohl das Fahrzeug eben A und nicht X gehört, richtig?

Es liegt der Kaufvertrag des Autohauses A und Händler B vor. Das KfZ wird mit annähernd identischer Laufleistung verkauft (Differenz: wenige Kilometer).

Wie ist soetwas möglich? Hat Autohaus A betrügerische Absichten?

Ich weiß nicht, ob ich Dein Problem richtig verstanden hab, aber in der Vergangenheit wurden Strohmanngeschäfte gerade im Gebrauchtwagenhandel abgeschlossen, um die Verbrauchsgüterkaufvorschriften zu umgehen §§ 474 ff. BGB (insbesondere Gewährleistungsrechte, Beweislastumkehr etc.)

Kannst ja mal hier zum Thema Umgehungsgeschäft nachlesen:

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr72_06.htm

(unter c)

Aber wenn bei Dir A ein gewerblicher Händler ist und B auch, dann ist eigentlich nichts gewonnen, wenn A im Namen von B ein Auto verkauft, das A zuvor von B gekauft hat. Er würde hier sogar im Namen von B ein Auto verkaufen von dem erweiß, dass das Auto B gar nicht gehört.

Komisch. Na ja, vielleicht bringt Dir die Antwort ja irgendetwas

P.S: Rechtschreib- und Grammatikfehler darfste behalten :-P