Kind (13) möchte zum Vater ziehen. Mutter ist einverstanden. Was muss nun gemacht werden?
Ein Kind (13 Jahre alt) möchte unbedingt zu ihrem Vater ziehen. Die Kindsmutter, bei der das Kind derzeit lebt, ist damit offensichtlich einverstanden. Die Eltern wohnen ca. 1 Stunde Fahrzeit auseinander. Der Vater ist voll berufstätig, das Kind wäre überwiegend in dieser Arbeitszeit in der Schule. Der Vater hat mit etwas umorganisieren auch genug Platz in seiner Wohnung, damit das Kind ein eigenes Zimmer hätte. Es gibt keine gerichtliche Urteile bezüglich Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Erziehungsrecht. Beide Elternteile teilen sich dieses ohne Rechtsstreit. Der Vater zahlt derzeit Kindesunterhalt an die Mutter. Die Mutter bezieht das Kindergeld und ist inzwischen auf Hartz IV angewiesen. Vater und Kind kommen gut miteinander aus und haben sich in der Vergangenheit auch oft gesehen, teils hatte der Vater das Kind über 2 Wochen am Stück bei sich (kann als Probezeit gesehen werden). Soweit die Sachlage. Mutter und Vater können normal miteinander reden, es gibt keinen Streit. Aber was muss man nun tun, damit das alles seinen korrekten Weg läuft? Schulwechsel, Unterhalt, Jugendamt, Anwalt, Gericht? Wie wäre der idealste und einfachste Weg dem Kind den Wunsch zu erfüllen, ohne dass es zu Problemen kommt?
3 Antworten
beide eltern haben das gemeinsame sorgerecht? dann haben sie auch das gemeinsame abr. das bleibt bei beiden bestehen, da kein streit über den aufenthalt des kindes herrscht.
mutti packt das kinderzimmer zusammen, vati kommt mit umzugsauto und lädt die klamotten, bücher, eigentum, bett und möbel des kindes in sein auto und bringt es samt kind ins neue zuhause. schule wird abgemeldet durch die eltern und neu angemeldet am neuen wohnort und die mutter meldet kindergeld ab und vater bei sich an, unterhalt wird eingestellt seitens des vaters, alg2 durch die mutter abgemeldet.
sie wird dann wahrscheinlich demnächst in eine kleinere wohnung ziehen müssen, wenn die aktuelle nicht mehr den richtlinien für eine person entspricht. die mutter wird damit unterhaltspflichtig und sollte sehr schnell in arbeit kommen um ihren unterhalt zahlen zu können.
Das Kind packt seine Klamotten, wird in der neuen Schule angemeldet und beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.
Der Vater kann dann Unterhaltsvorschuss und Ausfallleistung beim Jugendamt beantragen, da die Mutter ja wohl nicht zahlen kann.
Man braucht weder einen Anwalt noch das Gericht, dass können die Eltern entscheiden, wie sie lustig sind.
Eigentlich müsste man in diesem Fall nur die jeweiligen Behörden informieren. Im Zweifelsfall mal beim Jugendamt nachfragen, was genau geklärt werden muss. Die Justiz kann auf jeden Fall außen vor gelassen werden.
"im Zweifelsfall" -> selbstverständlich muss man die nicht zwingend informieren
Und Behörde = Einwohnermeldeamt
nein müsste man nicht. das kann man ganz alleine klären. dem jugendamt ist das völlig egal und denen sind die liebsten eltern diejenigen, die noch selbständig denken können.