Spekulationssteuer ab Kaufvertragsdatum oder Auflassungsdatum?
Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Wir werden eine Wohnung verkaufen und warten die 10 Jahre Spekulationsfrist ab. Zählt als Startdatum das Kaufvertragsdatum (23.11.2012) oder das Datum der Auflassung (24.01.2013)?
1 Antwort
DerSchopenhauer
bestätigt
Von
Experte
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern, Recht, Einkommensteuer
Für die Berechnung der Fristen ist Grundsätzlich das Verpflichtungsgeschäft zugrunde zu legen. Also Sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf das Vertragsdatum, und nicht die Auflassung (dem Verfügungsgeschäft).
Stefan1248
11.02.2022, 14:58
@LaleS87
Versteuern müsst ihr dann den Veräußerunsgewinn. Also Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten. Was ihr mit dem Gewinn macht, ob Schulden bezahlen oder in den Urlaub fahren spielt keine Rolle.
LaleS87
11.02.2022, 16:51
Beitragsersteller
@Stefan1248
Vielen Dank für deine Zeit
Vielen Dank für die Antwort. Ich hätte noch eine spezifische Frage. Das Finanzamt konnte mir vor Ort leider nicht helfen. Wenn die Immobilie verkauft wird, wird der Kredit bei der Bank beglichen und meine Schwiegermutter steht mit einer Grundschuld ohne Brief über 150.000€ im Grundbuch. Es würden uns nur 10.000€ übrig bleiben. Wenn wir die 10 Jahre nicht vervollständigen, müssten wir dann theoretisch nur die 10.000€ versteuern als Gewinn?