ist es legal oder nicht? Tonaufnahmen vor gericht?
Hallo ich hab mal eine Frage, kann man eine Aufnahme mit dem Diktiergerät (Gespräch zwischen Person A und B) als Beweismittel bei einer Gerichtsverhandlung nehmen? Person A könnte durch eine solche Aufnahme entlastet werden, Person B würde belastet werden. Oder ist so eine Aufnahme verboten?
Zum Fall ist zu sagen, das Person A für etwas beschuldigt wird, was in Wahrheit Person B begangen hat. Die beiden wurden allerdings verwechselt, Person B will aber die Tat nicht eingestehen, obwohl Person A dadurch als Täter verurteilt wurde und nun in Berufung geht.
6 Antworten
Ich hatte das auch mal, ich habe es dann mit folgendem Trick in die Beweisaufnahme gekriegt: Ich habe das Telefongespräch Wort für Wort aufgeschrieben und das dann als schriftliches Beweistück zu den Akten gereicht, anbei eine CD mit dem Gespräch und das wurde tatsächlich angenommen. Versuche es, vielleicht klappt es bei Dir auch.
das stimmt, das geht so, nennt sich Gesprächsprotokoll oder Gedächtnisprotokoll.
Wenn die Aufzeichnung ohne Wissen und Zustimmung der betroffenen Personen gemacht wurde, ist sie
a) nicht gerichtlich verwertbar und
b) ein Verstoß gegen § 201 StGB, der Dir eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre einbringen kann.
Das solltest Du mit dem Anwalt Deiner Wahl besprechen. Hier werden keine Rechtsauskünfte erteilt
Illegal ist es nicht, jedoch nicht verwertbar, zumal jeder einigermassen gute richter zunaechst die authentizitaet des materials pruefen muesste und dann das beweisverwertungsverbot bei heimlich aufgenommenen tonaufnahmen beachten muesste. Daneben geht es in der berufung ja grundsaetzlich nicht um eine erneute tatsachenfeststellung vor gericht. Auskunft gibt entsprechend der anwalt Deiner wahl
Das Rechtsmittel der Berufung ist ohne Einschränkungen auf das gesmte Verfahren möglich. Aber es gibt auch die Möglichkeit die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch zu beschränken!
Hinsichtlich der Zulassung als Beweismittel empfehle ich Dir einen Rechtsanwalt. Letztlich entscheidet der Richter m.E. im Rahmen der Verhältnismäßigkeit über die Zulassung eines solchen Beweises, da das gesprochene wort grundsätzlich geschützt ist.
Hate alles selbst gerade für einen Vergewaltigungsfall recherchiert, indem die Frau den Mann zu Unrecht angezeigt hatte um ihn zu erpressen: Im zivilrecht wird eine geheime Tonbandaufnahme grundsätzlich als nicht verwertbar angesehen-wenn der andere zugestimmt hat (was es zu beweisen gilt) sieht die Sache anders aus. Im Strafrecht ist die Tonbandaufnahme verwertbar, wenn eine Privatperson sie angefertigt hat, d.h. jemand, der nicht für die Strafverfolgungsbehörden arbeitet. Zwar läuft der gefahr, sich gem. § 201 StGB strafbar gemacht zu haben, oft wird so etwas dann nicht verfolgt, eingestellt oder ist gerechtfertigt. Der, der nämlich eine unwahre Aussage macht aufgrund derer jemand ins Gefängnis muss, macht sich nämlich wegen mittelbarer Freiheitsberaubung strafbar. Wenn Strafverfolgungsbehörden geheime Aufnahmen machen, kommts drauf an (Stichwort Hörfalle googlen), aber das ist hier wohl nicht die Frage...
Die Auskunft mit der Berufung stimmt sicher nicht. In der Berufung werden sämtliche Tatsachen erneut und evtl. sogar in größerem Umfang festgestellt. Du hast das evtl. mit der Revision verwechselt, bei der nur Rechts- und Verfahrensfehler geprüft werden.