Mietvertrag unterschrieben. Original oder Kopie für mich?
Hallo Leute,
habe gestern einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Da ich zum ersten Mal privat eine Wohnung miete und es auch für die Vermieterin neu war (vorher hat es ihr Mann immer gemacht), waren wir uns nicht ganz klar wer was bekommt. Es gibt den Mietvertrag im Original und einmal als Durchschlag. Welchen davon bekomme ich und welchen die Vermieterin???
Danke
LG Mogli
6 Antworten
das Original bekommt der Vermieter - der Durchlag muß auch von Vermieter/Mieter unterschrieben werden und bekommt dann der Mieter.
Das ist eigentlich egal. Normalerweise kenne ich das bei einem Mietvertrag alles doppelt ausgefüllt wird.
Nehm doch den aus dem Handel und den gleich 2 mal und füllt eben beides aus. Ansonsten kannst du auch die Kopie nehmen. Das ist relativ egal. Hauptsache du hast etwas wo ihre Unterschrift draufzuerkennen ist.
Das Original ist für den Vermieter - er ist im Vertrag meist auch als erster genannt. Bleibt also der Durchschlag für den Mieter.
es gibt eigendlich 2 im originall,wenn nicht bekommst du das originalle
Das ist eigentlich egal, da die beiden Kopien ja identisch sein müssen.