Was wird aus der Rückauflassungsvormerkung wenn der der die Wohnung überträgt stirbt?

3 Antworten

Meines Wissens ja. Ist eine personengebundenes Recht und nicht vererbbar. Im Zweifel aber besser nochmal den Notar fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
herja  13.02.2019, 16:16

Das ist leider völlig falsch.

Smartass67  13.02.2019, 16:23
@herja

Nö, das ist nur halb falsch. Ich habe recherchiert - sie kann so wohl vererbbar als auch nicht vererbbar ausformuliert werden. Letzteres ist aber der Regelfall.

herja  13.02.2019, 16:26
@Smartass67

Also ist es doch vererbbar!

Du hast einfach mal das Gegenteil behauptet:

Ist eine personengebundenes Recht und nicht vererbbar.
Smartass67  13.02.2019, 16:40
@herja

Kann man so sehen...

albatroz1101 
Beitragsersteller
 13.02.2019, 16:15

Klingt logisch. Werde aber dann beim Notar selbstverständlich nachfragen.

Du meinst wohl eine Vormerkung zur Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs.

In diesem Fall kommt es darauf an, ob der Anspruch vererblich ist. Ist er es nicht, auch nicht nach Ausübung des Rechts, erlischt die Vormerkung mit dem Tod. Andernfalls geht sie mit dem Anspruch auf die Erben über. Diese müssen zur Löschung der Vormerkung die Löschung bewilligen.