Spekulationssteuer durch Barzahlung umgehen?
Wer eine Immobilie erwirbt und diese vor Ablauf von 10 Jahren gewinnbringend veräußert, muss auf diesen Gewinn eine nicht unerhebliche Steuer bezahlen.
Warum man diese Frist auf 10 Jahre angesetzt hat, erschließt sich mir nicht und erscheint mir auch zu lange, denn in 10 Jahren kann sich im Leben viel ändern.
Evtl. muss man bereits nach 5 Jahren aus beruflichen Gründen umziehen, was beim Kauf noch nicht vorhersehbar war.
Dann hätte man als Eigentümer nur die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten, um diese Steuer zu umgehen (sofern das im Einzelfall möglich ist).
Ich würde daher 2 Jahre Spekulationsfrist für ausreichend halten.
Aber nun zur eigentlichen Frage:
Angenommen, die Immobilie war beim Kauf 150.000€ wert und ist in 5 Jahren auf 200.000€ gestiegen (was durchaus möglich ist), dann könnte man doch mit dem Käufer vereinbaren, dass er offiziell nur die 150.000€ bezahlt und die restlichen 50.000€ in bar, oder?
Denn es ist ja nicht "verboten", eine Immobilie unter Wert zu verkaufen und von dem Bargeld würde ja niemand etwas wissen.
7 Antworten
Vorab einmal, wenn die Immobilie zwischen Anschaffung und Verkauf nur zu eigenen wohnzwecken verwendet wurde fällt keine Einkommensteuer für einen Veräußerungsgewinn an. Egal wie lange man die Immobilie hatte.
Würdest du 50.000€ bei einer steuerbaren und Steuerpflichtigen Veräußerung in bar vereinnahmen und nicht erklären wäre das Steuerhinterziehung.
Und zwar gleich doppelt. Einmal bei dir betreffend der Einkommensteuer und idr auch beim Käufer betreffend der Grunderwerbsteuer.
ein weiterer Grund weshalb man dringend davon abraten sollte ist zivilrechtlicher Natur. Der Kaufvertrag ist nur wirksam wenn er notariell beurkundet wurde. Wenn ihr da absichtlich 50.000€ weniger rein schreibt wäre dieser Vortrag als Scheingeschäft nichtig. An stelle des nichtigen Geschäfts würde dem Grunde nach das richtige über 200.000€ treten, das wäre aber aufgrund des formfehlers nichtig. Man hätte also keinen Anspruch auf Übereignung des Grundstücks. Und man man das Geld vom Verkäufer wider bekommt steht auf einem andern Blatt.
außerdem hätte der Käufer ggf Probleme so den Kaufpreis zu finanzieren
Nur ist die Angabe NICHT richtig!, Da gelten 2 Jahre.
Da gelten 2 Jahre.
nein, das ist so nicht korrekt
wirf mal einen Blick ins Gesetz:
§ 23 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
auf den zweiten Halbsatz bin ich nicht näher eingegangen da er für die Frage nicht unmittelbar relevant war und in Zweifel nur verwirrt
Danke für die Richtigstellung! Da habe ich wohl echt falsches zusammengemixt
Wenn Du die Immobilie selbst bewohnst, mußt Du sie tatsächlich nur 2 Jahre halten, also genau die Zeit, die Du selbst vorgeschlagen hast. Die 10 Jahre gelten nur bei vermieteten Immobilien.
Das mit einem Teil Bargeld machen tatsächlich manche, aus wenn es illegal ist, nicht wegen Spekulationsgewinn, sondern der Grunderwerbsteuer, die immer fällig wird. Natürlich ist das illegal und für den Verkäufer auch mit einigen Risiken verbunden. Wenn der Käufer dann die 50000 einfach nicht zahlt, geht der Verkäufer leer aus.
Korrektur: Stefan hat da wohl Recht, also in DEM Fall keine 2 Jahre
Denn es ist ja nicht "verboten", eine Immobilie unter Wert zu verkaufen
Du willst ja nicht die Immobilie unter Wert verkaufen, du willst Steuerbetrug begehen. Und das ist verboten.
und von dem Bargeld würde ja niemand etwas wissen.
Wenn du deine Frau erwürgst und die Leiche im Wald vergräbst, würde ja auch niemand etwas davon wissen.
🤦
Ich sehe das nicht als Steuerbetrug, denn ich sehe mich vielmehr durch den Staat betrogen, wenn dieser mir meinen rechtmäßigen Gewinn besteuert.
Es steht dir natürlich frei, dich zu fühlen, wie du willst. Eine Straftat bleibt dennoch eine Straftat, gänzlich ungeachtet deines Seelenlebens.
Würde mich nicht interessieren, da ich mich gegen Diebstahl zur Wehr setze.
Und das ist nichts anderes als staatlicher Diebstahl.
Wenn du deine Frau erwürgst und die Leiche im Wald vergräbst, würde ja auch niemand etwas davon wissen.
🤦
Interessantes Beispiel
- Deine Zustimmung zum Gesetz ist nicht erforderlich
- Natürlich kannst du auch nach 5 Jahren verkaufen. Dann zahlst du halt Steuern. Du machst ja auch einen echten Gewinn. Und Gewinne sind Einkommen und damit steuerpflichtig
- Selbstverständlich kannst du eine Barzahlung vereinbaren. Das ändert aber nichts an der Steuerpflicht. Es ist zwar nicht verboten, ein Haus unter Wert zu verkaufen, aber es ist verboten Steuern zu hinterziehen
- Da der Notar eine Kopie des Kaufvertrages ans Finanzamt schickt, musst du den geringeren Preis auch in den Kaufvertrag schreiben. Und da nicht beurkundete Nebenabsprachen bei Immobiliengeschäften nicht gültig sind, muss der Käufer dir nur den vereinbarten Preis zahlen, also in deinem Beispiel die TEUR 150. Die gute Nachricht ist, dann musst du tatsächlich keine Steuern zahlen, und das ganz legal.
Du machst ja auch einen echten Gewinn. Und Gewinne sind Einkommen und damit steuerpflichtig.
Klar, bei Gewinnen hält der Staat die Hand auf, aber Verluste würde er mir auch nicht ausgleichen.
muss der Käufer dir nur den vereinbarten Preis zahlen
Dass sowas ein gewisses Vertrauensverhältnis voraussetzt, versteht sich von selbst. Man kann als Verkäufer auch die Barsumme vorab fordern und dann erst zum Notar gehen. Dann hat der Käufer zwar ein gewisses Risiko, aber sowas geht wie gesagt nur, wenn beiderseitiges Vertrauen im Spiel ist.
Klar, bei Gewinnen hält der Staat die Hand auf, aber Verluste würde er mir auch nicht ausgleichen.
Selbstverständlich. Es heißt ja nicht umsonst Einkommensteuer und nicht Verlustsozialisierungsteuer. Du könntest Verluste allerdings mit Gewinnen verrechnen. Insofern kannst du sie sehr wohl steuerlich geltend machen.
Danke für 4. :-)
Geiz frisst Hirn! Der Käufer ist ein Fremder!
Wenn der irgendwann und irgendwo ins Plaudern kommt und sich seiner Cleverness brüstet oder sonstwie beim Finanzamt auffällig wird, ist die K.... am Dampfen!
Die 50T sind unwiderbringlich weg! Der Kaufvertrag nichtig, also wie nie geschlossen! Und beide Parteien sind danach wegen Betrugs vorbestraft.
Plaudern kann man viel.
Entscheidend ist einzig und alleine, was man jemandem nachweisen kann.
Das war mir tatsächlich neu.
Ok, dann stellt sich diese Frage natürlich in solchen Fällen nicht.