Muss der Händler für die Abschleppkosten aufkommen?
Folgendes Problem, habe vor genau einer Woche einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Heute war schon der Schlauch vom Kühlwasser AB, es wurde einfach nur provisorisch festgeklebt. Dazuist die Drosselklappe bzw dieses Teil defekt. Habe mich dann nach Hause durch den Adac abschleppen lassen und darauf hin den Verkäufer kontaktiert. Er behebt die Schäden, allerdings soll ich das Fahrzeug zu ihm bringen (80km entfernt). Kann ich rechtlich von ihm verlangen das Fahrzeug auf seine Kosten abschleppen zu lassen oder er muss es abholen?!? Denn das Fahrzeug idt ja nun mal nicht fahrbereit. Vielen Dank im voraus
4 Antworten
Obwohl ich deinen Ärger nachvollziehen kann und auch Dein rechtsempfinden ist das eben nicht so ...Es sei denn es ist im Kaufvertrag anderst vereinbart.
Leider mußt Du nach meinem kenntnisstand den Wagen selbst zum Händler schaffen den der Gerichtsstand und damit auch der Erfüllungsort der Géwährleistungsansprüche im Vertrag ist vermutlich nunmal die Händleranschrift was auch die möglichen anderen Ansprüche anbetrifft.. Bei 80 km entfernung ist es allerdings fraglich ob die Mängelbeseitigung oder der transport teurer ist und ob sich das lohnt ist auch noch eine andere frage die Du Dir selbst ausrechnen kannst.
Man stelle sich vor der Händler währe zum Transport verpflichtet und die karre steht in Spanien oder sonst wo , Da gäbe es bald keinen mehr das das macht weil alle pleite währen..
Wenn eine mobilitätsgarantie abgeschlossen ist kannst du diese auch einfordern.. also ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der instandsetzung... eine Gebrauchtwagengarantie ( von ab und bis Händleranschrift ) ich weis ja nicht ob und oder was abgeschlossen wurde zahlt den Transport auch nicht .
Da wirst du auch den guten willen des Verkäufers und sein kulantes Entgegenkommen hoffen müßen . Rechtlich ist es dein problem soweit ich mich da auskenne. Tipp; Du kannst eventuell einen KFZ Transport- Anhänger von privat für kleines Geld anmieten und das Fahrzeug selbst transportieren wenn ein zugfahrzeug und die entsprechende Fahrerlaubniss vorhanden ist. oder du jemanden kennst der solch einen Hänger verfügbar hat. Das wäre die günstigste Variante.. Für den großraum Esslinngen / Stuttgart könnte ich einen Hänger anbieten... Joachim
Sofern bei Vertragsschluss keine erweiterte Mobilitätsgarantie o.ä. mit abgeschlossen wurde (bei Leasing bzw. Neuwagenkauf ggfs. üblich), ist Erfüllungsort mit Sicherheit das Autohaus des Händlers. D.h., er kommt seiner Gewährleistungspflicht korrekt nach, wenn er das Fahrzeug in seinen Räumlichkeiten repariert. Wie das Fahrzeug dorthin gelangt, geht ihn allerdings nichts an. Dieses Risiko liegt bei Betreiber / Halter des Fahrzeuges selbst, der die Gewährleistung in Anspruch nimmt. Somit erfolgt der Transport zu Lasten des Besitzers.
Sofern dies eine Sache der gesetzlichen Gewährleistung ist, sollte es Sache des Händlers sein, das Fahrzeug in seine Werkstatt zu bekommen. Biete ihm an, das Fahrzeug selbst abzuholen (mit Anhänger, Transporter etc.). Möchte er dies nicht, frage ihn, ob er die Kosten eines Abschleppunternehmens übernimmt.
Und damit hat er Recht.
Sofern dies eine Sache der gesetzlichen Gewährleistung ist, sollte es Sache des Händlers sein, das Fahrzeug in seine Werkstatt zu bekommen
Nein. Erfüllungsort ist das Autohaus des Händlers. Wie das Fahrzeug dorthin gelangt, kann ihm egal sein. Normales Betriebsrisiko des Eigentümers.
Hallo
- sieh dir denn Kaufvertrag, die Garantien und die Gewährleistungen an also das Kleingedruckte. Wobei vieles was die reinschreiben ist rechltlich nicht haltbar aber es steht erst mal drin und man muss vor Gericht.
- am besten ist du gehst zu einem Anwalt der soll die Mängelrüge amtlich zustellen, den Verkäufer unter Zeitverzug setzen und dir solange auf Kosten des Verkäufes einen Ersatzwagen ode Schadenersaz rausholen oder gleich denn ganzen Kauf rückabwickln
sieh dir denn Kaufvertrag, die Garantien und die Gewährleistungen an also das Kleingedruckte
Das stimmt, nur wird da von Mobilitätsgarantie o.a. nichts zu finden sein. Ansonsten wüsste der Käufer das vermutlich.
am besten ist du gehst zu einem Anwalt
Das kann er, der Anwalt freut sich sicher. Nur sind die dafür anfallenden Kosten aus der eigenen Tasche zu zahlen, und nicht einklagbar, da nicht streitgegenständlich. Der Händler kommt seiner Gewährleistung ja in vollem Umfang nach.
der soll die Mängelrüge
Welche Mängelrüge?
amtlich zustellen
Das ist nicht Sache eines Anwalts, sondern ggfs. eines GV.
den Verkäufer unter Zeitverzug setzen
Schwachsinn. Wenn, dann kann eine Frist gesetzt werden zur Behebung. Dazu braucht man aber keinen Anwalt, sondern ein Stück Papier und einen Stift.
und dir solange auf Kosten des Verkäufes einen Ersatzwagen ode Schadenersaz rausholen
Träum weiter. Auf beides bestünde nur dann Anspruch, wenn vertraglich bei Kauf vereinbart.
gleich denn ganzen Kauf rückabwickln
Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung. Ein Rücktritt vom Kauf ist daher zu diesem Zeitpunkt gar nicht möglich.
Will er beides nicht akzeptieren und verlangt von mir, dass ich ihm diese Leistung bezahlen soll