Wer bekommt das Original bei einem Handwerker-Stundenzettel?
Ich habe folgendes Problem mit einem Handwerker:
Der Monteur hat sich den Stundenzettel von mir unterschreiben lassen (1,5 Stunden) und hat dann das Original mitgenommen, ohe Kopie für mich. Bei der Rechung waren auf einmal 2,5 Stunden abgerechnet.
Meine Frage: Sollte ich nicht das unterschriebene Original bekommen und der Handwerker eine Kopie?
3 Antworten
ist egal, wer kopie und wer orginal bekommt
ja, hättest schon eine ausfertigung verlangen können
oder unterschrift verweigern, ist doch einfach.^.
das orginal muss grundsätzlich der unterschrieben bekommen (kunde) andernfalls kann manipuliert werden, es muss grundsätzlich der kunde was in der hand bekommen was er unterschrieben hat, wenn keine kopie gibt (durchschlag) muss eine 2. ausgefüllt werden die mit der 1. identisch ist.
Zumindest für eine steuerliche Berücksichtigung i.R.d. § 35a EStG ist eine Rechnung zwingend erforderlich. Diese sollte eigentlich im Original vorliegen. Dementsprechend wäre es in deinem eigenen Interesse gewesen, das Original zu bekommen.