Zweitwohnsitz für Schulwechsel?
Hallo zusammen ,
Der 15 jährige Sohn meiner Frau ist vor ein paar Monaten zu seinem Vater gezogen und möchte nun auch dort in der Stadt auf die Schule gehen . Meine Frau hat das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Vater der vor kurzem wieder einen Sorgerechtsstreit verloren hat , drängt nun vehement da drauf das Kind müsse unbedingt bei ihm jetzt den Erstwohnsitz haben , damit dem Kind eine Schule zugewiesen werden könne, da alle anderen Schulen auf dem normalen Wege abgesagt hätten ....
Hintergrund ist der , das das Amt nur Schülern eine Schule zuweist , wo sie auch gemeldet sind .
Wir wollten daher das beim Vater nun der Zweitwohnsitz ist , damit das Kind eine Schule zugewiesen bekommt .
Wir vermuten eher , das der Vater sich erhofft , das durch den Wohnortswechsel die Zustänigkeit des Jugendamtes ändert . Da er bereits mehrere Male Sorgerechts Prozesse verloren hat . Er somit hofft , das die Karten neu gemischt werden . Leider finde ich im www nicht viel was weiterhilft . Von daher meine Frage : ist es möglich das wir den Erstwohnsitz stellen und der Vater mit dem Zweitwohnsitz eine Schule für das Kind bekommt ?
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Wieso wohnt der Junge denn beim Vater? Und was wäre so schlimm daran, wenn der Vater auch Sorgerecht hätte? Er scheint sich gut genug um den Jungen zu kümmern, dass der bei ihm wohnen darf, welchen Grund gibt es da, ihm das Sorgerecht zu verweigern?
Wie weit ist Wohnort der Mutter von Wohnort des Vaters entfernt?
Im Zweifelsfall, wenn alle Schulen voll sind oder sonstige Ablehnungsgründe haben, bleibt nur die Einzugsschule, also die Schule, in deren Einzugsbereich man gemeldet ist. Das wäre aktuell die Schule in der Nähe der Mutter. Ist die so nah am tatsächlichen Wohnsitz des Kindes, dass ihm zugemutet werden kann, dort täglich hinzugehen? Wenn zu weit zum gehen, zahlt die Mutter dann die Busfahrt und ist diese zumutbar? Wenn nicht, muss beim Vater zwingend ein Wohnsitz angemeldet werden.
Davon ab, gibt es Melde Gesetze. Ein Zweitwohnsitz muss spätestens nach 6 Monaten angemeldet werden, ein neuer Erst Wohnsitz nach 2 Wochen. Da das Kind schon mehrere Monate beim Vater lebt, sollte die Mutter ihn schnellstens ummelden, wenn sie kein Bußgeld von bis zu 1.000,- riskieren möchte.
Wenn der Junge fest beim Vater wohnt, hat er dort seinen Hauptwohnsitz und sollte auch dementsprechend dort gemeldet werden. Im Falle eines Zweitwohnsitzes fallen in vielen Gemeinden Steuern an. Ist die Mutter bereit, diese zu tragen, nur damit auf einem Stück Papier steht, dass das Kind Hauptwohnsitz noch bei ihr hat? Was bringt ihr das denn????
Hier werden mal wieder Machtkämpfe der Eltern, bzw Macht Demonstrationen der Mutter auf dem Rücken des Kindes ausgetragen, und das ist ganz bestimmt nicht förderlich für das Wohl des Kindes. Das sollte sich die Mutter mal überlegen!
Aber vielleicht wird der Vater ja clever und nimmt sich nen Anwalt. Bei der aktuellen Situation, so wie die Mutter dem Kind Steine in den Weg legt, hätte er sehr gute Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Die Frage wird das Landesschulrecht beantworten und dieses findest Du über die Suchmaske des Browsers im Volltext.
Davon abgesehen hat der Junge ja jetzt schon eingeschränktes Mitbestimmungsrecht über seinen Wohnsitz bei dieser Konstellation. Sobald er 16 ist muss ihn das Familiengericht anhören und seine Argumente ernst nehmen.
Anhören ja, aber nicht bei der Urteilsfindung zwingend berücksichtigen.
Das Kind wohnt seit Monaten beim Vater, trotz alleinigem Sorgerecht und alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Vater, weil....?
Ich nehme an, die Mutter hat dem zugestimmt und das Kind hat nicht mal eben so die Koffer gepackt und ist ausgezogen.
Damit erübrigt sich eigentlich schon die Frage nach Erst- oder Zweitwohnsitz. Denn das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt beim Vater! Der Vater meldet das Kind um, stellt den Antrag auf Kindergeld und fordert Unterhalt von der Mutter...
Will die Mutter das Alles nicht, dann muss sie das Kind zurück holen und "zwingen" bei ihr zu wohnen.
Will die Mutter aber trotz der erteilten Zustimmung, dass das Kind beim Vater wohnen kann auf den Erstwohnsitz bestehen, dann stellt sich hier die Frage nach dem "Warum"? Das Kind geht dort zur Schule, wo es seinen Erstwohnsitz hat, es sei denn, die Schule genehmigt auch eine Anmeldung beim 'Zweitwohnsitz. Aber das obliegt der Schule / dem Bundesland.
Wenn der Vater schon das Kind bei sich hat: warum wird um das Sorgerecht so ein Streit entfacht? Will man den Vater damit "treffen" oder hat das irgendwelche Auswirkungen für das Kind? Um das geht es ja in erster Linie...Und man darf bitte auch Eines nicht vergessen: in 3 Jahren ist das Kind volljährig und je weniger man um das Kind "rangelt", desto tiefer wird die emotionale Bindung auch ab Volljährigkeit bleiben...
Ihr solltet also in Erfahrung bringen auf welche Schule das Kind gehen will und ob die Schule den Zweitwohnsitz akzeptiert. Die Schulen sehen das nicht mehr so locker wie früher, weil viele Eltern das halt gnadenlos ausgenutzt haben und fröhlich Zweitwohnsitze angemeldet haben um die Kids auf die Schule zu kriegen, die sie für das Kind wollten...
die mutter geht zum jugendamt und erklärt das gemeinsame sorgerecht. das ist ja wohl selbstverständlich. immerhin muss der vater auch handlungsfähig werden. das kind wird umgemeldet, der vater meldet kindergeld auf sich um und die mutter wird nun unterhalt zahlen jeden monat.
was gibts da überhaupt zu fragen?
Kinder unter 14 können angehört werden, Kinder ab 14 MÜSSEN angehört werden.