Rücktrittsrecht / Widerruf Geldanlage Vertrag bei Filialabschluss möglich?
Mein Vater hat sich von seiner Bank ein absolut schlechten Geldanlagevertrag aufschwatzen lassen und diesen in der Filiale abgeschlossen. Er hat nicht mal eine Kopie, von dem, was er dort unterschrieben hat, bekommen.
Noch sind 14 Tage nicht vorüber - aber die Frage ist, ob er hier überhaupt dieses Rücktrittsrecht hat. (Ich konnte bisher im Internet nur die Info finden, dass dieses Rücktrittsrecht für Online-Verträge gilt.)
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar. Ebenfalls für einen Hinweis auf eine Vorlage für das Rücktrittsschreiben.
4 Antworten
Für Verträge die in den Geschäftsräumen abgeschlossen werden gilt das Widerrufsrecht für Finanzdienstleistungen nicht.
Dringende Empfehlung:
Niemals allein in die Höhle des Löwen steigen, sondern möglichst zu zweit: Vier Augen sehen mehr als zwei, vier Ohren hören mehr. Man kann sich austauschen und nachhaken, wenn einer etwas nicht verstanden hat - und meistens denkt dann noch einer von beiden an das Beratungsprotokoll (solch ein Protokoll ist Pflicht!) und die Kopie aller Unterlagen. Soviel für die Zukunft!
Für das Vergangene gilt: Anrufen, Termin innerhalb der nächsten 48 Stunden vereinbaren, hingehen, freundlich nachfragen, alle Unterlagen zeigen lassen, Kopien gleich vor Ort anfordern, nachhaken, nachfragen, schriftliche Bestätigungen zu den Aussagen des Beraters auf den Papieren einfordern, die er ohnehin ausdruckt (immer mit seiner Unterschrift oder einem kurzen Namenszeichen, damit man nachher noch weiß, wer da etwas hingeschrieben hat!). Freundlich bleiben, aber bestimmt. Wenn der Berater das Beratungsprotokoll oder die gewünschten Erklärungen nicht abgibt, ganz freundlich nachfragen, ob sein Abteilungsleiter das bitte tun könne. Wenn der nicht kann oder will, den Hauptabteilungsleiter oder Bereichsleiter oder den geschäftsführenden Vorstand verlangen. Immer ganz ruhig und freundlich bleiben - aber bestimmt: Die Bank nicht ohne Beratungsprotokoll, alle gewünschten Kopien und schriftliche Beantwortung aller bis dahin offenen Fragen wieder verlassen. Viel Glück!
Hallo theobro,
oft weisen solche Verträge gleichwohl eine Widerrufsbelehrung aus, weil die Verwender nicht immer sicherstellen können, dass die Gespräche ausschließlich in Geschäftsräumen stattfinden.
Je nach Vertrag kann es also durchaus sein, dass zwar kein gesetzliches, aber zumindest ein vertragliches Widerrufsrecht von zwei Wochen besteht.
RA Schöne Anwaltskanzlei Arnold
dass dieses Rücktrittsrecht für Online-Verträge gilt.
Diese Info ist richtig.
Er hat nicht mal eine Kopie, von dem, was er dort unterschrieben hat, bekommen.
Das ist ungewöhnlich und eventuell könnte man da nachhaken. Was sagt der Berater dazu?