Motorrad Kaufvertrag widerrufen?
Ich habe am 18.01.2018 einen Kaufvertrag bei einem Kawasaki Händler unterschrieben (Neufahrzeug). Ich würde mir jetzt allerdings doch lieber ein Auto holen (ich weiß, hätte ich eigentlich vorher überlegen sollen) und den Vertrag widerrufen. Unten auf der Seite steht folgendes:
“Der Käufer Bestellt zum o.g Preis unter anerkennung der Geschäftsbedingungen des Verkäufers. An diese Bestellung ist der Käufer vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.”
Eigentlich sollte ich den Vertrag ja heute schon (da die vier Wochen um sind) widerrufen können. Ich befürchte allerdings dass es nicht so einfach ist, da es ein 2018er Modell ist und das Motorrad selbst erst Ende Februar beim Händler eintrifft. Außerdem habe ich auch eine Drosselung, kurzen Kennzeichenhalter und LED Blinker bestellt, die dann soweit ich weiß beim Händler erst umgebaut werden.
Kann ich den Vertrag einfach widerrufen oder ist das jetzt nicht mehr möglich, da es sich ja eigentlich um eine "Sonderanfertigung" handelt, die aber, soweit ich weiß (da Kawasaki selbst keine Drosselung ausführt), noch nicht ausgeführt wurde.
4 Antworten
Du hast doch den Kaufvertrag unterschrieben und der Händler gewiss auch, somit hast Du die schriftliche Bestätigung über die Annahme der Bestellung. Ein Rücktritt vom Vertrag ist einseitig nicht möglich. Ein Widerruf auch nicht.
Nun ein Kaufvertrag ist schon wesentlich mehr als nur eine Bestellung, wie genau möchtest Du nun von dem Kaufvertrag zurücktreten ? Weder ein Widerruf ist möglich noch ein Vertragsrücktritt.
...viel Glück und berichte wie es ausgegangen ist.
Aus welchem Grund ist ein Rücktritt nicht möglich. Unter dem Kaufvertrag steht ein extra Satz, dass dieser Vertrag erst nach einer schriftlichen Bestätigung gültig ist. Wäre der Kaufvertrag gleichzeitig diese Bestätigung wäre der Satz doch unnötig oder nicht?
ich verstehe das so, dass der Verkäufer die Bestellung schriftlich bestätigen muss......gibt es so eine schriftliche Bestellbestätigung?
Wenn nicht, dann ist Deine Willenserklärung einseitig und nicht mehr gültig.
Innerhalb 4 Wochen wäre alles gegangen. Lies die Geschäftsbedingungen lt Vertrag durch. Um die Extras wirst du nicht um eine abstandszahlung kommen. Hast du schon mal beim Händler vorgesprochen?
Die motorradhändler können nur 2017 im Voraus für 2018 fz bestellen,nicht wie bei Pkws die werden erst nach Bestellung produziert. Dein Händler hat bestimmt auf Vorrat bestellt weil er ja gerade im Frühjahr die Nachfrage nicht anders befriedigen kann. Wenn wie du einer kommt wird das Ding abgerufen. Es ist dann durchaus möglich es kommt in deiner widerspruchsfrist oder später. Später ist kein kündigungsgrund. Da muss es schon andere verzögernde Gründe geben und du den Verkäufer in Verzug gesetzt hast. Wie gesagt man muss mit den Leuten rechtzeitig sprechen
Hat denn der Händler den Vertrag bestätigt? Dann kannst du nicht widerrufen.
und was soll dann der Satz unten bedeuten? So wie ich den Satz verstehe, ist der Kaufvertrag, den der Händler und ich unterschrieben hat, erst gültig wenn eine extra schriftliche Bestätigung vorliegt. Seit wann ist der Kaufvertrag gleichzeitig eine Bestellbestätigung?