Gewerbeanmeldung - "Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit"
Hallo.
Ich möchte ein Gewerbe anmelden.
Nun ist mir bei dem Formular der Gewerbeanmeldung folgender Satz aufgefallen: "Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit".
Wird dort der Tag der Gewerbeanmeldung eingetragen?
Oder ist damit gemeint, wann ich vor habe mit meinem Gewerbe "offiziell" zu handeln?
Ich will Waren aus China importieren und Online (Später Lokal) vertreiben. Die Waren würde ich gern schon bestellen, da die Lieferzeiten aus China recht lang sind - Und den Gewerbeschein benötige ich zum bestellen.
Allerdings will ich mit dem Verkauf noch warten, da ich vorher alles "fertig" machen möchte - Wie Shop einrichten etc.
Also.. Offiziell starten soll der Shop im August. Einkaufen möchte ich aber jetzt schon.
..
Welches Datum muss ich dort eintragen?
Hoffe auf hilfreiche Antworten :) Danke schonmal.
4 Antworten
Da musst du eintragen, wann das Gewerbe beginnt.
Z. B. Meldest du dein Gewerbe am 15.02. an, es soll aber erst zum 01.03. beginnen, dann trägst du da 01.03. ein.
Der Tag der Anmeldung ist ein separates Feld.
Der Einkauf zählt aber auch schon, denn das ist ja eine gewerbliche Tätigkeit schon.
Warum meldest du nicht das Gewerbe an. Dann erhälst du eine Kopie, die du der Bestellung beifügst.
Die Anmeldung bedeutet aber noch nicht, dass du einen Gewerbeschein erhälst.
P.S. Deine Anmeldung geht noch zu verschiedenen Behörden, die ihre Zustimung geben müssen.
Naja, das Datum, ab dem du dein Geschäft führst und nach deinen Schilderungen ist das ab sofort - denn du bestellst ja schon Waren.
Ob du Umsatz machst oder nicht - ist ersteinmal Nebensache.
Allerdings sollte dir klar sein, dass ab dem Datum auch die Kosten laufen (Krankenkasse, IHK, ect.) ....
Das, zu dem du anfangen willst. Auch einkaufen gehört schon mit dazu.