Spekulationssteuer ab Kaufvertragsdatum oder Auflassungsdatum?

1 Antwort

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Für die Berechnung der Fristen ist Grundsätzlich das Verpflichtungsgeschäft zugrunde zu legen. Also Sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf das Vertragsdatum, und nicht die Auflassung (dem Verfügungsgeschäft).

LaleS87 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 14:27

Vielen Dank für die Antwort. Ich hätte noch eine spezifische Frage. Das Finanzamt konnte mir vor Ort leider nicht helfen. Wenn die Immobilie verkauft wird, wird der Kredit bei der Bank beglichen und meine Schwiegermutter steht mit einer Grundschuld ohne Brief über 150.000€ im Grundbuch. Es würden uns nur 10.000€ übrig bleiben. Wenn wir die 10 Jahre nicht vervollständigen, müssten wir dann theoretisch nur die 10.000€ versteuern als Gewinn?

Stefan1248  11.02.2022, 14:58
@LaleS87

Versteuern müsst ihr dann den Veräußerunsgewinn. Also Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten. Was ihr mit dem Gewinn macht, ob Schulden bezahlen oder in den Urlaub fahren spielt keine Rolle.

LaleS87 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 16:51
@Stefan1248

Vielen Dank für deine Zeit