Gerichtsschreiben Betreff elterliche Sorge
Guten Tag,
ich habe vom Gericht einen Brief erhalten wo der Betreff "elterliche Sorge" zu lesen ist. In den vorherigen Briefen war der Betreff immer "umgang" Meine Frage ist, ob es um das gemeinsame Sorgerecht oder alleine Sorgerecht geht? Zu meiner Geschichte: ich habe mich vor 2 Jahren von meiner Partnerin getrennt ( wir waren nicht verheiratet) die, seit ich eine neue Beziehung eingegangen bin vor ca. 6 monate, mir die Kinder nicht mehr zeigt. Ich habe mehrmals versucht mich mit ihr in Guten zueinigen, ist aber leider nicht möglich, da sie mich zusehr hasst und ich aus diesem Grund den Weg zum Gericht gesucht hab. Befor ich eine Beziehung eingegangen bin konnte ich meine Kinder normal sehen Übernachtungen haben.
Auch stattgefunden der Richter hatte Umgangstermine festgelegt wo sie und unsere Kinder nicht erschienen ist (Krankmeldung) in den vorherigen Verhandlungen stand immer betreffend "umgang mit..." jetzt steht betreffend "elterliche sorge"? Ich hoffe, ihr könnt meine oben beschriebene Frage beantworten. Vielen Dank.
P.s.: Ich entschuldige mich für die Schreibfehler
Den Umgangsantrag habe ich gestellt und bei dem letzten Gerichtstermin war der Richter nicht gut auf meiner Ex zu sprechen, da sie mehrmals den Richter angelogen hat und für die Kids keinen Kindergartenplatz hat Umgang wurde mir zu gesprochen. Antrag auf gemeinsames Sorgerecht hatte ich gestellt, meine Frage war, ob es um das gemeinsame Sorgerecht geht oder alleinige, weil (wie oben beschrieben) war der Richter nicht gut auf sie zu sprechen. Achja, wollte nochmal fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, da sie Bullumie hat und die Kinder bei ihren Eltern abschiebt und 5 mal im Jahr umgezogen ist nur um mir zu erschweren, dass ich die Kinder nicht sehe und Umgang mit ihnen hab. Vielen Dank, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
4 Antworten
Deine Fragen können wir leider hier unmöglich beantworten. Du wirst abwarten mussen, worum es bei diesem Termin geht - möglicherweise um das gemeinsame Sorgerecht, das beantragt wurde?
danke dir auch
gehe ich mal von aus bin da auch überfragt denke mal meine anwältin kann mir gewissheit am montag bringen
Du hast einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt. Dazu gibt es nun die Anhörung. Die Kindesmutter muss vortragen warum sie es bis dato nicht geschafft hat, dass mit dir gemeinsam zu erklären. Wenn sie keine stichhaltigen Gründe gegen das GSR vortragen kann: schwere Misshandlung und Missbrauch der Kinder, dann wird es dir erklärt werden. Das heißt, ihr werdet gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames ABR haben.
Die Frage ist was dein Anwalt dir rät für die Zukunft deiner Kinder. Geh die Sache Stück für Stück an. Wenn sie nichts vorträgt, hast du GSR. Wenn sie den Umgang weiter boykottiert, dann beantrage Ordnungsgelder ersatzweise Haft. Beantrage die Androhung auf Entzug des Sorgerechtes, wenn sie sich weiter gegen das Kindesowhl verhält. Du solltest ihr über deinen Anwalt und das Gericht klar machen, dass sie den Kindern schadet und das sie endlich damit aufhören muss.
Verlange von ihr das sie Transportunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen soll. Ansonsten gibt es keine Gründe die Kinder nicht zum Umgang bei Krankheit zu holen.
mache ich auf jedenfall
wie stehen meine chancen auf alleiniges sorgerecht kannst du mir paar tipps geben ?
die chancen auf alleiniges sorgerecht stehen momentan nicht gut. die frage die dich interessieren sollte, wäre die frage nach der möglichkeit des alleinigen abr. auch wenn die kinder zu dir kommen, hat die km noch immer das gsr mit dir. erst wenn sie ständig.dir im weg steht bei entscheidungen und keine unterschriften gibt, dann hättest du nach vielen entscheidungen die das gericht ersetzen muss die chance irgendwann das asr zu erreichen.
wenn die kinder aber angenommen irgendwann bei dir sind, wirst du nicht viele entscheidungen mit ihr teilen müssen: taufe, bank und kontoeröffnungen, vielleicht eine schulanmeldung.. etc. alles andere entscheidest du eh allein.
triff entscheidungen weise und besprich dich immer zuerst mit deinem anwalt.
ich danke dir du hast mir viel weitergeholfen
noch eine frage zum aufenthalts bestimmungs recht.
welche gründe müsse man vortragen,damit ich das aufenthaltsbestimmungsrecht erlange?liebe grüsse und danke danke
Genau die, die Du hier nennst und die schon bekannt sein dürften. Die Mutter ist offenbar überfordert. Formuliere das so wohlwollend, wie möglich. Ein aggressives Auftreten gegenüber der Mutter widerspricht dem Kindswohl! Du weißt, was Du zu tun hast?!
sie will wegziehen und das gegen deinen willen. lass eine anordnung rausgehen, dass ihr verbietet den ort zu verlassen mit den kindern. oder natürlich kann sie wegziehen, aber sie darf die kids nicht mitnehmen. sie boykottiert entgegen sämtlicher gerichtsbeschlüsse den umgang etc. frage hier deinen anwalt. entwirf ein gedächtnisprotokoll und liste auf, was dir einfällt. sobald du das sorgerecht hast, geh auch mal zum kinderarzt und lass dir einen überblick über den gesundheitszustand des kindes geben, gerne auch schriftlich. sprich mit der kita in einem elterngespräch über die entwicklung des kindes. einfach nur so, ohne die km schlecht zu machen, ohne dabei irgendwelche bemerkungen über deine möglichen vorhaben zu machen etc.
Hallo,
hier spielen viele Punkte mit hinein, die wir nicht sicher beantworten können, ohne Eure Situation zu kennen. Du sagst " antrag auf gemeinsames sorge recht hatte ich gestellt" - da ist es wahrscheinlich, dass es sich um eine Anhörung betreff dieses Antrags geht. Du sollst persönlich vortragen, warum Du das möchtest.
Teile der elterlichen Sorge (Aufenthalt, Gesundheit, Umgang, Finanzen, Religiöse Erziehung..) können einem Elternteil entzogen werden, wenn dafür triftige Gründe vorliegen. Das könntest Du, im Sinne Deiner Kinder, bei der Anhörung vortragen.
ich schildere nochmal die aktuelle situation:
sie verweigert den umgang mit mir und den kindern (trotz zuspruch des gerichtes)ist in diesem jahr 4 mal umgezogen damit kein kontackt ensteht kein kindergartenplatz wohnt bei bekannten und schüchtert unsere kinder ein.der verfahrensbeistand und richter hat sie durchschaut und sind auf meiner seite nur das jugendamt hängt sich nicht rein da zur zeit die flüchtlingunterbringung vorrang hat achja sie ist stark bullumie krank gewesen ich hoffe das hilft dir besseren einblick meiner situation zu geben danke
Der Fachbegriff lautet einfach "elterliche Sorge". Da spielt es sozusagen keine Rolle, was Du umgangssprachlich in Deinem Antrag formuliert hast. Die Behörde antwortet rechtlich korrekt.
Du, die Einzelheiten sind für mich nicht relevant. Es wird beim Familiengericht eine Anhörung geben, weil Du das beantragt hast. Du möchtest die Situation klären, weil Du Dir Sorgen machst. Das Gericht hat das zur Kentniss genommen und gibt Dir nun Gelegenheit, Dich dazu zu äußern. Alles im grünen Beriech!
Du könntest höchstens noch einmal alle Verdachtsmomente schriftlich zusammenfassen, damit Du nicht wesentliches vergisst.
Bedenke bitte, dass ein Sorgerechtsentzug, auch in Teilen, nur schwer möglich ist. Wahrscheinlich folgen Auflagen zur Verhaltensänderung, die dann überprüft werden. Wenn sie kooperiert und die Gefahr abgewendet wird, wirst Du evtl. die Sorge erhalten, ihr wird sie aber nicht entzogen werden. Das hätte dann aber eine Begleitung durch das Jugendamt zur Folge!
den antrag hat meine anwältin gestellt ich hoffe mal alles gut wird hätte noch eine frage...ist es möglich den umzug zu verhindern sie will 300 km weit wegziehen ich, ihre eltern und meine eltern wohnen im selben kreis (5 km entfernt)und findes es entpricht nicht des kindeswohl die kleinen aus ihrem familiären umfeld zu reissen wo sie ja seit klein auf mit gross geworden sind liebe grüsse
Ist ein Argument, zumindest, wenn die Bindung zu den Großeltern bisher gut war. Gruß zurück ;)
In der Gesamtschau scheint Deine Exfrau sehr belastet. Sie kämpft an allen Fronten und ergreift daher die Flucht, weil der Druck zu groß wird. Das macht sie wahrscheinlich nicht, weil sie Eure Kinder hasst. Sie scheint so große Probleme zu haben, dass sie einfach schon körperlich und psychisch aussteigt. Das letzte, was sie dabei riskiert, sind Eure Kinder. Dennoch ist natürlich fraglich, ob sie in diesem Zustand die richtigen Entscheidungen treffen kann. Es scheint in jedem Fall ratsam, die Angelegenheit im Jugendamt noch einmal gemeinsam zu besprechen, um den Kindern einen Beziehungsabbruch zu ersparen - sei es zum Vater ODER zur Mutter. Bedenke das bitte!
ich habe mehrmals versucht mich mit ihr zu einigen auf einen friedlichen weg habe ihre bedingungen akzeptiert das jugendamt wollte gern das wir gemeinsam an einem tisch sitzen und eine lösung finden auch das stimmte ich zu sie lehnte ab ich habe sogar begleiteten umgang zugestimmt nur damit ich beweisen kann das ich ein guter vater bin das problem ist ich habe wen neues kennengelernt und sie schwer getroffen sie benutzt die kinder gegen mich nur damit ich leide erkennt aber nicht das unsere kinder mutter als auch vater brauchen jetzt hat auch sie einen partner und meint das die kinder mich nicht mehr brauchen denn befor sie single war konnte ich die kids immer wöchentlich sehen weil sie sich hoffnungen machte wie gesagt ich bin für jede lösung offen nur wenn sie sich mit händen und füssen dagegen sträubt mir die kinder zu entziehen und nicht auf dem willen und wohles der kinder achtet bin ich gezwungen mit dem gedanken zu spielen die kinder zu mir zu holen damit ihr leben nicht auf den kopf gestellt wird nur weil ihre mutter fehler macht
Naja, jetzt ist ihr Selbstwert natürlich komplett im Keller. Da kann man schon mal seine Essstörung wieder aufwärmen..
Deinen Kindern ist nicht gedient, wenn ihre Mutter jetzt völlig dekompensiert und in eine schwere psychische Erkrankung rutscht. Dennoch scheint eine Therapie für sie der einzige Weg, die Sorge zu behalten.
die esstörung bestand schon vor der geburt unserer kinder sie hatte es mal im griff und mal auch nicht
300 km wegziehen löst ihre probleme auch nicht und wenn man unentschuldigt nicht zum gerichts termin erscheint macht man das nicht weil man fix und fertig ist ich habe oft verständnis für ihr gehabt nur durch diesen spontanen umzug mache ich mir sorgen es geht mir nicht um macht kampf es geht mir nur um das wohl meiner kinder und das muss von mir als auch von ihr berücksichtigt werden sie erzählte unseren kindern ein der papa wäre tot und im himmel ich finde das sagt schon viel aus und ist seelische kindesmisshandlung meinst du es gibt einen weg das aufenthaltsbestimmungsrecht zu erlangen?
Das hört sich momentan, sollte das durch Fakten zu belegen sein, eher nach Sorgerechtsentzug für die Mutter an. Als nächstes wird geschaut, wer für die Kinder verträglich die Sorge, Pflege und Erziehung übernehmen kann. Da Du ein stabiles soziales Umfeld bietest, die Großeltern in der Gegend wohnen, soziale Bindungen außerhalb der Familie entstanden sind (ab Kindergartenalter), scheint der LEBENSMITTELPUNKT der Kinder eher bei Dir und Deiner neuen Partnerin, als bei der Mutter. Die müsste wahrscheinlich in Therapie.
da hast du wohl recht im brief steht ja auch anhörung
nur mich macht es stutzig das nicht als betreff gemeinsames sorgerecht steht sondern nur elterliche sorge und danke für die hilfreiche antwort
Das denke ich auch. Alles Gute!