Kindesvater möchte nicht zum Gerichtstermin zur Sorgerechtsübertragung?
Guten Tag,
Ich habe mich vor ein paar Jahren vom Vater meines Kindes getrennt, es gab oft meinungsverschiedenheiten, Gerichtstermine usw., unterhalt möchte er auch nicht zahlen. Nun habe ich beim Familiengericht alleiniges Sorgerecht beantragt, da er zu keiner Zeit bereit war, mir dokumente etc. zu unterschreiben, unter anderem eine notwendige Operation oder einen Schulwechsel. Der Kindesvater ist nun damit einverstanden, kann aber zum besagten Termin nicht vor Gericht, trotz anordnung. Kann er auch außergerichtlich eine Unterschrift leisten beim Jugendamt etc. dass er mir das Sorgerecht überträgt? Was macht das Gericht wenn er nicht auftaucht? Wird es dann verschoben?
Danke schonmal für die Antworten!
8 Antworten
Dann sollte der Vater Deines Kindes das schriftlich angeben, dass er nicht kommen kann. Außerdem kann er darlegen, dass er auf das Sorgerecht verzichtet.
Das Gericht wird (da keine Gegenaussage) zu deinem Vorteil entscheiden und dir somit das alleinige Sorgerecht zusprechen.
Da vorm Familiengericht Anwaltszwang herrscht, ist es völlig egal ob er dabei ist oder nicht. Hat er eine Ladung bekommen und erscheint nicht, dann ist das sein Problem und sein Anwalt dürfte Probleme haben dies dem Gericht zu erklären. Zumindest wenn er keine akzeptable Ausrede für seinen Mandanten hat. Er kann auch versuchen den Termin zu verschieben.
Für dich um so besser, wenn der Kindsvater selbst zum Gerichtstermin nicht erscheint. Der Richter wird über das Verhalten sicher nicht erfreut sein...
Außergerichtlich wird da gar nichts gemacht!!! Du ziehst das Verfahren durch, der Richter entscheidet und fertig ist das Urteil.
wenn sein anwalt vor ort war, dann ist das alles was notwendig ist für das verfahren. der anwalt ist gebrieft was der wille seines mandanten ist und wird dementsprechend vortragen.
wenn er nicht einverstanden ist mit der sorgerechtsübertragung, dann wird es auch keine geben. wenn er einverstanden ist, wird es sein anwalt vortragen.
egal wie seine nicht-anwesenheit ohne grund, wird beim richter im günstigsten fall einen netten eindruck des desinteresses zeigen.
Das Gericht wird das als Desinteresse werten.
Das kann Dir die alleinige Sorge bringen. Nein, beim Jugendamt kann man die gemeinsame Sorge nicht ändern.