Ex will Kind entführen(mir entziehen)?
Hi @all,
meine exfrau (gemeinsames Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht) hat vor unsere gemeinsame Tochter (lebt bei mir seit 2 jahren) zum Urlaub abzuholen und nicht wiederzubringen sondern in einer großstadt unterzutauchen bis das gericht was entschieden hat. ich war schon beim JA aber die können da nicht viel machen da beide Eltern das recht habe.... was kann ich tun? meine kleine hat hier alles... oma opa kindergarten freunde und und und.... und sie will sie wiederhaben einfach so weil es ihr gerade in den sinn kommt?
hilfe
6 Antworten
Du kannst erst etwas unternehmen wenn sie das Kind nicht zurück bringt.
Einen Anwalt hast du ja schon.
Einen Detektiv kannst du aber beauftragen, dann weisst du gleich wo dein Kind ist und bekommst es schnell zurück.
Dann natürlich das alleinige Sorgerecht beantragen.
Urteile fällt uach das Familiengericht oder nicht? Urteile werden vom GV durchgesetzt, oder nicht?
nein werden sie nicht, nicht urteile vom familiengericht. es würde immer noch nicht reichen für alleiniges sorgerecht
Woher nimmst du eigentlich immer deine Fehlinformationen?!
a) woher weißt du das? b) hast du beweise für deine these?
ich schlage vor du gehst den direkten weg:
- einwohnermeldeamt mitteilen, dass eine ummeldung seitens deiner ex untersagt ist und deinerseits nicht zugestimmt wird
- eine abmeldung der kita ist nicht erlaubt, die kündigung ist nichtig.
- eine erneute anmeldung in einer kita ist nicht erlaubt.
das jugenamt kann nur vermitteln, die können dir nicht helfen. hast du drüber nachgedacht in der zwischenzeit den urlaub fallen zu lassen? der mutter das kind nicht mitzugeben und einen anderen aufenthaltsort für das kind für 2-3 wochen zu finden, weil du vielleicht unbekannt mit kind verreist.
in der zwischenzeit besprichst du dich mit einem anwalt und überlegst wie du betreuten umgang eingebunden bekommst, da die mutter versucht das kind zu entziehen und unbekannt zu entführen. das darf die km nicht.
sie kann gerne in eine andere großstadt in den urlaub fahren und dort bis zum vereinten rückfahrtag bleiben. sie muss dir dann nicht sagen wo sie bleibt, was sie tut, mit wem sie unterwegs ist. aber umziehen mit kind, welches bei dir gemeldet ist, darf sie ohne deine erlaubnis garnicht.
sollte sie es wagen, sofort anzeige bei der polizei erstatten wegen entführung minderjähriger, kindesentzug, sofortige rückführung des kindes in den gewohnten haushalt im eilverfahren und anwalt los schicken. in der regel ist das kind dann recht zügig wieder zu hause und mutti das sorgerecht los.
sprich mit einem anwalt und guck auch mal hier mit rein:
Besorgte mit einem Anwalt einen vollstreckbaren Titel eines Familiengerichts. Dann kannst du mit dem Gerichtsvollzieher dein Kind von deiner Ex abholen. (Ganz harte Tour)
beim familliengericht gibts keinen vollstreckbaren titel für die kinder. die kinder sind doch keine sache. deine ganz harte tour ist ganz grober unsinn.
Urteile fällt auch das Familiengericht oder nicht? Urteile werden vom GV durchgesetzt, oder nicht?
nein werden sie nicht, nicht urteile vom familiengericht. es würde immer noch nicht reichen für alleiniges sorgerecht
Sofort zur Polizei,Jugendamt und Anwalt.
jugendamt war ich schon.Anwalt hab ich termin am freitag polizei kann nichts machen, da beide das sorgerecht haben
Ihr habt beide das gemeinsames Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht, also kann sie nur mit deiner Zustimmung in Urlaub fahren oder in eine andere Stadt ziehen ( gilt auch für dich übrigens) Lass sie untertauchen, klingt schlimm, aber dann hat sie die Polizei und das Jugendamt an den Hacken. Und das wars dann.
falsch, dann hat sie fakten geschaffen. das jugendamt schert sich nicht darum, die polizei macht nichts, das geht dann nur über das gericht.
Laß es nicht darauf ankommen. Sofort was unternehmen.
aus dieser geschichte entsteht kein alleiniges sorgerecht. das wäre noch immer viel zu wenig.
ein detektiv könnte dafür sorgen, dass dem kv stalking unterstellt wird und bindungsintoleranz. das kann ihm das sorgerecht kosten.