Neuwagenkauf mit 6 Monate Händlerzulassung - Was muss als Käufer beachtet werden?
Hallo,
Habe am Freitag einen Kia Stonic gekauft. Das Fahrzeug hat einen Listenpreis von 23.400 Euro. Der Hauspreis beim Händler betrug 19.950 Euro. Ich selbst fahre einen VW Touran Euro 4 Diesel mit 220.000km, der nun 16 Jahre alt wird. Beim Händler habe ich meinen Touran für 1600 Euro abgegeben, da er zu den alten Dieselfahrzeugen gehört. Mein altes Fahrzeug darf ich bis diesen Freitag noch nutzen.
Der Händler hat mir 17 Zoll Winterreifen auf Alufelgen für 1100 Euro sowie noch Extras im Wert von 100 Euro, also 1200 Euro Rabatt gegeben. Zusätzlich sind die 1600 Euro für das alte Fahrzeug, dass das Autohaus angekauft hat abgezogen worden. Wir sind bei einem Preis von 19.500 Euro gelandet. Den Kaufvertrag haben wir beide unterzeichnet.
Als Bedingung vermerkte der Händler, dass er das Fahrzeug nur so günstig abgeben kann, wenn es die ersten 6 Monate auf einen Mitarbeiter des Autohauses zugelassen werden kann. Nur so könnte er es unter dem Hauspreis abgeben und nur so würde er eine Provision erhalten. Nach 6 Monaten kann das Auto problemlos umgemeldet werden. Nutzen darf ich das Fahrzeug ab kommenden Freitag bereits, wo ich das alte Fahrzeug tausche. Mir ist bewusst, dass ich als zweiter Fahrzeughalter dann im Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief stehen werde.
Was mich jetzt interessiert ist folgendes:
1. Wer ist rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs ab kommenden Freitag? (Kaufvertrag Gültigkeit?)
2. Was muss ich beachten, bevor ich das Geld am kommenden Mittwoch überweise? (Versicherung, Absicherung, Autohaus möchte am Tauschtag das Geld am Konto haben)
3. Wie regle ich den Zeitpunkt, dass nach 6 Monaten das Neufahrzeug ohne Probleme auf mich umgemeldet werden kann? (Brauche ich hier einen Vertrag? Gibt es hier ein Musterschreiben?)
4. Wie wird für die 6 Monate, dass mit der KFZ- Versicherung geregelt?
(Muss ich oder das Autohaus den Touran abmelden? Immerhin muss ich noch zum Händler fahren. Wird die KFZ Versicherung vom Autohaus für die 6 Monate übernommen oder muss ich dies selbst bezahlen?
Aktuell habe ich eine KFZ Versicherung bei der Allianz und möchte gerne zu einer anderen Versicherung wechseln. Habe ich laut Sonderkündigungsrecht "Neuwagenkauf" das Recht, die Versicherung jetzt wechseln zu können? Oder muss das Autohaus den Touran abmelden und mit der Abmeldung bekommt meine Versicherung automatisch eine Meldung zur Kündigung wegen Fahrzeugabeldung? Ab wann muss das Neufahrzeug versichert sein?
Wie gehe ich vor, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin?
5 Antworten
Als Bedingung vermerkte der Händler, dass er das Fahrzeug nur so günstig abgeben kann, wenn es die ersten 6 Monate auf einen Mitarbeiter des Autohauses zugelassen werden kann.
Hi lieber ...freak,
nach 6 Monaten auf Händlerzulassung hast du leider kein Neufahrzeug mehr, sondern ein gebrauchtes Auto aus 2. Hand! :-((
1. Wer ist rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs ab kommenden Freitag? (Kaufvertrag Gültigkeit?)
Es gibt beim Kfz 3 Arten: Fzg.-Halter, Eigentümer und Besitzer!
Der Fzg.-Halter steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 und muß nicht der Eigentümer sein - der Eigentümer ergibt sich aus dem Kaufvertrag!
Der Besitzer ist derjenige, welcher gerade mit dem Auto unterwegs ist - kann auch der Dieb sein, welcher das Auto gerade gestohlen hat und damit rumfährt :-((
2. Was muss ich beachten, bevor ich das Geld am kommenden Mittwoch überweise? (Versicherung, Absicherung, Autohaus möchte am Tauschtag das Geld am Konto haben)
Was willst du denn überhaupt für Geld überweisen, wo dir das Auto doch erst frühestens nach 6 Monaten gehört??? Eigentümer ist doch erst mal der Autohändler - oder etwa nicht??? Und versichern muß es der Autohändler ja wohl auch selbst; oder willst du ihm auch noch die Versich.prämien in den Rachen schmeißen???
3. Wie regle ich den Zeitpunkt, dass nach 6 Monaten das Neufahrzeug ohne Probleme auf mich umgemeldet werden kann? (Brauche ich hier einen Vertrag? Gibt es hier ein Musterschreiben?)
Erstens ist das Fahrzeug nach 6 Monaten kein Neufahrzeug mehr (gilt dann z.B. auch noch die Neuwagengarantie für dich??? Ich denke eher nicht...)
Für die Ummeldung benötigst du die beiden Zulassungsbescheinigungen Teil 1 + Teil 2 sowie die beiden Kennzeichen: wo bitte hast du die Übergabe dieser $ Teile geregelt???
4. Wie wird für die 6 Monate, dass mit der KFZ- Versicherung geregelt?
Nach den 6 Monaten benötigst du von deinem Versicherer die eVB-Nr. sowie eine sofortige Deckung für einen evtl. Vollkaskoschaden, da du sonst nur Fremdschaden versichert hast aufgrund der vorl. Kfz-Haftpflichtversicherung - Eigenschäden sind bis zur Bezahlung der Erstprämie sonst für dich ausgeschlossen :-((
Ausserdem verzichtest du u.U. auf eine Besserstufung in deinem Kfz-Versicherungsvertrag wg. der Unterbrechung...
Muss ich oder das Autohaus den Touran abmelden? Immerhin muss ich noch zum Händler fahren.
Abmelden kann das Auto jedermann/frau bei der Zulassungsstelle, sofern die Papiere (Zul.besch. Teil 1 + Teil 2) und die beiden Kennzeichen vorhanden sind.
Wird die KFZ Versicherung vom Autohaus für die 6 Monate übernommen oder muss ich dies selbst bezahlen?
Also wenn du auch noch zu den vielen, vielen Nachteilen die Versich.prämie selbst bezahlen willst quasi für die Katz, dann müßtest du aber ganz schön bescheuert sein - ist doch diese 6 Monate nicht dein Risiko!
Nutzen darf ich das Fahrzeug ab kommenden Freitag bereits, wo ich das alte Fahrzeug tausche.
Also ich würde für die 6 Monate Nutzung (während dieser Zeit bist du der Besitzer) genau nachrechnen, wie Kosten und Nutzen sich für dich wirklich rechnen...
Gruß siola55
Hauspreis 19.950,- € - 1.600,- € für GW = 18.350,- €. Wieso seid ihr dann auf 19.500,- € gekommen ?
Das mit der 6-monatigen Zulassung auf einen Mitarbeiter des Autohauses kann ich leider auch nicht nach vollziehen. Als Zwischenzulassung auf den Händler wäre das zwar ok (Zusatzprovision vom Importeur), ist aber auch ungewöhnlich lange.
Die Versicherung geht auf deinen Namen da du das Auto ja auch gleich mit bekommst. Die Zulassungsbescheinigungen müssen dir dann auch am Freitag bei Abholung ausgehändigt werden, denn es ist ja auch dein Auto.
Halter ist das Autohaus, Versicherungsnehmer sowie Besitzer und auch Eigentümer bist du.
Ich rufe mal bei Kia an und schildere den Fall. Der Händler ist nicht bereit eine Teilzahlung anzunehmen. Er will den vollen Preis sofort haben.
Hallo nochmal lieber...freak,
dann tu dies bitte mal, damit der ganze Schwindel endlich auffliegt!
Natürlich will er sofort den ganzen Betrag auf einmal, da ja sein Mitarbeiter den Werkswagen bei KIA mit deinem Geld bezahlen muß, bevor er dir "ausgehändigt" wird mit "falschen" Papieren... :-((
Gruß siola55
So ein Angebot hatte ich vor 2 Jahren auch mal.
Mir war das Ganze suspekt, außerdem wäre ich 6 Monate in NRW mit einem Kennzeichen aus der bayrischen Provinz herumgefahren.
Hab dann noch ein wenig gesucht und ein besseres Angebot gefunden, wo ich sofort Erstbesitzer wurde.
2. Was muss ich beachten, bevor ich das Geld am kommenden Mittwoch überweise? (Versicherung, Absicherung, Autohaus möchte am Tauschtag das Geld am Konto haben)...
Ich denke, dies grenzt an Betrug: der Autohändler macht hier doppelte Kasse - einmal vom Werksangehörigen bzw. Mitarbeiter des Autoherstellers läßt er sich den Neuwagen bezahlen und von dir gleichzeitig den Halb-Jahreswagen, obwohl du weder Eigentümer bist noch darf der Mitarbeiter seinen Werkswagen vor dem Ablauf von 6 Monaten weiterverkaufen :-(((
Sorry - aber deine Rabatt-Gier frißt hier eindeutig H i r n ! ! !
Bitte Finger weg von solchen M a c h e n s c h a f t en ! ! !