Rücknahme privater Autoverkauf?
Wir haben vor 3 Tagen unseren 10-Jahre alten Mercedes von privat zu privat verkauft. ( Kaufvertragsvorlage von mobile.de - unter Ausschluss der Sachmängelhaftung) Im Besitz war es bei uns seit 2013 (5jahre).Das Auto wurde besichtigt und probegefahren. Über etwaige Mängel wurden die Käufer aufgeklärt und dies wurde im Kaufvertrag festgehalten. Heute beschwert sich der Käufer, dass er das Auto in eine Werkstatt gegeben hätte und diese folgende Mängel feststellte:
-der Service wäre nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden (wie hätte ich das kontrollieren sollen wenn dieser immer in einer Werkstatt ordnungsgemäß durchgeführt wurde?/Scheckheft liegt vor)
-Und das Auto hätte einen Unfallschaden gehabt (dies wurde wahrheitsgemäß im Kaufvertrag angegeben: das Fahrzeug ist, während des Eigentums des Verkäufers unfallfrei/ und auch sonst wäre uns nicht bekannt gewesen, dass dieses Auto jemals überhaupt einen Unfall hatte.
Der Käufer möchte nun vom Vertrag zurücktreten und unterstellt uns, dass das Fahrzeug seit dem letzten TÜV in 08/2017 einen Unfall gehabt haben muss. Dies ist aber definitiv nicht der Fall, wir sind das Auto die kompletten 5 Jahre unfallfrei gefahren. Hat der Käufer rechtlich überhaupt eine Chance, vom Vertrag zurücktreten zu treten?
5 Antworten
Hat der Käufer rechtlich überhaupt eine Chance, vom Vertrag zurücktreten zu treten?
Unter den genannten Umständen nicht, da offensichtlich weder ein erheblicher Mangel noch eine arglistige Täuschung vorliegt.
Das dürfte ein Versuch sein, euch ins Bockshorn zu jagen. Wenn der Kaufvertrag so ist, wie du geschrieben hast, kann er ja klagen. dann muss er seine Behauptungen beweisen.
Wenn der Wagen einen zusätzlichen Unfall gehabt hätte, müsste das ja in irgendeiner Statistik der Versicherer auftauchen.
Ja das stimmt.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ja ich musste meine Versicherung ja zum Glück nie in Anspruch nehmen
Deine Versicherung kann dann aber ermitteln, ob das Fahrzeug in der fraglichen Zeit in einem Unfall verwickelt war.
Ist das rechtskräftig aussagefähig wenn meine Versicherung mir bestätigt dass von 2013 bis zum Verkauf kein Unfall vorliegt?
Es wäre ein wichtiges Indiz. Theoretisch könntest du einen Schaden ja auch selbst reguliert haben.
ich an deiner Stelle würde erstmal jeden Kontakt mit dem Käufer abbrechen und mich zwischenzeitlich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Ja das haben wir auch vor. Ich bin den SLK jeden Tag gefahren und habe mich nur schwerenherzens überhaupt trennen können und dann denkt man man hat nette ehrliche Leute gefunden und dann kommt sowas... vielen Dank für Ihre Antwort
Erstens gibt es bei einem Privatverkauf kein Rücknahmerecht, zweitens hat er das Auto selbst angeschaut und Probegefahren. Wenn ihm erst nach dem Kauf Mängel auffallen hat er eben Pech gehabt. Wenn man bewusst versucht Mängel zu vertuschen (z.B. das Auto vor der Besichtigung warm laufen lässt weil es sich kalt nicht starten lässt) wäre es etwas anderes, aber in Ihren Fall müssen Sie sich keine Sorgen machen, er hat theoretisch keine Chance vom Kauf zurückzutreten.
Vielen Dank für die Antwort. Ich muss ja auch als Privat-Frau davon ausgehen können, dass meine Werkstatt die Service richtig ausführt oder?
Sie bezahlen ja für den Service, natürlich geht man davon aus dass dann alles ordentlich gemacht wird. Also Sie haben in diesem Fall nichts falsch gemacht.
Bist du sicher, daß bei Ankauf damals im Vertrag kein Unfall angegeben wurde?
Wir haben den SLK von unserem damaligen Nachbar vererbt bekommen, der hatte nach 5 Jahren nur ca. 8.000 km und er hat zum einen nie was von einem Unfall erzählt geschweigedenn dass wir es mitbekommen hätten
Dann bist du ja auf der sicheren Seite.
Vielen Dank für deine Antwort
Wenn man sein Auto ohne Fremdbeteiligung gegen einen Baum fährt und es in einer beliebigen Werkstatt selbst reparieren lässt, taucht dies in keiner Statistik auf.