Heimliche Bilder Videos und Tonaufanhmen vor gericht verwertbar?
Also der ex einer freundin die unter bordeline und schweren depressionen leidet hat während ihrer beziehung heilmich Fotos vom zustand ihrer Wohug gemacht ( Unordnung, dreckig usw.)
Desweiteren tonaufnahmen von einigen ihrer Ausraster in der Zeit sowei angeblich eine video aufnahme wie sie ihren sohn durch die wohnung schleifen würde.
Das alles ohne ihr wissen und ohne einzugreifen oder die ämter zu informieren, nun nutz er dieses material um sie zu terroriesieren und sie dazu zu bringen zu machen was er will.
In wie weit sind diese aufnahmen vor gericht verwertbar (Sorgerechtsstreit um ein anderes Kind) und hat er sich selbst strafbar gemacht?
5 Antworten
Ohne Kenntnis bzw. Zustimmung des Gefilmten bzw. Fotografierten hergestellte Aufnahmen sind nur dann gerichtsverwertbar, wenn sie im Auftrag des Gerichts oder des Staatsanwalts gemacht wurden, beispielsweise Überwachung von Verdächtigen.
Bei Zivilverfahren gibts sowas meines Wissens nicht.
In der Wohnung hätte er nicht photographieren dürfen. Das ist in der Tat strafbar.
Die werden in der Regel auch nicht verwertet.
Er soll ein schriftliches Protokoll nach jedem Vorfall anlegen. Das zählt auf alle Fälle. Er kann ja von den Filmen genau abschreiben, was da passiert ist.
Steht die Diagnose Borderline? D.h. hat diese ein Arzt getroffen?
Nur dann ist sie zu verwerten und gut zu verwerten.
Wenn nur der Ex diese Diagnose gestellt hat, dann spricht das eher gegen ihn.
er kann fotografieren was er möchte. nur ist es irrelevant was er dort gefilmt haben will. vorzuwerfen wäre ihm warum er seinen müll nicht einfach weg geräumt hat. mehr nicht. gegen sie kann er das nicht verwenden, er hat sicher nicht ihre erlaubnis dazu gehabt.
wenn er das sorgerecht will, das gemeinsame - dann wird er dies auch bekommen. waurm auch nicht. wenn er das kind zu sich holen möchte, weil die mutter nicht geeignet ist, dann wird ihm das material nicht viel helfen, außer das es zeigt, dass die mutter nicht ganz takko funktioniert. er allerdings auch nicht - warum hat er nicht einfach alles dem jugendamt zeitnah gemeldet. warum lässt er so eine frau mit kindern allein?
Wenn man ohne erlaubnis bild/ton aufnahmen macht ist das strafbar und kann ganz sicher nicht vor gericht als beweis gelten
Wenn sie das beweisen kann, dieser "Terror" also optimalerweise schriftlich stattfindet, ab zu Polizei und Anzeige erstatten! 1. Er darf keine heimlichen Aufnahmen machen, die nützen ihm also nichts, werden nicht verwertet! 2. Was er macht nennt man Erpressung/Nötigung!
Seine Position für den Sorgerechtsstreit wird hierdurch eher schlechter als besser!
Aber, wichtig, sie muss die Vorwürfe bei einer Anzeige beweisen können!!!!