Neuwagenkauf mit 6 Monate Händlerzulassung - Was muss als Käufer beachtet werden?
Hallo,
Habe am Freitag einen Kia Stonic gekauft. Das Fahrzeug hat einen Listenpreis von 23.400 Euro. Der Hauspreis beim Händler betrug 19.950 Euro. Ich selbst fahre einen VW Touran Euro 4 Diesel mit 220.000km, der nun 16 Jahre alt wird. Beim Händler habe ich meinen Touran für 1600 Euro abgegeben, da er zu den alten Dieselfahrzeugen gehört. Mein altes Fahrzeug darf ich bis diesen Freitag noch nutzen.
Der Händler hat mir 17 Zoll Winterreifen auf Alufelgen für 1100 Euro sowie noch Extras im Wert von 100 Euro, also 1200 Euro Rabatt gegeben. Zusätzlich sind die 1600 Euro für das alte Fahrzeug, dass das Autohaus angekauft hat abgezogen worden. Wir sind bei einem Preis von 19.500 Euro gelandet. Den Kaufvertrag haben wir beide unterzeichnet.
Als Bedingung vermerkte der Händler, dass er das Fahrzeug nur so günstig abgeben kann, wenn es die ersten 6 Monate auf einen Mitarbeiter des Autohauses zugelassen werden kann. Nur so könnte er es unter dem Hauspreis abgeben und nur so würde er eine Provision erhalten. Nach 6 Monaten kann das Auto problemlos umgemeldet werden. Nutzen darf ich das Fahrzeug ab kommenden Freitag bereits, wo ich das alte Fahrzeug tausche. Mir ist bewusst, dass ich als zweiter Fahrzeughalter dann im Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief stehen werde.
Was mich jetzt interessiert ist folgendes:
1. Wer ist rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs ab kommenden Freitag? (Kaufvertrag Gültigkeit?)
2. Was muss ich beachten, bevor ich das Geld am kommenden Mittwoch überweise? (Versicherung, Absicherung, Autohaus möchte am Tauschtag das Geld am Konto haben)
3. Wie regle ich den Zeitpunkt, dass nach 6 Monaten das Neufahrzeug ohne Probleme auf mich umgemeldet werden kann? (Brauche ich hier einen Vertrag? Gibt es hier ein Musterschreiben?)
4. Wie wird für die 6 Monate, dass mit der KFZ- Versicherung geregelt?
(Muss ich oder das Autohaus den Touran abmelden? Immerhin muss ich noch zum Händler fahren. Wird die KFZ Versicherung vom Autohaus für die 6 Monate übernommen oder muss ich dies selbst bezahlen?
Aktuell habe ich eine KFZ Versicherung bei der Allianz und möchte gerne zu einer anderen Versicherung wechseln. Habe ich laut Sonderkündigungsrecht "Neuwagenkauf" das Recht, die Versicherung jetzt wechseln zu können? Oder muss das Autohaus den Touran abmelden und mit der Abmeldung bekommt meine Versicherung automatisch eine Meldung zur Kündigung wegen Fahrzeugabeldung? Ab wann muss das Neufahrzeug versichert sein?
Wie gehe ich vor, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin?
5 Antworten
Als Bedingung vermerkte der Händler, dass er das Fahrzeug nur so günstig abgeben kann, wenn es die ersten 6 Monate auf einen Mitarbeiter des Autohauses zugelassen werden kann.
Hi lieber ...freak,
nach 6 Monaten auf Händlerzulassung hast du leider kein Neufahrzeug mehr, sondern ein gebrauchtes Auto aus 2. Hand! :-((
1. Wer ist rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs ab kommenden Freitag? (Kaufvertrag Gültigkeit?)
Es gibt beim Kfz 3 Arten: Fzg.-Halter, Eigentümer und Besitzer!
Der Fzg.-Halter steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und muß nicht der Eigentümer sein - der Eigentümer ergibt sich aus dem Kaufvertrag!
Der Besitzer ist derjenige, welcher gerade mit dem Auto unterwegs ist - kann auch der Dieb sein, welcher das Auto gerade gestohlen hat und damit rumfährt :-((
2. Was muss ich beachten, bevor ich das Geld am kommenden Mittwoch überweise? (Versicherung, Absicherung, Autohaus möchte am Tauschtag das Geld am Konto haben)
Was willst du denn überhaupt für Geld überweisen, wo dir das Auto doch erst frühestens nach 6 Monaten gehört??? Eigentümer ist doch erst mal der Autohändler - oder etwa nicht??? Und versichern muß es der Autohändler ja wohl auch selbst; oder willst du ihm auch noch die Versich.prämien in den Rachen schmeißen???
3. Wie regle ich den Zeitpunkt, dass nach 6 Monaten das Neufahrzeug ohne Probleme auf mich umgemeldet werden kann? (Brauche ich hier einen Vertrag? Gibt es hier ein Musterschreiben?)
Erstens ist das Fahrzeug nach 6 Monaten kein Neufahrzeug mehr (gilt dann z.B. auch noch die Neuwagengarantie für dich??? Ich denke eher nicht...)
Für die Ummeldung benötigst du die beiden Zulassungsbescheinigungen Teil 1 + Teil 2 sowie die beiden Kennzeichen: wo bitte hast du die Übergabe dieser $ Teile geregelt???
4. Wie wird für die 6 Monate, dass mit der KFZ- Versicherung geregelt?
Nach den 6 Monaten benötigst du von deinem Versicherer die eVB-Nr. sowie eine sofortige Deckung für einen evtl. Vollkaskoschaden, da du sonst nur Fremdschaden versichert hast aufgrund der vorl. Kfz-Haftpflichtversicherung - Eigenschäden sind bis zur Bezahlung der Erstprämie sonst für dich ausgeschlossen :-((
Ausserdem verzichtest du u.U. auf eine Besserstufung in deinem Kfz-Versicherungsvertrag wg. der Unterbrechung...
Muss ich oder das Autohaus den Touran abmelden? Immerhin muss ich noch zum Händler fahren.
Abmelden kann das Auto jedermann/frau bei der Zulassungsstelle, sofern die Papiere (Zul.besch. Teil 1 + Teil 2) und die beiden Kennzeichen vorhanden sind.
Wird die KFZ Versicherung vom Autohaus für die 6 Monate übernommen oder muss ich dies selbst bezahlen?
Also wenn du auch noch zu den vielen, vielen Nachteilen die Versich.prämie selbst bezahlen willst quasi für die Katz, dann müßtest du aber ganz schön bescheuert sein - ist doch diese 6 Monate nicht dein Risiko!
Nutzen darf ich das Fahrzeug ab kommenden Freitag bereits, wo ich das alte Fahrzeug tausche.
Also ich würde für die 6 Monate Nutzung (während dieser Zeit bist du der Besitzer) genau nachrechnen, wie Kosten und Nutzen sich für dich wirklich rechnen...
Gruß siola55
Ich nutze das Auto ab den ersten Tag, sprich es wird mir vom Händler ein Fahrzeughalter mitgeteilt, fahren und benutzen tue ich das Neufahrzeug natürlich und nicht der Händler!!! Bitte beachte dies! Erst nach 6 Monaten darf ich es umschreiben. Und mir ist egal ob ich 2. Halter bin, nutze das Auto eh komplett über 10 Jahre. Grüße
Du bist aber nur Besitzer in den ersten 6 Monaten - ich würde aber kein Auto bezahlen, wo ich erst nach 6 Monaten Eigentümer werde!?!
Wie der Name Mitarbeiter-Jahreswagen schon sagt, handelt es sich dabei um Fahrzeuge, die von Mitarbeitern oder Betriebsangehörigen des jeweiligen Automobilherstellers gefahren wurden. Danach gehen sie oft zurück an den Hersteller und werden von dort verkauft. Mitarbeiter-Jahreswagen stammen direkt aus dem Werk des Herstellers. Sie versprechen einen gepflegten Zustand bei günstigen Preisen. Die erste Wahl unter den Gebrauchtwagen sollen die Mitarbeiter-Jahreswagen sein - das versprechen zumindest die Hersteller. Klar, dass sie auch bestens bemüht sind, dieses Versprechen zu halten. Da sie den Verkauf von Mitarbeiter-Jahreswagen oft selbst organisieren, würde jeder Mangel auf sie zurückfallen.
Wo man Mitarbeiter-Jahreswagen finden kannDa Mitarbeiter-Jahreswagen nur von Mitarbeitern der Hersteller gefahren werden, bieten sie vor allem einen Vorteil: über das Nutzungsjahr in Händen der Angestellten werden sie bestens betreut und gewartet, oft direkt beim Hersteller. Und niemand kennt sich mit den Modellen besser aus als das eigene Wartungspersonal. Der Zustand von Mitarbeiter-Jahreswagen ist also in der Regel sehr gut. Mitarbeiter nutzen die Fahrzeuge oft für berufliche Zwecke und legen mitunter weite Strecken damit zurück. Die Automobilhersteller sind aus diesem Grund sogar schon dazu übergegangen, die Mitarbeiter-Jahreswagen direkt aus dem Werk zu verkaufen oder sie über Internetseiten wie unsere zu vermitteln. Sehen Sie sich bei uns die zahlreichen Angebote an Jahreswagen an. Vielleicht ist darunter ja ein geeigneter Mitarbeiter-Jahreswagen für Sie. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns auch gerne anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.
Hauspreis 19.950,- € - 1.600,- € für GW = 18.350,- €. Wieso seid ihr dann auf 19.500,- € gekommen ?
Das mit der 6-monatigen Zulassung auf einen Mitarbeiter des Autohauses kann ich leider auch nicht nach vollziehen. Als Zwischenzulassung auf den Händler wäre das zwar ok (Zusatzprovision vom Importeur), ist aber auch ungewöhnlich lange.
Die Versicherung geht auf deinen Namen da du das Auto ja auch gleich mit bekommst. Die Zulassungsbescheinigungen müssen dir dann auch am Freitag bei Abholung ausgehändigt werden, denn es ist ja auch dein Auto.
Halter ist das Autohaus, Versicherungsnehmer sowie Besitzer und auch Eigentümer bist du.
23640€ war Listenpreis Hauspreis war 19950€. Wir haben Winterkompletträder dazu gehandelt die 1100 Euro kosten. Unser altes Fahrzeug haben wir für 1600 an den Händler verkauft. Sprich 19950-1600 = 18350€ plus 1100 Euro plus 50€ für Gummimatten und Kofferraumschale 45€ = 19540€. Und er könne dies nur so machen, da er sonst vom Listenpreis ausgehen müsste was Kia im vertraglich vorschreibt.
Wenn ihr als zusätzlichen Rabatt die Winterräder noch ausgehandelt habt, dann musst du dafür doch nichts bezahlen. Somit zusätzlicher Rabatt von 1.100,- €.
Er muss auch nicht vom Listenpreis ausgehen sondern von seinem Hauspreis. Wenn er dann noch einen weiteren Rabatt geben will, dann ist das nur seine Sache und KIA hat damit nichts mehr zu tun.
"Der Händler hat mir 17 Zoll Winterreifen auf Alufelgen für 1100 Euro sowie noch Extras im Wert von 100 Euro, also 1200 Euro Rabatt gegeben." Wenn das ein zusätzlicher Rabatt ist, dann muss dieser von den 19.950,- € abgezogen werden. So wie du es schreibst, sollst du es aber bezahlen. Rabatt bedeutet für mich MINUS und nicht PLUS. Oder habe ich etwas falsch verstanden ?
Ist doch alles Betrug :-((
Der ...freak soll doch einfach mal eine Kopie vom angeblichen Kaufvertrag (handgeschrieben von diesem Autohändler?) des "angeblichen Werkswagen" an KIA senden, dann fällt sofort der ganze Schwindel mit der 6-Monatsfrist für den Weiterverkauf eines Werkswagen auf und das Autohaus wird nie wieder jemals ein Auto verkaufen können, egal ob dies jetzt den Neu-, Werks- oder Halbjahreswagenverkauf betrifft!
Dieses Autohaus verliert sofort die Lizenz zum Autohandel mit KIA wg. der kriminellen Vorgehensweise... :-((
Wie kommst du immer wieder auf Werkswagen oder Mitarbeiter-Jahreswagen ? KIA hat in Europa keine Werkswagen. Das wird eine normale AH-Zulassung werden.
Ich rufe mal bei Kia an und schildere den Fall. Der Händler ist nicht bereit eine Teilzahlung anzunehmen. Er will den vollen Preis sofort haben. Er sagt er mache das in der Woche zwei mal und kann nur so Rabatte geben und die Prämie einfahren, die er sonst nicht bekommen würde. Dadurch sinkt auch der Gesamtpreis des Fahrzeugs. Beide Papiere mit "fremden Halter" erhalte ich im Original beim Fahrzeugtausch. Ich will gerne das Auto zu diesen Preis, aber wg Eigentum usw. wäre mir wichtig, dass ich da was rechtlich in der Hand habe...
Wie kommst du jetzt auf Teilzahlung ? Natürlich will er den vollen Preis haben. Er muss das Fahrzeug bei KIA auch voll bezahlen wenn es zugelassen wird.
Wenn du bei KIA in Frankfurt anrufst, dann nenne bitte nicht das Autohaus. Damit würdest du dir dein eigenes Geschäft kaputt machen.
Das wird eine normale AH-Zulassung werden...
Leider ein Irrtum von dir:
Als Bedingung vermerkte der Händler, dass er das Fahrzeug nur so günstig abgeben kann, wenn es die ersten 6 Monate auf einen Mitarbeiter des Autohauses zugelassen werden kann. Nur so könnte er es unter dem Hauspreis abgeben und nur so würde er eine Provision erhalten.
Deshalb bist du noch lange nicht der Eigentümer - auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht nämlich ausdrücklich der Zusatz:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".
Natürlich will er den vollen Preis haben. Er muss das Fahrzeug bei KIA auch voll bezahlen wenn es zugelassen wird.
Der Mitarbeiter des Autohauses hat doch den Werkswagen gekauft u. bezahlt mit dem Mitarbeiterrabatt und darf diesen Werkswagen erst nach Ablauf der 6-Monats-Frist weiterverkaufen!!!
Der Autohändler macht doch hier seinen Reibach :-((
Du hast sicher Ahnung und Erfahrung mit Versicherungen, ab mit dem ganz normalen Autogeschäft eines Vertragshändlers habe ich da so meine Zweifel. Bitte, ist nich böse gemeint. Ich bin seit 1980 im Autogeschäft und kenne mich dort auch sehr gut aus.
Und nochmal, es gibt keinen KIA-Werkswagen. Der "Mitarbeiter" hat den Wagen auch nicht gekauft, sondern er wird nur auf ihn zugelassen um eine Sonderprämie zu erhalten.
Es geht hier leider nicht um ein 0815-Auto-Neuwagengeschäft, sondern um einen Werkswagenkauf, welcher eben nur den Werksmitarbeitern vorbehalten ist!
Ich denke mal, du hast noch nicht den Unterschied zum Neuwagenkauf kapiert!
Nur Werksangehörige haben Anspruch auf diese Werkswagen-Rabattregelung, deshalb findest du nichts im Internet, da dies ja nur intern bei KIA gilt. Jedoch ist dabei eben Bedingung, dass dieser Werkswagen mind. 6 Monate gefahren werden muß bevor dieser an Privatpersonen weiterverkauft werden darf; und genau diese 6 Monate versucht der Autohändler mit Tricksereien zu umgehen :-((
Hallo jbinfo, ja beide Zulassungspapiere Teil 1 und 2 bekomme ich beim Fahrzeugtausch in Original. Nur was suspekt ist, dass ich die Rechnung bzw. den Kaufvertrag erst nach 6 Monaten bekomme in schriftlicher EDV geschriebener Form. Habe am Freitag eine verbindliche Bestellung unterschrieben und der Händler meint, dass dies der Kaufvertrag ist der aktuell gültig ist.
Ja, die verbindliche Bestellung ist der Kaufvertrag. Durch deine Überweisung hast du auch eine Quittung, dass du das Fahrzeug auch bezahlt hast.
Die Rechnung kann wahrscheinlich erst nach Ablauf der Bindefrist erstellt werden, weil das AH eine Kopie an den Importeur schicken muss bezügl. der Zusatzprämie die er bekommt.
Das ist soweit auch alles ok.
Nur was suspekt ist, dass ich die Rechnung bzw. den Kaufvertrag erst nach 6 Monaten bekomme in schriftlicher EDV geschriebener Form.
Ja klar - weil der Mitarbeiter vom Autohaus den Neuwagen frühestens nach 6 Monaten weiterverkaufen darf als Halbjahres- bzw. als Werkswagen :-((
Also hast du es auch schon bemerkt, daß kriminelle Machenschaften beim Autohaus und beim Mitarbeiter des Autohauses hier Hand in Hand gehen...
... ja beide Zulassungspapiere Teil 1 und 2 bekomme ich beim Fahrzeugtausch in Original.
Deshalb bist du noch lange nicht der Eigentümer - auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht nämlich ausdrücklich der Zusatz:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".
Ich rufe mal bei Kia an und schildere den Fall. Der Händler ist nicht bereit eine Teilzahlung anzunehmen. Er will den vollen Preis sofort haben.
Hallo nochmal lieber...freak,
dann tu dies bitte mal, damit der ganze Schwindel endlich auffliegt!
Natürlich will er sofort den ganzen Betrag auf einmal, da ja sein Mitarbeiter den Werkswagen bei KIA mit deinem Geld bezahlen muß, bevor er dir "ausgehändigt" wird mit "falschen" Papieren... :-((
Gruß siola55
So ein Angebot hatte ich vor 2 Jahren auch mal.
Mir war das Ganze suspekt, außerdem wäre ich 6 Monate in NRW mit einem Kennzeichen aus der bayrischen Provinz herumgefahren.
Hab dann noch ein wenig gesucht und ein besseres Angebot gefunden, wo ich sofort Erstbesitzer wurde.
Und wie hilft das jetzt dem Fragesteller ?
Ja im Umkreis von 200km gibt es genau diese Fahrzeugkombination nicht mehr ein zweites mal. Deswegen brauche ich dieses Angebot.
2. Was muss ich beachten, bevor ich das Geld am kommenden Mittwoch überweise? (Versicherung, Absicherung, Autohaus möchte am Tauschtag das Geld am Konto haben)...
Ich denke, dies grenzt an Betrug: der Autohändler macht hier doppelte Kasse - einmal vom Werksangehörigen bzw. Mitarbeiter des Autoherstellers läßt er sich den Neuwagen bezahlen und von dir gleichzeitig den Halb-Jahreswagen, obwohl du weder Eigentümer bist noch darf der Mitarbeiter seinen Werkswagen vor dem Ablauf von 6 Monaten weiterverkaufen :-(((
Sorry - aber deine Rabatt-Gier frißt hier eindeutig H i r n ! ! !
Bitte Finger weg von solchen M a c h e n s c h a f t en ! ! !
Das hat sicher nichts mit Betrug zu tun. Es gibt immer wieder Sonderaktionen der Hersteller mit Zusatzprämien. Die sind an gewisse Auflagen durch die Händler gebunden. Das Risiko, dass der Händler auffliegen kann liegt ausschließlich bei ihm und er müsste die Prämie zurück erstatten.
Das Fahrzeug wurde per verbindlicher Bestellung an den FS verkauft. Er bezahlt es und bekommt auch alle Papiere.
Außerdem ist er Eigentümer und das AH nur Halter.
Als Bedingung vermerkte der Händler, dass er das Fahrzeug nur so günstig abgeben kann, wenn es die ersten 6 Monate auf einen Mitarbeiter des Autohauses zugelassen werden kann.
Liebe/r jbinfo, dann hast du leider diesen Hinweis übersehen! Also doch Betrug am Autohersteller wg. Nichteinhaltung der 6-Monatsfrist für den Weiterverkauf :-((
Mit diesem "Betrug" hat aber der Fragesteller nichts zu tun und muss daraus auch keine Konsequenzen tragen. Das einzige vielleicht wirkliche komische ist, dass es auf einen Mitarbeiter des Autohauses zugelassen sein soll. Diesbezügl. kenne ich aber die gültigen Mitarbeiter-Konditionen bei KIA nicht.
Ja - er ist leider nur der Leidtragende bei diesem Schwindel - aber Rabattgier frißt halt Hirn...
Mein letzter Tipp hierzu: da solltest du unbedingt vorher ein Versich.büro oder besser noch ein Versich.maklerbüro zur Beratung aufsuchen, da nur diese eine sofortige Deckung wg. Vollkaskoversich.schutz geben können - mit online-Versicherern erleidest du da unweigerlich Schiffbruch bzw. diese können dir ja gar keine sofortige Deckung bei Vollkaskoschäden (Eigenschäden) geben und du fährtst bis zum Erstbeitrag auf eigene Kosten bei einem Eigenschaden :-((