Spekulationssteuer beim (Freizeit-)Gartenverkauf

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ja musst du, private wirtschaftsgüter

spekusteuer ist einfach ne einkommensteuer, die würde auch zb bei nem auto anfallen können, so wie ich es hier verstehe

bei dir aber auf jeden fall, grundstück unzo, aber nicht über den kaufpreis, nur, wenn du halt gewinn gemacht hast

http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/Spekulationseinknfte/_start.htm

dandabergl 
Beitragsersteller
 05.12.2011, 10:22

ICh habe da Grundstück in den Jahren z.b. durch Bau zweier Häuser etc aufgewertet. Dafür fehlen mir aber nun mal die Rechnungen. Könnte mir in diesem Fall z.B. ein Gutachten helfen? Wird sowas bei dem Finanzamt akzeptiert?

Surenhohn  05.12.2011, 10:39
@dandabergl

ja müsste, die enstehen ja auch nicht aus luft und liebe so 2 hütten, sollte denen klar zu machen sein, dass da entstehungskosten sind, gutachter sollte als beweis reichen, aber frag doch nen gutachter einfach, das müsste der dann ja wissen

PatrickLassan  05.12.2011, 09:20

Hier der entsprechen § des Einkommensteuergesetzes:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Übrigens: 'Strebergarten' ist doch wohl nicht ernst gemeint - 'Schrebergarten' nennt sich das richtig.

Ja, man muss sofern aus dem Verkauf Gewinn erzielt würde.

Ich würde den Verkauspreis splitten, d.h. Verkauf zum gleichen Preis wie gekauft, plus Extrasumme für den Inhalt. Dann gehst du allen Problemen aus dem Weg. Andererseits war es ein selbstgenutztes Objekt, und da gibt es sicher keine Probleme. Schwieriger wäre es, wenn es ein vermietetes Objekt wäre (Wohnung). Dann würde der Gewinn mit Sicherheit versteuert, wenn die Spekulations-Frist noch nicht abgelaufen ist.

PatrickLassan  05.12.2011, 09:28

Verkauf zum gleichen Preis wie gekauft, plus Extrasumme für den Inhalt.

Und wie soll das bei Gartengrundstück (Schrebergarten) funktionieren ?