Sorgerechtsstreit, Tonaufnahme des Kindes zulässig?
Ich streite vor Gericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine 9 jährige Tochter. Mein Ex lügt und heuchelt gekonnt vor dem Richter u. Gutachtern, nicht des Kindes wegen, sondern um recht zu bekommen .Das Kind möchte zu mir, hat Angst, es irgendwo zu sagen, weil der Vater es erfahren könnte. Nun habe ich auf dem Smartphon ein längeres Gespräch mit ihr aufgenommen, in dem sie herzzerreißend ihr jetziges Leben bei ihm schildert, das ganz anders ist als er es darstellt. Sie stimmt der Aufnahme ausdrücklich zu. Frage: Darf diese Aufnahme vor Gericht verwendet werden. Wenn ja, wo steht es?
6 Antworten
ich denke dass diese Aufnahme wertlos ist. Du könntest vorher das Kind manipuliert haben dass sie den Aufenthalt bei Vater so schildert. Im Prinzip kann es sogar gegen dich verwendet werden weil du da ggf was darstellen möchtest was so nicht stimmt.
Das Gericht würde in diesem Fall das Kind von Kinderpsychologen befragen lassen und der würde schnell herausinden was richtig ist und was nicht.
Selbst wenn da nur die Hälfte stimmt haste hinterher A... Karte
frag nicht hier nach wo das steht, spiel es dem Gutachter vor und der entscheidet ob es verwertbar ist
Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.danke
Mein Ex ist ein Narzisst, wie er im Buche steht. Jugendamt, Gutachterin... gehen augenscheinlich den Weg des geringsten Widerstandes, d.h. : gewohntes Umfeld. Diese Aufnahme wäre die letzte Chance.
Das Kind wohnt also beim Vater und du möchtest,dass es bei dir wohnt? So ganz klar geht das nicht aus der Frage heraus.
Im allgemeinen wird das vom Familienrichter nach der Befragung des Kindes beschlossen. Wobei das Kind angehört wird, aber natürlich keine Entscheidungsbefugnis hat.
Wenn der Fall nicht ganz klar ist, dann wird vom Familiengericht ein neutraler Gutachter beauftragt.
Der Familienrichter weiß übrigens, dass Kinder aus hochstrittigen Ehen in einen tiefen Loyalitätskonflikt geraten und oft sehr sensibel auf die unausgesprochenen Wünsche des jeweiligen Elternteils reagieren, sprich: dem jeweiligen Elternteil nach dem Mund reden.
Genau dafür ist dann der Gutachter da, aufzuklären, was für das Kind gut ist.
Übrigens: egal wie es ausgeht, der Vater/oder du behält natürlich das Umgangsrecht.
Ja. das Kind wohnt beim Vater. So wie du es beschreibst hatte ich es mir auch gedacht. Leider weicht die Praxis davon ab, wenn der Vater (Narzisst) gut schauspielern kann. Die Gutachterin hat ihre Aufgabe nur abgearbeitet, wurde vom Vater mit endlosen Monologen traktiert. Das einfachste für alle Gremien (Jugendamt, Kinderbeistand, Gutachterin) ist es, das Kind in derr gewohnten Umgebung, d.h. aktuell beim Vater zu lassen. Das ganze geht schon ein Jahr lang. Zwei Verhandlungen waren bereits. Außerdem sagt das Kind bei kenem mehtr etwas, nachdem die Richterin beim letzten Termin sehr wenig Einfühlungsvermögen gezeigt hat.
Das entscheidet ganz alleine der Richter.
WEs ist grundsätzlich möglich, das solche Tonaufnahmen zugelassen werden. Eine völlige Unzulässigkeit war mal, ist aber nicht mehr .
Aber OB, das ist eine Einzelentscheidung.
Vermutlich nicht, aber ....
Dein Anwalt sollte dich da beraten können.
Und dann sollen WIR das BESSER wissen als deine Anwältin???
Dein Vertrauen ehrt uns ja, aber...
Hätte ja sein können, dass jemand mit ausreichender Kompetenz zufällig das liest.
Die Anwältin ist sich nicht sicher.