Falls ein Vertrag zustande kommt, bei wem soll das Original-Dokument bleiben?
Ein Vertrag wird postalisch abgeschlossen. Der Geschäftsführer sendet das Dokument unterschrieben an den Geschäftspartner, der Geschäftspartner kopiert es unterschreibt die Kopie und sendet sie zurück. Ist das korrekt so ?
7 Antworten
Ich vermute, dass es sich um einen Arbeitsvertrag handelt. Bei dem bedarf es keiner Schriftform. Außer bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss schriftlich geschlossen werden, da ansonsten die Befristung wegfällt.
Im Grunde reicht eine einseitige schriftliche Erklärung, der die Rahmenpunkte des Arbeitsverhältnisses umfasst.
Ich würde zwar ein Original für jede Seite einfordern, aber nach §2 Nachweisgesetz würde es so reichen wie gemacht.
Außer natürlich es gelten Spezialvorschriften wie bei z.B. Ausbildungsverträgen.
Im Normalfall gibt es zwei Originale. Für jede Vertragspartei eine Ausfertigung.
Bei Postversand läuft das so:
A erstellt die Originale, unterschreibt beide und schickt diese an B.
B unterschreibt beide und schickt eine Ausfertigung zurück an A.
Jetzt haben beide ein Original mit beiden Unterschriften.
Ein Vertrag wird ordnungsgemäß in zwei (2) Exemplaren ausgefertigt und beide Exemplare werden von beiden Parteien unterschrieben.
Jede Partei erhält ein unterschriebenes, identisches Exemplar des Vertrages.
Alles andere ist Hobby. Nur im Diamant- oder Pferdehandel gilt ganz offiziell der Handschlag und die Kaufmannsehre.
Bei meinem Arbeitsvertrag war es in dreifacher Ausführung, eins für den Arbeitgeber, das zweite für mich und das dritte für die IHK.
Bei Käufen oder Verträgen werden es in der Regel 2 Ausführungen sein - eine für dich und die andere für den Vertragspartner.
bei Verträgen gibt es 2 oder mehr Originale. für jeden Vertragsparner eines, auf allen Ausfertigungen sind die Originalunterschriften aller Vertragspartner.