Spekulationssteuer beim (Freizeit-)Gartenverkauf
Halle zusammen,
ich habe von etwa 3 Jahren ein Gartengrunstück gekauft in unserer Stadt . So eine Art Strebergarten. Jetzt sind wir in ande Stadt umgezogen und ich verkaufe deswegen das Stück. Meine Frage lautet ob ich mit dem Finanzamt und der Spekulationssteuer rechnen muss. Meine bisherige Rechercher war bis dato erfloglos. Alle Beitrage beziehen sich nun auf Wohnungen und Häuser.
Danke vorab
Gruß
Danda Bergl
3 Antworten
ja musst du, private wirtschaftsgüter
spekusteuer ist einfach ne einkommensteuer, die würde auch zb bei nem auto anfallen können, so wie ich es hier verstehe
bei dir aber auf jeden fall, grundstück unzo, aber nicht über den kaufpreis, nur, wenn du halt gewinn gemacht hast
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/Spekulationseinknfte/_start.htm
ja müsste, die enstehen ja auch nicht aus luft und liebe so 2 hütten, sollte denen klar zu machen sein, dass da entstehungskosten sind, gutachter sollte als beweis reichen, aber frag doch nen gutachter einfach, das müsste der dann ja wissen
Hier der entsprechen § des Einkommensteuergesetzes:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
Übrigens: 'Strebergarten' ist doch wohl nicht ernst gemeint - 'Schrebergarten' nennt sich das richtig.
Ja, man muss sofern aus dem Verkauf Gewinn erzielt würde.
Ich würde den Verkauspreis splitten, d.h. Verkauf zum gleichen Preis wie gekauft, plus Extrasumme für den Inhalt. Dann gehst du allen Problemen aus dem Weg. Andererseits war es ein selbstgenutztes Objekt, und da gibt es sicher keine Probleme. Schwieriger wäre es, wenn es ein vermietetes Objekt wäre (Wohnung). Dann würde der Gewinn mit Sicherheit versteuert, wenn die Spekulations-Frist noch nicht abgelaufen ist.
Verkauf zum gleichen Preis wie gekauft, plus Extrasumme für den Inhalt.
Und wie soll das bei Gartengrundstück (Schrebergarten) funktionieren ?
ICh habe da Grundstück in den Jahren z.b. durch Bau zweier Häuser etc aufgewertet. Dafür fehlen mir aber nun mal die Rechnungen. Könnte mir in diesem Fall z.B. ein Gutachten helfen? Wird sowas bei dem Finanzamt akzeptiert?