Muss ein Verwaltervertrag in Original Unterschrift unterschrieben sein?
Muss ein Verwaltervertrag in Original Unterschrift unterschrieben sein? Kann ich eine Kopie machen und das dem neuen Verwalter zusenden?
2 Antworten
Eigentlich muss ein Vertrag mit einer Original Unterschrift versehen sein.
Wenn an jemand anderen dieser Vertrag als Kopie gesendet werden soll, reicht eine Fotokopie.
Die Originale gibt man ja nicht aus der Hand.
Glaube nicht, dass es rechtswirksam ist
Das habe ich mir auch gedacht. Ich habe nämlich nur eine Kopie gesandt und habe jetzt Schwierigkeiten mit dem Verwalter, bzw. den Beschlüssen die er eigenmächtig geschrieben hat, ohne dass ich es so gesagt habe. Deshalb überlege ich mir jetzt, ob ich sagen soll dass ich ja überhaupt keine Original Unterschrift abgegeben habe..
Das sollte schon so sein, unterschreiben, dann kopieren, und das Exemplar mit der Original-Interschrift zurücksenden.
Man kann aber auch mündlich einen Vertrag schließen. Denke eher nicht, dass ein Original nötig ist.