Verträge abschließen (Was beachten)
Wie ist das eigentlich bei einem Vertrag. Ist es zwingend notwendig dem Vertragspartner eine Kopie zu hinterlassen? Wenn er keine möchte, ist der Vertrag dann auch ohne Kopie uneingeschränkt gültig?
Wenn ich keinen Kopierer dabei habe, darf ich den "Vertrag" auch 2mal vordrucken und die Lücken einfach 2mal dann handschriftlich ausfüllen? Und muss der "kopierte" Vertrag dann noch vom Partner unterschrieben werden?
3 Antworten
Wie ist das eigentlich bei einem Vertrag. Ist es zwingend notwendig dem Vertragspartner eine Kopie zu hinterlassen?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Vertragskopie, allerdings kann der Vertragsparnter nach § 810 BGB Einsicht verlangen. Viele Gerichte haben daraus auch ein Recht abgeleitet, sich im Rahmen der Einsicht selbst eine Kopie zu machen.
Wenn er keine möchte, ist der Vertrag dann auch ohne Kopie uneingeschränkt gültig?
geschlossene Verträge sind immer gültig, egal, wie viele Kopien wer hat. Sie sind sogar gültig, wenn es gar keine Schriftstücke (mehr) gibt. Diese dienen nur dem Nachweis, was genau vereinbart wurde.
Wenn ich keinen Kopierer dabei habe, darf ich den "Vertrag" auch 2mal vordrucken und die Lücken einfach 2mal dann handschriftlich ausfüllen?
Sofern die Lücken inhaltsgleich gefüllt werden, ist es kein Problem, einen Vordruck zweimal handschriftlich auszufüllen.
Und muss der "kopierte" Vertrag dann noch vom Partner unterschrieben werden?
Auch hier gilt: Verträge "müssen" überhaupt nciht unterschrieben werden, aber eine Unterschrift erleichtert den Nachweis, dass die andere Partei mit dem Inhalt einverstanden war.
Sogar rein muendliche Vertraege sind gueltig, allerdings am Ende schwer beweisbar, zumindest wenn man keine glaubwuerdigen Zeugen hat.
Der andere muss keine Kopie erhalten, aber zur Sicherheit beider Vertragspartner ist es halt sinnvoll, wenn beide eine Ausfertigung erhalten. Besser als eine Kopie ist, wenn man 2 (gleiche) Ausfertigungen macht und beide auf beiden Vertraegen unterschreiben. Denn eine Kopie ist ja kein Original, wenn man was beweisen will. Die Luecken fuellt man dann 2 mal handschriftlich aus, bzw. man druckt alles bereits am Computer in den Vertrag und unterschreibt dann nur noch beidseitig.
du kannst 2 Ausdrucke machen und handschriftlich ausfüllen. Jeder Ausdruck muß dann von beiden unterschrieben werden.
Nein, es reicht, wenn jeweils das Exemplar des einen vom anderen unterschrieben wurde.