Sind Verträge als Kopie auch rechtsgültig? Wenn ich die Originale habe und widerrufen habe?
Wir sind auf einen Finanzberater reingefallen. Dieser sollte eine Kreditanfrage tätigen und wir wurden dafür ins Büro geladen. Wir sollten eine menge Papiere unterschreiben. Mir war das alles unheimlich und habe darum gebeten die Unterlagen in Ruhe zu studieren und unterschrieben an Folgetag mitzubringen. Er setzte uns unter Druck und meinte es wäre reine Formsache und wir würden die Konditionen verlieren. Außerdem handle es sich nur um einen Kreditantrag den man dann später nicht akzeptieren bräuchte und nicht um einen Dahlenskredit. Wir haben uns so bearbeiten lassen, dass wir Unterschrieben haben, ohne zu wissen was eigentlich genau. Wir haben auch keine Kopie erhalten. Keine Widerrufserklärung.... nichts. Über Nacht habe ich kein Auge zu gemacht und bin gleich am nächsten Tag wieder hin mit einem Widerruf. Ich habe ihn von weiteren Diensten entbunden und alle tags zuvor unterschriebenen Verträge widerrufen. Ich bat um das Original was ich auch bekommen habe. Zuhause beim studieren hat mich fast der Schlag getroffen. Es handelte sich um fertig ausgestellte Verträge eines Bausparvertrags und einem Darlehnsantrag, allerdings scheint er so gefertigt zu sein, dass wenn die Zusage von der Bank kommt dieser direkt zu einem Darlehnsvertrag wird, ohne das weitere bewilligende Unterschriften von Nöten sind. Wovon ich natürlich ausgegangen bin. Nun meine Frage: Er hat meine Rücktritt mündlich und schriftlich akzeptiert (meine Widerrufserklärung unterschrieben) und mir die Originale ausgehändigt, außerdem hat er mir zugesagt, dass er noch keine Schritte eingeleitet hat. Ist es dennoch möglich, dass er sich eine Kopie gemacht hat und damit hinter meinem Rücken einfach weiter macht und sind Kopien wenn ja rechtskräftig ? Muss ich noch etwas befürchten oder hat sich das erledigt. Diese Banditen sind mir gar nicht geheuer, außerdem haben sie Kopien von unserem Ausweisen etc.
5 Antworten
Da passiert nichts. Meines Erachtens wäre, soweit es sich bei einer bloßen Kreditanfrage überhaupt um eine rechtlich bedeutsame Erklärung handeln sollte, dies ein Anwendungsfall der abhandengekommenen Willenserklärung. Danach wird eine nicht von die in den Verkehr gebrachten Willenserklärung nur dann wirksam, wenn du es aus Gründen, die in deinem Herrschaftsbereich liegen zu vertreten hast. Du hast dir alle Unterlagen aushändigen lassen und den Berater von seinen Aufgaben entbunden, er ist selbstständig und nicht weisungsgebunden, ferner würde er selbst vorsätzlich handeln. Danach würde das Angebot, selbst wenn er Kopien gemacht hätte, nicht wirksam werden.
Wenn ich Deine weiteren Antworten anschauen, hast Du ein etwas falsches Verständnis von Verträge.
Ein Vertrag sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Das Papier, auf welches der Vertrag geschrieben wird, ist nicht der Vertrag. Es ist maximal ein Nachweis, dass es einen Vertrag gibt. Als Nachweis, dass es einen Vertrag gibt oder gab, kann auch jede andere Kopie dieses Schriftstückes genutzt werden.
Unabhängig wie viele Kopien es noch gibt, und was damit gemacht wurde. Die Schreiben, auf denen Dein Widerruf notiert wurde, die sind ein Nachweis, dass der Vertrag widerrufen wurde.
Naja damit wäre ich nicht einverstanden gewesen.
Ich dachte es geht um einen Antrag. Nicht um Verträge.
Wie dumm ich mich dabei angestellt habe ist ein anderes Thema
Hast du den Finanzmakler oder die Gesellschaft für die er akquiriert mal auf Seriösität gegoogelt?
Solange er kein Blatt mit deiner Original Unterschrift hat, sehe ich das ganz entspannt.
Wichtiger als die eigentlichen Kreditverträge und Bausparverträge wären sowas wie ein Geschäftsanbahnungsvertrag/ Vermittlungsvertrag....
Wetten dass dir da nur ein Anwalt helfen kann?
Wenn du nachweislich widerrufen hast ist das was du mit IHM ausgemacht hast widerrufen.
Hast du 20 Verträge mit 20 anderen Firmen abgeschlossen, dann hast du diese noch nicht widerrufen.
Woher sollen wir wissen was du alle unterschrieben hast
Mal als Beispiel:
Du unterschreibst die Bestellung bei Quelle für einen Staubsauger, im Büro deiner Schwiegermutter. Da kannst du bei deiner Schwiegermutter widerrufen oder jodeln. Wenn die Schwiegermuttel die Bestellung bereits abgeschickt hat bringt das nicht, dann musst du bei Quelle widerrufen. Denn mit denen hast du einen Vertrag. (Quelle war früher sowas wie Ebay, nur mit Papier)
Also widerrufe alle Verträge bei den Firmen bei denen du einen Vertrag gemacht hat. Das er die Unterlagen nicht weitergegeben hat "sagt er" - du sagts doch er ist ein böser Betrüger.
Also für jeden Vertrag ein Einschreiben, "Ich widerrufe"
Dann bist du sicher
Das habe ich heute auch noch gemacht. Auch auf die Gefahr dass ich mich lächerlich mache. Die Typen sind mit allen Wassern gewaschen. Danke
Ich habe jetzt alle originalen Verträge bei mir wo ich unterzeichnet habe. Er hat kein Original mehr. Also hat auch die Bausparbank keinen originalen Unterschriebenen Bausparvertrag sondern wenn eine Kopie wäre diese Rechtsgültig?
Mein Problem ist auch ich habe noch eine 14 tägige Widerrufs Zeit, aber angeblich hat er die Unterlagen nicht weitergegeben. Was sollte ich also widerrufen.