Tonaufnahme zur Beweisführung, Kindesmisshandlung?
Sachverhalt: ein Elternteil schlug regelmäßig die Kinder, der 2. Elternteil hat zur Beweisführung Tonaufnahme gemacht von den Vorfällen und von den Wutausbrüchen (die Kinder wurden ständig angebrüllt und eingeschüchtert, Morddrohungen, Beleidigung, psychische und physische Gewalt, also Schläge ) . Die Tonaufnahmen waren zur Beweisführung notwendig, da der Partner vor keinem zugegeben hätte, dass er seine Kinder misshandelt und die Kinder sind noch sehr jung und können daher selber nicht aussagen (2 und 3 Jahre). Dieser Elternteil erhielt wegen eines Vorfalls irgendwann ein Hausverweis wegen häuslicher Gewalt und darf sich zunächst den Kindern nicht mehr nähern !
Das Gericht, die Polizei und das Jugendamt sind an den Aufnahmen interessiert!
Frage: Macht sich der Elternteil der Tonaufnahmen macht strafbar? Wer hat Erfahrung mit sowas?
Die Anwältin sagte, falls es zur Anzeige kommt, wird es höchstwahrscheinlich fallen gelassen, weil die Aufnahme nicht unbegründet gemacht wurden!
9 Stimmen
3 Antworten
Grundsätzlich sind solche Aufnahmen, alleine schon das Anfertigen, strafbar. Im Rahmen der rechtlichen Bewertung/Würdigung durch die StA oder ein Gericht kann als Rechtfertigungsgrund "Nachweis von Kindesmisshandlung" ziehen. Das wäre aber eine Einzelfallwürdigung, der o.g. Grundsatz bleibt bestehen.
Durch die unerlaubte Aufzeichnung eines Telefongesprächs können sich Nutzer wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts gemäß § 201 Abs. 1 StGB strafbar machen. Wer hingegen mit einem Mitschnitt beispielsweise eine telefonische Erpressung oder Beleidigung beweisen will, könnte einen rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB geltend machen.
Diese Antwort hat mir die Polizei vor wenigen Tagen geschrieben als ich fragte ob sowas legal sei.
Wenn du unmittelbar die Tat dokumentierst, ist das rechtlich zulässig. Anders sähe das aus, wenn du permanent und heimlich aufzeichnen würdest.