Elektronische Unterschrift Mietvertrag

6 Antworten

Wie dir meine Vorredner ja schon erklärt haben, müssen Verträge nicht zwingend in Schriftform vorliegen. Selbst ein mündlich geschlossener Vertrag wäre rechtsgültig.

Als Grund das du die Wohnung jetzt auf einmal nicht mehr willst gibst du an, dass du mit dem Vormieter nicht einig geworden bist.

Doch den Vertrag hast du mit dem Vermieter gemacht. Was bitte schön hat der Vormieter damit zu tun?

Im Notfall musst du halt die Miete zahlen, bis du ordentlich kündigen kannst. Was glaubst du wofür Verträge da sind - Damit sich niemand dran halten muss?

Stell dir dir Lage doch mal anders vor. Du kommst mit dem Möbelwagen und willst einziehen und der Vermieter sagt dir dass er keinen Bock mehr hat. Was würdest du ihm sagen?

Und schon deine Einstellung finde ich nicht sehr schön. Anstatt so fair zu sein, die Verwaltung sofort zu informieren, damit sie die Möglichkeit hat sich ggf um einen anderen Mieter zu kümmern, setzt du dich erstmal seelenruhig an den PC und informierst dich ob du nicht mit irgendwelchen Tricks deine vertraglichen Verpflichtungen umgehen kannst.

Das ist kein und guter Charakter und ich würde keine Geschäfte mit dir machen wollen. Du bist nicht ehrlich. Die meisten Leuten denken erst nach wenn es auch mal was kostet.

Wann glaubst du denn vielleicht mal die Güte zu haben, deinen Vertragspartner über den gewünschten Vertragsbruch zu informieren?

MariannaM 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 16:49

well, "heurekaforyou", if you spend your day in internet, trying to judge and offend people you don´t know, having no clue about their situation and about the topic, and hiding behind a nickname, then all I can say is: you have a very sad life...- start enjoying it!

Bin ich aber schon in Mietverhältnis oder ist gilt die elektronische Unterschrift nicht und ich kann noch raus, wenn ich den Original nicht unterschreibe?

Mietverträge bedürfen gar keiner Schritform. Da du aber ausdrücklich wesentliche Verhandlungsergebnisse bestätigt und die niedergeschriebenen Vereinbarungen akeptiert hast, kam der auch so zustande :-O

Damit schuldest du ab Mietvertragsbeginn bis zu dessen Beendigung Miete und Vertragspflichten; ein Rücktritt wäre ausgeschlossen es sei denn, der wäre ausdrücklich zugesichert.

Du kannst allenfalls vor Mietbeginn bereits "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats" ordentlich Kündigung erklären, sofern hier keine anderslautenden Frist, etwa durch Zeitmietvertrag ober wechselseitigen Kündigungsverzicht vor Ablauf einer Mindestmietzeit, vereinbart wäre.

G imager761

Zunächst es gibt im deutschen Mietrecht weder ein Widerrufsrecht, noch ein Rücktrittsrecht!

Unbefristete Mietverträge können in der Regel auch mündlich, also formfrei abgeschlossen werden - ergo ist, auch weil Du Dich mit dem Vermieter bereits über wesentliche Punkte geeinigt hast, ein wirksamer Mietvertrag entstanden.

Ein befristeter Zeitmietvertrag bedürfen dagegen der Schriftform - hier wäre eine elektronische Unterschrift nicht wirksam.

Die Schwierigkeiten bzw. die Uneinigkeit mit dem Vormieter rechtfertigt auch nicht, den Mietvertrag außerordentlich (fristlos) zu kündigen.

Ein Mietvertrag ist auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam. Er muß nicht mal schriftlich abgeschlossen werden.

Wenn der Vermieter sich nicht auf die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages einläßt bleibt Dir nur die ordentliche Kündigung.

da wir mit dem Vormieter über verschiedenen Fragen uns nicht einigen konnten.

Was hat der mit dem Mietvertrag zu tun?

am besten schriftlich wiederrufen undper einschreiben versenden

imager761  13.01.2015, 07:31

Falsch: Das Mietrecht kennt weder Widerrufs- noch Rücktrittsrecht.

anitari  13.01.2015, 09:09

Auf welcher Rechtsgrundlage?