Sorgerechtsstreit und Beweisführung?
Ich hoffe keine unnötigen Kommentare erhalten, aber das lässt sich hier leider kaum vermeiden ...
Daher eine rein theoretische Frage:
Wenn ich einen Sorgerechtsstreit haben sollte und das Thema vor Gericht entschieden wird , können dann whatsapp Chat Verläufe als Beweismittel dienen?
Als Beispiel:
Ich schreibe ihr sowas wie:
"ich möchte nicht das unser Kind mit 6 Jahren Filme ab 18 schaut"
oder
"das ist schon der Zweite Kerl den du dir ins Haus geholt hast und auch als gewalttätig rausstellt"
Und sie antwortet sowas wie: " das war ja nur einmal" oder " er hat ja nur mich geschlagen nicht unsern Sohn"
Darf ich sowas verwenden wenn sie sich dazu entscheiden sollte Dinge im Nachhinein abzustreiten?
Es sind noch weit mehr und weit tragischere Dinge vorgefallen aber das soll nicht das Thema sein
Daher bitte ich darum mir nur zu sagen ob die Verläufe von mir genutzt werden dürfen
2 Antworten
nein das wird nicht als irgendwelcher beweis zugelassen. die ganzen dinge die du da vorbringst interessieren niemanden im gericht.
Schade das hier kein weiteres Argument oder eine Erklärung kam
Und auch keine Einsicht wenn es ein falsch Aussage war ....
Das es nicht zugelassen wird mag ja sein
Aber das die Sache an sich nicht interessiert was dort geschrieben wurde glaub ich nicht
Sie hat seine Finanzen veruntreut
Die Arbeitsagentur betrogen
Den zweiten gewalttätigen Freund der sie schlug während meine Sohn anwesend war
Dann lässt sie ihn Filme wie "Es" sehen und spiele wie "GTA5" spielen
Usw
Und das gibt sie dort alles zu und versucht es runterzuspielen.
Der Inhalt ist also denke ich sehr wohl interessant
Auch wie sie damit umging immer wenn ich ihr mitteilte das unser Kind sozial Auffälligkeiten entwickelt und Kindergärten und Schule dringlich darauf hinweisen
Sowas ist in den seltensten Fällen verwendbar! Beschränke dich auf E-Mails die zählen als Brief und das ist vor Gericht verwendbar.
Viel Erfolg
Ach Markus .... Argumentiere doch erstmal deine bisherige Behauptung bevor du bei anderen sowas darunter schreibst ....
das ist alles irrelevant
Da unser kompletter Kontakt über whatsapp läuft ist nur dies vorhanden
Auch wenn es nicht als Brief zählt , ist es mir denn trotzdem erlaubt den Inhalt eines privaten Gesprächs einer dritten Person (Gericht/Anwalt/Jugendamt) in schriftlicher Form wiederzugeben ? (Durch chatverläufe)