Darf ich aufgenommene Sachen vor Gericht verwenden?
Und zwar mich schikanierte jemand, da ich es vorher erahnt hatte, habe ich heimlich eine Aufnahme gemacht, zudem habe ich von dieser Person sogar noch andere belastende Sachen über eine andere Person aufnehmen können.
Aber ich bin nicht sicher ob ich es vor Gericht verwenden darf? In der Tonaufnahme bekommt man unter anderem mit das diese 2 Kontakt hatten, also halt als Aussage das sie Kontakt haben. Bin mir halt unsicher ob ich dafür eine Strafe bekommen könnte, weil ich nicht weiß ob Schikane diese Aufnahme rechtfertigt? Wollt mich gern vergewissern, ansonsten würde ich bald die Aufnahme mal der Polizei vorspielen.
5 Antworten
Geh damit nicht direkt zur Polizei, eine Ton-/Bild-Aufnahme gegen den Willen einer anderen Person ist verboten, solange diese nicht über festinstallierte Geräte, welche immer an sind, aufgenommen wurde.
Du solltest deine Eltern fragen ob diese einen festen Anwalt haben und ansonst mal ne Sicherheitskopie machen und zu einem Anwalt hinfahren(versteht sich mit Termin).
Wenn du Taten von der Person hast die in den letzten Woche / Monaten passiert sind und die Polizei dafür noch Tatverdächtige sucht, kannst du diese der Polizei erzählen.
Ansonst gibts in Deutschland nur Beweise die direkt von der Polizei im Einsatz auf Untersuchung oder sonstigen Fällen mitgenommen wurden eine große Wiegekraft. Um sich selber zu entlasten, sollte man sowas wie Bild/Tonaufnahmen er vermeiden. Dann lieber gucken ob du den nicht anders rankriegen kannst.
MfG
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PS: Das soll jetzt nicht heißen das du es lassen sollst, aber ich würde dir davon abraten die Polizei mit Ton und Video Aufnahmen anzulaufen.
Ich verweise mal auf § 201 StGB. Man kann sich auch selbst ans Messer liefern...
Bist du Staatsanwalt, oder 3warum willst DU das vor Gericht verwenden?
Oder bist du Polizei, dass du das verwenden willst?
Oder Polizei, dass du ohne Genehmigung Fremde abhören darfst?
Du durftest das nicht aufnehmen, daher darf die Polizei das nicht benutzen. Ende. Nix "Gericht".
Wird bei ohne Vorstrafen eher außergerichtlich geregelt, vermutlich Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen oder so was. Die Gerichte habe keine Zeit für so einen Kinderkram.
Du hast die Aufnahmen sicher ohne Zustimmung dieser Personen gemacht- dann können diese dich im Gegenzug anzeigen, hast du daran schon gedacht?
und wenn ich die Person anzeige ohne die Aufnahme vorzulegen, dann eine Gegenanzeige kommt weil ich angeblich lüge, dann dürfte ich doch wenigstens Minimum nachfragen beim Beamten ob ich die vorspielen kann oder bekomm ich dann schon Ärger weil die Aufnahme da ist?
Du hast ohne zu Fragen und HEIMLICH Aufgenommen.
Daher auch dann Verboten, da ILLEGAL.
Ja, da bekommst Du schon Ärger.
hmm ich denke, dass das nicht verwendet werden kann da du die Zustimmung der Person bräuchtest.
Doch Gericht, aber gegen Ihn.😉😉