Immobilien selbst bewohnt nach 2 Jahren Verkaufen Gewinn versteuern?
Ich bitte um professionelle Antwort und bitte die Leute sollen antworten die 100% ahnung haben....?Ich habe am 15.3.2014 Wohnung gekauft Notariell beurkundet und wohne noch drin? Am 15.6.2016 möchte ich es mit Gewinn Verkaufen. Also praktisch 2 Jahre und 3 monate selbst bewohnt. Was ich nicht verstehe muß man 3 Jahre drinnen wohnen oder 2 Jahre komme da durcheinander. Fällt Spekulationssteuer an ja oder nein? Ich freue mich auf eure professionelle antworten.Voraus Danke
3 Antworten
Süpekulationssteuer gibt es nicht.
Diese Veräußerungsgeschäfte unterliegen ggf. der Einkommensteuer.
Das steht in § 23 EStG. Was Dich davon interessiert in § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3:
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
Du erfüllst beide Voraussetzungen für die Steuerfreiheit. Weil Du sowhl die Wohnung nur für eigene Zwecke genutzt hast (war nie vermietet), wie auch im Jahr des Verkaufs (216) und den zwei Vorangegangen Jahren selbst genutzt hast (2014+2015). Du kannst Dir sozusagen die Befreiungsvorschrift aussuchen. Wenn Du wolltest, könntest Du auch gleich verkaufen.
Dann wende dich doch an einen Makler oder Notar, die können dir die richtigen Antworten geben.
Hier im Forum gibt es überhaupt nie eine rechtliche Verbindlichkeit.
Wo steht in Deinem Link etwas von 3 Jahren?
Ausserdem ist ein Gesetzestext präziser.
Da,steht das gleiche wie in Deinem Post -
"Der Eigentümer kann bei der Veräußerung auch vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist die Spekulationssteuer vermeiden, wenn er die Immobilie mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor selbst genutzt hat.
Mehr hierzu bei: "
Ist die Frage, ob hier volle Jahre gemeint sind, oder angefangene Jahre...normal ist der Gesetzgeber präziser...
wenn er die Immobilie mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor selbst genutzt hat.
Tatsächlich wären es mindestens 14 Monate (DEz. 1. Jahr, ein Jahr, Jan. VErkaufsjahr).
3 Jahre ist extrem unwahrscheinlich (Kauf im Januar, ein volles Jahr in der Mitte und Verkauf im Dezember des Verkaufjahres).
Einer der normalen Antworter hier mit Steuerberaterausbildung reicht auch. Ausserdem, die Antwort eines Maklers wäre nicht rechtsverbindlich.