Was gilt als Stichtag bei der Spekulationssteuer für Immobilien
Eine Bekannte hat am 26. August 2002 ein Haus erworben und möchte es nun wieder verkaufen. Der Kaufvertrag soll Ende November 2012 stattfinden. Der Besitzübergang an sie war am 1.1.2003. Im Grundbuch ist sie mit Auflassung vom 24.10.2002 als Eigentümer eingetragen am 15.04.2003. Was gilt nun für die 10-Jahres-Frist: Datum des Kaufvertrages, des Besitzübergangs, der Auflassung oder die Eigentumsumschreibung im Grundbuch???
3 Antworten
Nach § 23 Einkommensteuergesetz unterliegt ein Grundstücksverkauf der Spekulationssteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre liegen. Maßgeblich sind dabei die Verpflichtungsgeschäfte, also die Daten der Notarurkunden. Auf den Übergang von Nutzungen und Lasten kommt dabei nicht an.
Entscheidend ist das Datum der notariellen Beurkundung. Die Eintragung im Grundbuch kann je nach Ort Monate später erfolgen; für die steuerliche Beurteilung ist sie hier ohne Belang.
Entscheidend ist das Datum des Übergangs von Nutzen und Lasten auf den neuen Eigentümer nach §39 Abs. 1 Abgabenordnung (AO).
Nebenbei: In § 39 Abs. 1 AO Steht nur:"Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen." Da steht nichts von Übergang der Nutzen und Lasten.
Das steht so aber nicht in § 23 Einkommensteuergesetz.