Heimliche Tonaufnahme eines Gesprächs: erlaubt?
Ich habe seit Jahren 'Stress'mit meiner Ex wegen dem Umgang mit meinen Kindern. Allzu oft dreht sie mir das Wort im Munde herum, auch vor Gericht. Bei einem Termin zum Abholen meiner Kinder habe ich nun heimlich das Gespräch aufgezeichnet. Es waren meine Kinder sowie deren Mutter anwesend. Und prompt wurde gegenüber dem Gericht etwas behauptet, was schlichtweg gelogen ist - mir wurde etwas in den Mund gelegt, was den Sachverhalt um 180 Grad dreht - und ich mit der Aufnahme auch beweisen könnte.
Ist eine solche heimliche Aufnahme rechtlich überhaupt erlaubt und kann sie sogar ggf. als Beweismittel zugelassen werden?
Danke
7 Antworten
Prinzipiell sind heimliche Mitschnitte vor Gericht verboten. Es besteht ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot. Allerdings besteht die Möglichkeit,dass das Gericht im jeweiligen Fall prüft,wie schwer der Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des Gesprächspartners ist und ob das Ergebnis des Mitschnittes wichtiger ist als der Eingriff in die Rechte des Gesprächspartners.
Hey hdzimmermann,
heimliche Tonaufnahmen sind durch das Persönlichkeitsrecht eigentlich verboten. Du kannst jedoch vor Gericht die Aufnahme einen zufällig Mitschnitt (Diktiergerät lief im Raum nebenan und hat alles aufgenommen) nennen, auch wenn das unlogisch ist. Wenn du es zugeben würdest, das absichtlich aufgenommen zu haben, kann man dich zwar anklagen, (wer würde das machen?) aber ich glaube nicht dass dein Ex damit Erfolg hat. Du hast ja nur Beweise gesammelt, also wird das kein Richter als Angriff auf das Persönlichkeitsrecht sehen. Wenn es schlimm kommt, musst du deinem Ex eben eine Geldstrafe zahlen, dass du dafür weiter belang wirst glaube ich nicht. Vor Gericht würde ich die Aufnahme aber auf jeden Fall einbringen, aber ob sie akzeptiert wird kann ich dir nicht genau sagen. Besprich das unbedingt mit deinem Anwalt!
Schöne Grüße,
Project2012
Als Beweismittel wird diese mit Sicherheit nicht zugelassen. Im Prinzip können sie dir damit ans Leder, weil ein solches Vorgehen ohne Zustimmung der oder des anderen prinzipiell nicht erlaubt ist. Bevor man damit groß heraus kommen will, sollte zunächst ein Anwalt befragt werden. Ich kenne einen Fall von einem Neurotiker, der Telefonate aufzeichnete und diese als "Beweis" rechtlich anbringen wollte. Der Schuss ging nach hinten los und er wurde selbst verurteilt.
Soweit ich weiß ist das nicht zulässig, da Du die Aufnahme ohne Zustimmung der Person erlangt hast. Besprich das am Besten mit Deinem Anwalt.
Ein Gericht "kann" Mitschnitte als Beweis zulassen, wenn aus dieser Aufnahme hervorgeht das der/die Geschädigte nachweislich bedroht,genötigt oder diskriminiert wird. Das Thema hatten mein Mann und ich erst kürzlich mit unserem Anwalt wegen ner Arbeitsrecht Sache. Man sollte es nur vorher mit seinem Anwalt abklären ob das Persönlichkeitsrecht verletzt wird oder nicht