Privatverkauf - kaufvertrag - Kein Geld erhalten / Was nun?!
Hallo an Euch, es geht um folgendes: Habe am 9.9.11 Einen PC durch privatverkauf mit privatem Kaufvertrag verkauft. Hier der Vertragsinhalt : § 1 Vertragsgegenstand Folgende Hardware und Software wird veräußert: Computer :
-AMD Athlon 64 x2 Dual Core Processor 3800+ usw.
§ 2 Gewährleistung Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software. Sofern dem Verkäufer jedoch Gewährleistungsansprüche gegen den ursprünglichen Händler oder Hersteller der Hard- und Software zustehen sollten, tritt er diese bei Übergabe und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ab, welcher die Abtretung annimmt. Der Verkäufer Garantiert die funktionstüchtigkeit der in § 1 veräusserten Ware.
§ 3 Rechte Der Verkäufer sichert ausdrücklich zu, daß er der alleinige Eigentümer der Hard- und Software ist und keine Eigentumsvorbehaltsrechte Dritter hieran bestehen.
Der Verkäufer versichert, die Berechtigung zu haben, die Nutzungsrechte an der in § 1 bezeichneten Software auf den Käufer übertragen zu dürfen. Er versichert weiter, sämtliche Kopien der Software, welche dem Käufer nicht übergeben wurden (z.B. Backups oder Installation auf einem anderen System des Verkäufers) vollständig gelöscht zu haben.
§ 4 Kaufpreis , Ratenzahlung & Zahlungsmodalität Die Parteien vereinbaren einen Gesamtkaufpreis für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software in Höhe von 99,- € ... (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
Die Zahlung erfolgt durch Ratenzahlung und Überweisung auf folgendes Konto des Verkäufers:
Die erste Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 16.09.2011 fällig. Die zweite Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 01.10.2011 fällig.
§ 5 Übergabe Die Parteien vereinbaren eine der folgenden Übergabemodalitäten:
o Der Käufer erhielt vom Verkäufer die in § 1 bezeichnete Hard- und Software am 09.09.2011durch abholung.
§ 6 Sonstiges Darüber hinaus wird zwischen den Parteien folgendes vereinbart:
Der Verkäufer bleibt Eigentümer der in § 1 bezeichnete Hard- und Software (PC's) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bzw. bis zur zahlung der Schlussrate. Im Falle, das der Käufer mit mehr als einer Rate in Rückstand gerät, ist der Restbetrag in einer Summe zur Zahlung fällig. Der Verkäufer sichert die Funktionsfähigkeit des in § 1 bezeichnetenGegenstandes zu.
Gegenstand/Ware vollständig erhalten am :
Unterschrift Verkäufer Unterschrift KäuferBisher habe ich aber kein Geld gesehen !!! Der Käufer schrieb per SMS er habe die erste Rate schon längst Überwiesen, jedoch ist kein Zahlungseingang bei mir zu verzeichnen. Desweiteren ist auch am 1.10 keine 2 Rate eingegangen. Er will die Tage rum kommen in Bar die zweite Rate dann wenigstens abgeben.
Wie schauts aus, wie gehe ich jetz richtig weiter vor ? Wo stehe ich rechtlich
5 Antworten
Du kannst dem Käufer eine Mahnung senden, einen Anwalt oder ein Inkassounernehmen beauftragen und/oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten lassen.
Mit dem Vertrag (dessen durch irgendwelche lustigen copy&paste Inhalte hier total uninteressant sind) hast du einen Nachweis über den Verkauf.
Der Käufer muss nachweisen, dass er die Rate bezahlt hat. Eine Info per SMS ist kein Nachweis. Den soll er dir dann gleich mit der zweiten Rate mitbringen oder (falls er keinen hat) die komplette Kohle in cash. Ist eh das Beste.
Wenn er nicht auftaucht und du nicht mehr länger warten oder dich hinhalten lassen willst, geh zum Amtsgericht und lass einen gerichtlichen Mahnbescheid an den Käufer versenden. Zahlt er dann nicht, kannst du die Kohle einklagen und darauf basierend dann auch pfänden lassen.
Lange warten würde ich nicht - erfahrungsgemäß zahlen die Leute ihre Schulden bei demjenigen am schnellsten zurück, der den meisten Druck macht.
Geldschulden sind rechtlich gesehen Schickschulden. Versendet ein Käufer dies per Überweisung, muss der sicherstellen, dass sämtliche Daten korrekt sind und somit der Zugang sichergestellt wird. Lass dir also den Kontoauszug vorzeigen. Hat er tatsächlich überwiesen (was ich in dem Fall bezweifele), muss er an seine Bank heran treten und dies klären.
In jedem Fall würde ich ihm, wenn das Geld noch nicht auf deinem Konto ist, eine Mahnung schicken oder (wenn du magst) direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid aufsetzen. Ich denke aber, dass ein einfacher Brief mit Sanktionsandrohung hier ausreicht.
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Super.
Lass dir den aktuellen Kontoauszug von dem Käufer zeigen, da wirst du ja sehen ob er die erste Rate gezahlt hat oder nicht. Er ist in der Beweispflicht und nicht du. Im Vertrag ist außerdem geregelt, dass du so lange Eigentümer bleibst bis die Ware vollständig bezahlt ist. Ich würde allerdings nicht wegen knapp 100 Euro zum Amtsgericht laufen. Stell ihn einfach vor die Wahl :Entweder er gibt dir das Geld bar oder du machst den Kaufvertrag rückgängig, sodass du die Ware an jemand anderen verkaufen kannst.
Anzeigen weswegen? Das ist Zivilrecht.