Wohnung nach vier Jahren ohne Gewinn wieder verkaufen, fällt Spekulationssteuer an?
Sachverhalt: Eigentumswohnung wurde für 90.000 Euro im Jahr 2012 gekauft. Eigentumswohnung wird jetzt wieder für 85.000 Euro verkauft. Somit kein Gewinn. Eigentumswohnung ist vermietet (keine Eigennutzung) Fällt nun Spekulationssteuer an? Lese immer nur vom Gewinn, den man versteuern muss. Die Wohnung wird aber unter dem Wert von damals verkauft. Können sonst irgendwelche Steuern anfallen?
Danke
3 Antworten
Sei vorsichtig zu schnell zu urteilen. Hast Du für 90.000,- + Nebenkosten erworben, oder sind bei den 90.000,- alles drin?
Die Wohnung ist vermietet, also hast Du Abschreibungen genutzt. nehmen wir an 90.000,- waren die ganzen Anschaffungskosten. Gebäudeanteil 60.000,-. 2 % Abschreibung = 1.200,- pro Jahr. 2012 (nehmen wir an im Jahr gekauft ) 600,- Afa, 2013-2015 je 1.200,-, 2016 600,- für das 1. Halbjahr. 4.800,-.
Die wären von Deinen Anschaffungskosten abzuziehen und schon bist Du nicht mehr bei Verlust, sondern bei 0,-.
Also muss man eben genau rechnen.
Sie können den Verlust steuerlich geltend machen!
Selbst wenn ein Verlust rauskommen würde, würde man einen Verlustfeststellungsbescheid bekommen. Dieser Verlust ist nämlich nicht mit den anderen Einkünften verrechenbar, sondern kann nur mit zukünftigen Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Im Zweifel hat man also gar nichts davon.
Na- ja!?! Vielleicht hat er oder erwarten ihn in Kürze solche quellengleichen Ergebnisse!?!
du hast doch keinen Gewinn! Steuern fallen dann nur für den Käufer an.
Steuern fallen dann nur für den Käufer an.
Aus dem Kauf? Warum?
durch die Abschreibungen, welche abgezogen werden MÜSSEN dürfte sich, wenn überhaupt, nur ein minimaler Verlust ergeben ....